Gutachter für Fenster: Welche Kosten muss man rechnen?

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Ob es um den Wandanschluss, um mögliche Wärmebrücken oder um die korrekte Funktion geht: Fenster und Türen sind äußerst komplexe Bauteile. Sowohl das Bauteil selbst als auch die Einbaubedingungen können für eine Vielzahl von Schadensfällen verantwortlich zeichnen. Hilfe bei einer Schadensanalyse oder bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- oder Nachbesserungsansprüchen bietet ein Gutachten eines spezialisierten Fenster-Gutachters. Mit welchen Kosten für solche Gutachten zu rechnen ist, besprechen wir mit dem Kostencheck-Experten in unserem Interview.

Frage: Was kostet ein spezialisierter Gutachter für Fenster?

Kostencheck-Experte: Das hängt natürlich immer vom Umfang des Gutachtens, dem Aufwand für die Begutachtung ab. Die genaue Fragestellung und die beabsichtigte Verwendung des Gutachtens (z. B. vor Gericht oder für eine Versicherung) spielen für die Kosten ebenfalls eine Rolle.

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Die Gutachterkosten werden immer auf Stundenbasis abgerechnet.

Spezialisierte Gutachten werden üblicherweise nach Stundensätzen abgerechnet. Pro Stunde werden gewöhnlich Kosten zwischen rund 70 EUR bis 100 EUR verlangt, bis zu 130 EUR pro Stunde sind bei komplizierten Gutachten möglich.

Zunächst einmal ein Kostenbeispiel.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir haben neue Fenster sehr kostengünstig aus Polen bestellt und direkt einbauen lassen. Die Fenster sind technisch nicht in Ordnung, darum bestellen wir einen Gutachter, der die vorhandenen Mängel an den Fenstern dokumentieren soll, damit wir Nachbesserung fordern können.

Posten Preis
Anfahrt (Pauschale nach Entfernung) 45 EUR
Zeitaufwand Mängelbegutachtung 2,5 Stunden 212,50 EUR
Erstellung schriftliches Mängelgutachten 150 EUR
Gesamtkosten damit 407,50 EUR

Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf die Preisgestaltung eines einzelnen Gutachters. Die Preise, die von anderen Gutachtern verlangt werden, können gegebenenfalls auch unterschiedlich liegen.

Frage: In welchem Preisrahmen bewegen sich die Gutachterkosten?

Kostencheck-Experte: Für Privatgutachten gibt es keine festgesetzte Gebührenordnung – der Gutachter kann also selbst bestimmen, wie viel er für seine Begutachtungstätigkeit verlangt.

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Die Kosten für den Gutachter sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

Die Kosten bewegen sich dabei aber fast immer zwischen rund 70 EUR und 100 EUR pro Stunde. Bei aufwendigen Begutachtungen, die gegebenenfalls auch umfangreichere Berechnungen erfordern, können auch bis zu 130 EUR pro Stunde verlangt werden.

Dazu kommen die Kosten für die Anfahrt, die Kosten für die Verschriftlichung des Gutachtens (bis zu 40 EUR je Seite sind hier durchaus üblich) und gegebenenfalls notwendige Extraleistungen (z. B. Telefonkosten, Porto, etc.) und zusätzliche Kosten für die Durchführung von Messungen und Tests, falls erforderlich.

Gutachten für Gerichtsverfahren

Eine festgesetzte Gebühr gilt nur, wenn der Gutachter in einem Verfahren vom Gericht bestellt wird. Bei solchen Gerichts-Gutachten (korrekt: Gerichts-Auftrag) gelten bestimmte Gebührensätze nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), die sich nach der Komplexität der Begutachtung richten.

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Ein Gutachter für Fenster wird grundsätzlich auf Stundenbasis abgerechnet.

Vorgesehen sind grundsätzlich Stundensätze zwischen 65 EUR pro Stunde und 125 EUR pro Stunde. Bei allen Gutachten im Bereich des Bauwesens ist Honorargruppe 4 – 6 vorgesehen, das bedeutet Stundensätze zwischen 80 EUR und 90 EUR, auch bei Mängelfeststellungen. Geht es rein nur um die handwerkliche Ausführung, kommt ein Stundensatz von 70 EUR zur Anwendung.

Dort sind nicht nur die Stundensätze für die Begutachtung festgelegt, sondern auch die Vergütungen für zusätzliche Tätigkeiten. So dürfen für ein schriftliches Gutachten beispielsweise 0,90 EUR je 1.000 Anschläge verrechnet werden, für jedes Foto 2 EUR. Auch die Berechnung der Fahrtkosten ist im JVEG vorgeschrieben, üblicherweise liegt sie bei 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer.

Frage: Wovon hängen die Kosten für einen spezialisierten Fenster-Gutachter in der Praxis ab?

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Die Kosten für einen Fenstergutachter sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:

  • um welche Art von Gutachten es sich handelt (Vergütung nach dem JVEG oder nach selbst festgesetzten Gebührensätzen)
  • der Umfang der Begutachtung (Zeitaufwand)
  • die anfallenden Fahrtkosten
  • die zusätzlichen Leistungen oder Aufwendungen, die der Gutachter erbringen muss (z. B. schriftliches Gutachten, zusätzliche Berechnungen, Telefonkosten, Portokosten, Hilfskräfte)
  • zusätzliche Kosten für Tests oder Untersuchungen, die durchgeführt werden

Ein Vergleich von der Preise zwischen mehreren Gutachtern kann sich in der Praxis durchaus lohnen. Dabei sollte man auch darauf achten, welche Gutachter möglicherweise Pauschalpreise für bestimmte Begutachtungen anbieten.