Was darf eine Fahrt mit dem Taxi kosten?

taxikosten

Besitzen Sie kein eigenes Auto oder reisen bevorzugt mit Bus oder Bahn, erweist sich die Nutzung eines Taxis als sehr praktisch. Schnell werden Sie jedoch auch feststellen, dass die Taxikosten regional stark schwanken. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten klären wir, was eine Taxifahrt kosten darf, wie sich diese berechnet und welche Rechte und Pflichten Sie als Kunde haben.

Wie berechnen sich die Taxikosten?

Kostencheck: Der Preis für eine Taxifahrt bemisst sich nach der Strecke und dem damit verbundenen Zeitaufwand. Taxis gelten als öffentliche Nahverkehrsmittel und sind an einen festen Tarif gebunden.

Grundlage für das zu entrichtende Beförderungsentgelt ist der Taxitarif. Dieser wird in Deutschland von der zuständigen Behörde festgelegt. Taxiunternehmen dürfen den Fahrpreis also nicht frei kalkulieren, sondern müssen sich an den vorgegebenen Tarif halten.

Hinzu kommen ebenfalls regional unterschiedliche Zuschläge, beispielsweise wenn Sie ein Tier im Taxi mitnehmen oder sperriges Gut befördern möchten. In nachfolgender Tabelle haben wir die Taxipreise für einige Städte und Gemeinden aufgelistet, welche die unterschiedliche Preisgestaltung verdeutlichen:

Stadt bzw. Bezirk Grundpreis Kilometerpreis Tag Kilometerpreis Nacht Gepäck Zuschlag für beförderte Tiere
Augsburg 3,10 EUR
weniger als 1 km 2,50 EUR, 4 km 1,50 EUR weniger als 1 km 2,50 EUR, 4 km 1,60 EUR Zuschlag für sperrige Güter 3,00 EUR  
Berlin 3,90 EUR 7 km 1,50 EUR   Zuschlag für sperrige Güter 1,00 EUR  
Essen 4,00 EUR 2,00 EUR 2,10 EUR    
München 3,50 EUR weniger als 5 km 1,90 EUR, 10 km 1,60 EUR   je Gepäckstück 0,60 EUR je 0,60 EUR je Käfig/Tier
Speyer 2,90 EUR 3 km 1,80 EUR      
Landkreis Zwickau 6 – 22 Uhr 3,50, 22 – 6 Uhr sowie an Sonn und Feiertagen 4,00 2 km 1,70 EUR 2 km 1,90 EUR    

Obige Tabelle ist nicht verbindlich, da die Tarife kontinuierlich angepasst werden.

Wie kann ich die Kosten für die Fahrt selbst berechnen?

Kostencheck: Die Taxikosten lassen sich, sofern Sie den Taxitarif für die jeweilige Region vorliegen haben, recht einfach kalkulieren. Veranschaulicht an einer tagsüber stattfindenden Fahrt in Hamburg, könnte die Rechnung folgendermaßen aussehen:

Grundpreis 3,50 EUR
Kilometer 1 – 4 2,45 EUR
Kilometer 4 bis 9 2,20 EUR
Jeder darüber hinaus gefahrene Kilometer 1,50 EUR
Wartegeld ab 60 Sekunden Stillstandszeit, für jenen Teil, der über 60 Sekunden hinausgeht je 12 Sekunden 0,10 EUR (dies entspricht je Stunde 30 EUR)
Zuschlag für ein Großraumtaxi 6 EUR
Tunnelgebühren für den Elbtunnel 2 EUR

Muss der Fahrer stets die kürzeste Route nehmen?

taxikosten

Taxifahrer sind dazu verpflichtet, die günstigste Route zu wählen

Kostencheck: Gerade in Ballungsgebieten ist die kürzeste Fahrstrecke nicht immer die schnellste. Der Taxifahrer ist verpflichtet, in diesem Fall eine für den Kunden preiswertere Route zu wählen, auch wenn dies bedeutet, einen kleinen Umweg in Kauf zu nehmen. Sind Umwege unumgänglich, beispielsweise um einen Stau zu umfahren, und entstehen dadurch höhere Kosten, müssen Sie diesen ausdrücklich zustimmen.

Andererseits hat der Gast das Recht, den Fahrer um eine Abweichung von der kürzesten Fahrstrecke zu bitten. Ebenso dürfen Sie früher aussteigen und die letzten Meter zu Fuß gehen.

