Blitzschutz beim Einfamilienhaus: mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

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Die Wichtigkeit eines umfassenden und vor allem fachgerechten Blitzschutzes bei Gebäuden wird immer noch weitgehend unterschätzt. Bei Gebäuden ohne Blitzschutz, wie das bei vielen älteren Gebäuden oft der Fall ist, kann ein Blitz schwerste Schäden am Haus anrichten – ganz abgesehen von der Gefahr für die Bewohner, die davon ausgeht. Mit welchen Kosten man für den Blitzschutz bei Einfamilienhäusern rechnen muss, erklärt Ihnen der Kostencheck-Experte in unserem Interview.

Frage: Welche Kosten muss man für den Blitzschutz bei einem freistehenden Einfamilienhaus rechnen?

Kostencheck-Experte: Die allgemeine Angabe lautet, dass man bei freistehenden Gebäuden, die als Einfamilienhaus genutzt werden, rund 3,5 % bis 5,5 % der Bausumme für den Blitzschutz mit einkalkulieren muss.

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Der Blitzschutz wird beim Hausbau meist direkt mitgeplant.

Damit sind die Kostenunterschiede bei unterschiedlichen Bauformen und Gebäudeausführungen über einen einfachen Richtwert recht gut abgedeckt. Idealerweise wird der Blitzschutz gleich in die Bauplanung direkt mit einbezogen. Auf diese Weise lassen sich Kosten sparen, weil man viele Arbeiten gleich direkt in der Bauphase miterledigen kann und so der Aufwand für die Anbringung der Blitzschutzanlage oft geringer ausfällt.

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Blitzableiter gibt es in mehreren Varianten.

In der Praxis kann es natürlich dennoch immer wieder einmal zu Abweichungen von der Faustregel kommen, wenn es um die Kosten geht. Grund dafür sind häufig die Umgebungssituation, verwendete spezielle Dachbaumaterialien, die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage (die immer in einen vorhandenen Blitzschutz fachgerecht mit einbezogen sollte, was Mehrkosten verursacht) oder bestimmte Gegebenheiten vor Ort (z. B. besondere Lage des Gebäudes).

Die Faustregel bezieht sich außerdem nur auf den sogenannten äußeren Blitzschutz. Ebenso wichtig ist aber auch der sogenannte innere Blitzschutz, der sich auf den Schutz der gesamten elektrischen Anlage im Haus bezieht. Diese Schutzmaßnahmen werden vom Elektriker eingebaut.

Der Kostenaufwand dafür liegt bei den meisten durchschnittlichen Einfamilienhäusern bei etwa 600 EUR bis 800 EUR. Diese Kosten sind aber, wenn beim Neubau von vornherein geplant, ohnehin bereits in den Kosten für die Errichtung der elektrischen Anlage des Gebäudes enthalten, sie fallen also nicht groß ins Gewicht.

Bei einem nachträglichen Einbau sieht das natürlich anders aus. Dort können die Kosten dann gegebenenfalls auch ein wenig höher ausfallen, je nachdem, welche Anpassungsarbeiten erforderlich sind.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir rechnen die Kosten für Blitzschutzmaßnahmen bei unserem freistehenden Neubau mit einer Wohnfläche von 140 m² einmal zusammen und kommen auf folgendes Ergebnis:

Posten Preis
Fangeinrichtung – Material und Arbeitsleistung 1.700 EUR
Erdungseinrichtungen – Material und Arbeitsleistung 1.900 EUR
zusätzlicher Kostenaufwand Elektriker durch Einbau eines inneren Blitzschutzes 650 EUR
Gesamtkosten für den Blitzschutz damit 4.250 EUR

Die hier gezeigten Kosten beziehen sich lediglich auf ein bestimmtes Gebäude in individueller Ausführung und an einem bestimmten Standort. Die Kosten für den Einbau eines Blitzschutzes an anderen Gebäuden und an anderen Standorten können unterschiedlich ausfallen. Die Kosten für den Einbau von Blitzschutzeinrichtungen können immer nur an einem konkreten Gebäude abgeschätzt werden.

Frage: Was bestimmt die Kosten für den Blitzschutz?

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Die Kosten für einen Blitzableiter werden durch mehrere Faktoren bestimmt.

Kostencheck-Experte: Maßgeblich sind hier:

  • die Größe und die Bauweise des Gebäudes
  • die Dachform und die vorhandene Dachgeometrie
  • die Leitfähigkeit der Dachaufbauten (die Blitzschutzelemente müssen immer das am meisten leitende Material am Dach sein, spezielle Dachbaumaterialien können den Preis damit deutlich verteuern)
  • die benötigte Länge der Fangeinrichtung
  • die Art und Ausführung der Erdungselemente
  • die erforderliche Blitzschutzklasse (höherwertige Ausführung = Blitzschutzklasse III)
  • ob bestehende Photovoltaik-Anlagen in den Blitzschutz mit einbezogen werden sollen (bei allen Anlagen empfehlenswert, bei größeren Anlagen über 10 kWp Pflicht)
  • die Kosten für den inneren Blitzschutz im konkreten Einzelfall
  • die Preisgestaltung des ausführenden Unternehmens
  • der Montageaufwand für den Blitzschutz (etwas höher beim Altbau)