Das Bundesverwaltungsgericht gestand 2018 den Kommunen grundsätzlich das Recht zu, bei der Sanierung von Straßen die Kosten den Besitzern der anliegenden Grundstücke die Kosten dafür aufzuerlegen, eine gesetzliche Obergrenze gibt es dafür nicht. Mit welchen Kosten pro Meter Sie als Grundstückseigentümer rechnen müssen, erfahren Sie vom Kostencheck-Experten.
Frage: Welche Kosten pro Meter fallen bei einer Straßensanierung für die Grundstückseigentümer an?
Kostencheck-Experte: Das kann man pauschal nicht sagen, die Kosten richten sich natürlich immer nach dem Umfang der nötigen Sanierungsarbeiten und der Zahl der betroffenen Grundstücke.
Zu bezahlen ist dabei nicht nur für Sanierungsarbeiten, sondern auch für alle Arbeiten, die die Qualität der Straße verbessern:
- das Befestigen und Asphaltieren von unbefestigten Straßen(teilen)
- das Anlegen von Fuß- und Radwegen
- die Errichtung von Parkbuchten
- die Erneuerung der Abwassersammlung auf der Straße
- das Begrünen (Bäume, Sträucher pflanzen)
- die Verbesserung der Beleuchtung einer Straße
Rechtsgrundlage für die Mitbeteiligung der Grundstückseigentümer ist das sogenannte Kommunalabgabengesetz (KAG). Jedes Bundesland hat dabei sein eigenes Kommunalabgabengesetz, jede Kommune kann es individuell durch Zusatzregelungen erweitern. Das Kommunalabgabengesetz – und auch das Bundesverwaltungsgericht – sehen die Grundstückseigentümer als Nutznießer des Vorteils einer qualitätsverbesserten Straße – und verpflichten sie daher zur Kostenübernahme.
Reine Erhaltungsmaßnahmen dürfen allerdings nicht auf die Grundstücksanlieger abgewälzt werden – diese Kosten muss die Kommune allein tragen. Kostenbeteiligung gilt nur dann, wenn die Qualität einer Straße verbessert wird.
Davon abzugrenzen sind auch die Erschließungskosten für ein Grundstück. Muss, damit Sie auf Ihr neu gekauftes Grundstück gelangen, eine Straße gebaut oder saniert werden, tragen Sie grundsätzlich immer 90 % der Baukosten oder 75 % der Erschließungskosten (außer die Gemeinde verfügt freiwillig eine Senkung Ihres Anteils).
Frage: Wie werden die Kosten aufgeteilt? Nach Meter Straße?
Kostencheck-Experte: Nein. Die Kosten pro Meter Straße, die vor dem Grundstück verläuft aufteilen zu wollen, macht keinen Sinn.
Zunächst einmal muss man unterscheiden, um welche Art von Straße es sich handelt:
- eine Anliegerstraße (hauptsächlich von Grundstücksanliegern genutzt)
- eine Haupterschließungsstraße (Anlieger aber auch innerörtlicher Verkehr)
- eine Hauptverkehrsstraße (überwiegend Durchgangsverkehr)
Je nach Straßenart sind die Kostenanteile unterschiedlich:
Art der Straße | Kostenanteil der Kommune | Kostenanteil der Grundstücksbesitzer anliegender Grundstücke (inkl. Hinterbebauungen) |
---|---|---|
Anliegerstraße | mindestens 25 % | höchstens 75 % |
Haupterschließungsstraße | mindestens 50 % | höchstens 50 % |
Hauptverkehrsstraße | mindestens 75 % | höchstens 25 % |
Die Kosten werden dann zwischen den Grundstückseigentümern aufgeteilt und zwar nach:
- Grundstücksgröße (im Verhältnis)
- Fläche weiterer Geschosse
Beide zusammen ergeben die sogenannte „nutzbare Fläche“, die herangezogen wird um die Kosten gerecht auf die einzelnen Grundstückseigentümer aufzuteilen.
Kostenbeispiel aus der Praxis
In einer Anliegerstraße wird der Fahrbahnbelag erneuert, es werden Parkstreifen und eine bessere Straßenbeleuchtung eingerichtet. Die Kosten dafür liegen bei insgesamt 250.000 Euro.
Die nutzbare Fläche aller Grundstückseigentümer zusammen beträgt 32.000 m².
Als nutzbare Fläche ist in unserer Beispielgemeinde die halbe Grundstücksfläche plus der Geschossfläche definiert. Wir haben ein Reihenhaus mit 400 m² Grundstücksfläche und einer Geschossfläche von 130 m². Das ergibt damit 330 m² nutzbare Fläche.
Die Kosten für uns:
angegebener Wert | Betrag |
---|---|
Gesamtkosten: | 250.000 EUR |
Grundstückseigentümer-Anteil an den Gesamtkosten bei Anliegerstraße (75 %) | 187.500 EUR |
verteilt auf 32.000 m² nutzbare Fläche | 5,86 EUR pro m² nutzbare Fläche |
bei 330 m² nutzbare Fläche unseres Reihenhauses damit | 1.933,80 EUR Kostenbeteiligung |
Dieses Kostenbeispiel bezieht sich auf die Berechnungsgrundlagen nach der KAG eines einzelnen Bundeslandes und den Aufteilungsschlüssel einer bestimmten Kommune. Die Aufteilung kann an anderen Orten anders sein, der grundlegende Berechnungsweg ist jedoch immer der gleiche.
Frage: Von welchen Faktoren hängen die Kosten für den Grundstücksbesitzer damit ab?
Kostencheck-Experte: Hier kommen einige unterschiedliche Faktoren zum Tragen:
- um welche Art von Straße es sich handelt
- welchen Anteil die Kommune an den Kosten freiwillig zusätzlich trägt
- welche Kosten die Straßensanierung verursacht
- auf wie viele Grundstückseigentümer mit welcher Gesamtgrundstücksgröße verteilen
- wie groß die nutzbare Fläche des eigenen Grundstücks je nach Berechnungsschlüssel ist
Alle diese Faktoren müssen also im Einzelfall berücksichtigt werden. Errechnen lässt sich der Kostenbeitrag für das eigene Haus dabei nur, wenn man alle erforderlichen Daten kennt. Eine Berechnung nach Meter Straßenanteil ist allerdings nicht möglich und auch nicht sinnvoll.
Frage: Wie hoch fallen die Kosten üblicherweise aus?
Kostencheck-Experte: Das hängt natürlich immer von den Sanierungskosten und von der Wirtschaftlichkeit ab, mit der die Kommune zu Werke geht.
Nach dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer liegen die Kostenbeteiligungen in der Praxis aber meist zwischen 3 EUR pro m² und 50 EUR pro m². Sie können gegebenenfalls also in manchen Fällen bis zu 10 mal so hoch sein, wie in unserem Kostenbeispiel.