Wichtig: Bemerken Sie eine unerwünschte und für Sie teurere Extratour, sollten Sie unter Vorlage der Ordnungsnummer und der Fahrpreisquittung, auf welcher Start und Ziel vermerkt sind, Anzeige erstatten. Weicht der gezahlte Tarif deutlich vom Regeltarif ab, erhalten Sie womöglich Ihr Geld zurück.

Der Taxifahrer möchte die Kosten für die Anfahrt erstattet bekommen. Ist dies rechtens?

Kostencheck: Sofern Start- und Zielort außerhalb der Betriebssitzgemeinde des Taxiunternehmens liegt, kann der Fahrer die Anfahrtskosten ab Ortsgrenze in Rechnung stellen. Allerdings müssen Sie bereits im Vorfeld auf diese Zusatzkosten hingewiesen werden.

Muss ich Vorkasse leisten?

Kostencheck: Sie sind als Kunde erst am Ziel verpflichtet, den Fahrpreis zu entrichten. In Ausnahmefällen kann der Taxifahrer aber schon vor Fahrantritt einen Vorschuss verlangen. Dies ist in der Taxiordnung geregelt, die Ihnen auf Verlangen vorgezeigt werden muss.

Darf ich einen Festpreis mit dem Taxifahrer vereinbaren?

taxikosten

Festpreise sind bei deutschen Taxis nicht üblich

Kostencheck: Festpreise innerhalb der Pflichtfahrgebiete sind in der Regel nicht erlaubt. Es gibt allerdings Ausnahmen wie spezielle Kurzstreckenpreise oder Flughafen-City-Preise. Anderweitige Festpreisangebote darf der Fahrer weder annehmen noch machen, dies wäre Beihilfe zum Betrug.

Das Festpreisverbot gilt allerdings nur innerhalb des Pflichtfahrgebietes. Möchten Sie mit dem Taxi beispielsweise von Stuttgart nach München reisen, können Sie mit dem Fahrer einen Festpreis vereinbaren. Hier gibt es Preisempfehlungen, an die sich Fahrer und Fahrgast als Richtlinie halten können.

Natürlich könnten Sie sich auch in diesem Fall für den auf dem Taxameter angezeigten Preis befördern lassen. Fast immer ist es bei längeren Strecken aber günstiger, einen Fixpreis auszuhandeln.

Muss ich in das, in der Reihe ganz vorne stehende, Taxi einsteigen?

Kostencheck: Auch wenn dies üblich ist, verpflichtet sind Sie hierzu nicht. Selbst wenn Sie von einem weiter hinten stehenden Fahrer an das erste Taxi verwiesen werden, müssen Sie sich nicht an diese Aufforderung halten. Sie haben das Recht, Ihr Taxi und den Sitzplatz frei zu wählen.

Darf sich der Taxifahrer weigern, meinen Hund mitzunehmen?

Kostencheck: Die Beförderungspflicht gilt auch für Haustiere. Der Fahrer darf die Mitnahme nur verweigern, wenn er eine Bedrohung für sich oder andere Mitfahrer sieht. In vielen Städten ist allerdings für die Beförderung von Tieren laut Taxitarifordnung eine Zusatzgebühr zu entrichten.

Darf ich im Taxi rauchen?

Kostencheck: Seit dem Jahr 2007 darf im Taxi nicht mehr geraucht werden. An diese Auflage müssen sich Fahrer und Fahrgast gleichermaßen halten.

Muss mich der Taxifahrer befördern?

Kostencheck: Prinzipiell ja. Ist ein Kunde jedoch stark angetrunken oder gar aggressiv, darf der Fahrer die Beförderung verweigern.

Der Taxifahrer kann nicht herausgeben. Wie soll ich mich verhalten.

Kostencheck: Wenn der Fahrpreis nur einige Euro ausmacht und Sie mit einem großen Schein bezahlen möchten, kann dies schwierig werden. Einige Taxiordnungen sehen deshalb vor, dass der Fahrer mindestens auf 50-Euro-Scheine herausgeben kann.

Möchten Sie mit einer größeren Note bezahlen, sollten Sie dies im Vorfeld mit dem Fahrer klären. Hat der dieser zu wenig Kleingeld und muss zum Wechseln eine Tankstelle oder Bank anfahren, darf er Ihnen die Extratour in Rechnung stellen.

Wichtig: Auch wenn Sie im Taxi mit Karte bezahlen möchten, sollten Sie dies noch vor Fahrantritt klären. Zwischenzeitlich ist die Kartenzahlung zwar fast immer möglich, die Regel ist es aber noch nicht.