Besonders bei Sonderbauten wird vom zuständigen Bauamt gerne einmal ein Brandschutzgutachten gefordert. Auch während eines Baus gehört ein Brandschutznachweis selbstverständlich dazu. Welche Kosten für ein solches Brandschutzgutachten verursachen kann und wovon diese Kosten abhängen, erfahren Sie vom Kostencheck-Experten in unserem Interview.
Frage: Welche Kosten müssen für ein Brandschutzgutachten gerechnet werden?
Kostencheck-Experte: Das hängt natürlich immer von der Art der Begutachtung, dem Umfang des Gutachtens und dem Aufwand für das einzelne Gutachten ab.
Schwierig wird es bei der Honorarberechnung immer deshalb, weil es keine allgemeingültige Definition der Begriffe „Brandschutzgutachten“, „Brandschutzkonzept“ sowie „Brandschutznachweis“ gibt. Es gelten in diesem Fall der individuell vereinbarte Leistungsumfang für das Gutachten – oder gegebenenfalls ein zu erfüllendes Pflichtenheft nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes oder nach Vorgabe der jeweiligen Kommune.
Was die Abrechnung der Leistungen betrifft, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- es kann sich um eine Grundleistung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) handeln
- es kann sich um eine Sonderleistung nach HOAI handeln
Eine Grundleistung umfasst immer alle gesetzlich geforderten Leistungen im Bereich eines Baus oder eines Umbaus. Der bauvorlageberechtigte Architekt schuldet in diesem Fall dem Auftraggeber eine rechtssichere Planung. Die Leistung der Erstellung eines Brandschutznachweises in gefordertem Umfang ist in Leistungsphase 2 bereits fest eingeschlossen und mit der Bezahlung dieser Leistungsphase auch gleichzeitig abgegolten. Die Einholung einer Genehmigung und die Anfertigung von Bauplänen ist in allen Fällen zwingend vorgesehen, wo es zu einer Veränderung der Bausubstanz oder einer Nutzungsänderung kommt – dafür braucht man also ohnehin zwingend den Architekten.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, bestimmte ausführlichere Leistungen, wie etwa das Erstellen des Brandschutzkonzepts oder eine nachträgliche Begutachtung eines bereits bestehenden in größerem Umfang als eine Sonderleistung zu erbringen. In diesen Fällen bestehen grundsätzlich zwei Verrechnungsmöglichkeiten nach HOAI:
- die Berechnung nach den Vorgaben der HOAI
- die Berechnung nach Stundensätzen
Wird nach besonderen Leistungen nach HOAI abgerechnet, spielen die sogenannten anrechenbaren Kosten eine Rolle für die Planung. Auf Basis der geschätzten anrechenbaren Kosten können dann die einzelnen Posten für die erbrachten Sonderleistungen (z. b. Gebäude-Erfassung) abgerechnet werden.
Stundensätze sind dagegen nach der aktuell geltenden HOAI 2013 frei verhandelbar. Voraussetzung ist dafür allerdings, dass die Kosten für eine Leistungsermittlung nach HOAI durch die verlangten Stundensätze weder über- noch unterschritten werden dürfen.
In der Praxis liegen Stundensätze sehr häufig zwischen 100 EUR und 220 EUR. Die Kosten für ein Brandschutzkonzept bei einem Gebäude sollten auf jeden Fall mit rund 1.500 EUR angesetzt werden, im Einzelfall kann das je nach Umfang des Gutachtens auch leicht zwei- bis dreimal so hoch werden (auch als zusätzlich erbrachte Sonderleistung neben der ohnehin verpflichtenden Erstellung eines Brandschutznachweises durch den planenden Architekten).
Die Kosten richten sich aber wie gesagt immer nach den Erfordernissen der Begutachtung, den zu erbringenden Leistungen und der Höhe des Aufwands im Einzelfall.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Unser Architekt, den wir mit der Planung des Umbaus von unserem Altbau beauftragt haben, möchte zusätzlich einen Brandschutzgutachter in die Planung mit einbeziehen und dessen Vorschläge in seine eigene Planung mit einbeziehen, da in unserem Fall erhebliche Anforderungen an den baulichen Brandschutz bestehen.
Der Brandschutzsachverständige erbringt neben Gefährdungsabschätzungen auch eine brandschutztechnische Fachplanung, rechnerische Nachweise und eine Brandlastberechnung, damit wir sinnvolle Brandschutzmaßnahmen setzen können. Dadurch können wir laut unserem Architekten bis zu 50.000 EUR Baukosten sparen, weil wir eine Ausnahmeregelungen von bestimmten Brandschutzleistungen erreichen können.
Posten | Preis |
---|---|
Honorar zugezoger Brandsachverständiger | 6.489,15 EUR |
zuzüglich MwSt. | 1.232,93 EUR |
Gesamtkosten brutto damit | 7.722,08 EUR |
Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf einen konkreten Einzelfall bei einer bestimmten gegebenen Situation und genau definierten, vereinbarten Leistungen. Die Kosten in anderen Situationen und bei abweichenden Leistungen können natürlich auch deutlich unterschiedlich liegen.
Frage: Was bestimmt die Kosten für ein Brandschutzgutachten?
Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:
- welche Art von Begutachtung zu welchem Zweck erfolgen soll
- welche Leistungen bei der Begutachtung individuell vereinbart werden
- ob es sich bei der Erstellung des Gutachtens um eine Grundleistung nach HOAI oder um eine Sonderleistung nach HOAI handelt
- ob der Gutachter nach Leistungen der HOAI oder nach Stundensatz abrechnet