Gerade wer sich neu selbstständig macht, verzichtet aus Kostengründen häufig auf eine Gewerbehaftpflichtversicherung. Dabei zählt diese zu jenen Versicherungen, auf die kein Betrieb verzichten sollte, denn sie schützt vor hohen Folgekosten, verursacht durch Personen- oder Sachschäden. Mit welcher Beitragshöhe Sie rechnen müssen und worauf Sie beim Abschluss achten sollten, erfahren Sie im nachfolgenden Interview mit dem Kostencheck-Experten.
Was ist eine Betriebshaftpflicht?
Kostencheck: Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei Schadenersatzansprüchen, die Dritte gegen Ihr Unternehmen richten. Die Gewerbehaftpflicht zählt nicht zu den Pflichtversicherungen, das heißt, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Anders sieht dies bei den Haftungsgrundlagen aus, die vom Bürgerlichen Gesetzbuch folgendermaßen geregelt werden: “Jeder Schadensverursacher haftet für die Folgen, wenn es notwendig ist, mit seinem gesamten Vermögen.” Dies gilt auch für Firmen, deren Existenz durch hohe Schäden unter Umständen auf dem Spiel steht.
Ein weiterer Pluspunkt der Betriebshaftpflicht: In der Regel prüft die Gesellschaft zunächst, ob die gegen Ihren Betrieb gerichteten Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Kommt die Versicherung zu einem gegenteiligen Ergebnis, vertritt Sie Ihre Interessen durch das Einschalten von Gutachtern, Sachverständigen und sogar vor Gericht.
Welche Kosten kommen durch die Gewerbeversicherung auf mich zu?
Kostencheck: Für die entstehenden Aufwendungen ist die Größe des Unternehmens, die anhand von Umsatz oder Jahreslohnsumme ermittelt wird, sowie die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter das wichtigste Kriterium. Daraus ergibt sich, dass Kleingewerbetreibende deutlich geringere Beiträge entrichten müssen als ein Konzern, der die jährliche Millionengrenze knackt.
Zudem wirkt es sich auf die Beitragshöhe aus, in welchem Bereich das Unternehmen tätig ist. Ein reiner Bürobetrieb, beispielsweise ein Schreibbüro oder eine Full-Service-Agentur, verursacht deutlich seltener hohe Schäden als ein Handwerksbetrieb oder ein Bauunternehmen.
Nachfolgend haben wir einige Unternehmen und die Mindestkosten, welche für die Betriebshaftpflicht anfallen, aufgeführt:
Betriebsart | Monatliche Kosten ab |
---|---|
Handwerker | 23 EUR |
Nagelstudio | 8,50 EUR |
Unternehmensberater | 14,30 EUR |
Gastronom | 7,50 EUR |
Einzelhandel | 7 EUR |
Hausmeisterservice | 12,50 EUR |
Die Prämie kann, abhängig von der gewählten Versicherungsgesellschaft und den individuellen Merkmalen des Betriebes, stark von obigen Werten abweichen. Bitte beachten Sie zudem, dass viele Versicherungen einen Mindestbeitrag festgelegt haben.
Welche Faktoren wirken sich auf die Kosten aus?
Kostencheck: In die Kalkulation der Gesellschaften fließen nachfolgende Punkte ein:
– Deckungssumme: Sie beschreibt den maximalen Betrag, für welchen die Versicherung im Schadensfall aufkommt. Wird diese großzügig gewählt, steigen die Beiträge. Allerdings ist auch der Schutz für die Firma höher. Deshalb sollten Sie die Deckungssumme mit Bedacht kalkulieren.
- Selbstbeteiligung: Entscheiden Sie sich dafür, im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst zu tragen, wirkt sich dies beitragssenkend aus. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall tatsächlich bezahlen können, ohne dass Ihr Betrieb in finanzielle Schieflage gerät.
- Versicherungsleistungen: Der Leistungsumfang der verschiedenen Gesellschaften unterscheidet sich erheblich. Häufig können Sie einen Mindestumfang wählen, der sich durch Zusatzleistungen auf Ihre Gewerbeart abstimmen lässt. Müssen Sie spezielle Schadensrisiken mit einer hohen Summe absichern, schlägt sich dies im monatlich zu entrichtenden Beitrag nieder.
- Die Zahlen des Betriebes: Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Vorschäden wirken sich ebenfalls auf die Beitragshöhe aus. Jede Firma hat individuelle Voraussetzungen und daraus resultierend andere Bedürfnisse, die sich in der zu Prämie niederschlagen.
Was ist durch die Gewerbehaftpflicht versichert?
Kostencheck: Der Versicherungsschutz ist relativ umfassend, wie Sie nachfolgender Tabelle entnehmen können:
Im Versicherungsumfang enthalten | Nicht im Versicherungsumfang enthalten |
---|---|
Schadenersatz gegenüber Dritten (Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden) | Reine Vermögensschäden bei planender, beratender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit. Diese müssen gesondert durch eine Vermögensschadenshaftpflicht abgesichert werden. |
Abwehr unberechtigter Forderungen (passiver Rechtsschutz) | Schäden, die durch Nichteinhaltung von Fristen, Terminen oder Kostenvoranschlägen entstehen. |
Haftungsübernahme bei einfacher bis zu grober Fahrlässigkeit | Vorsätzliche Schadensansprüche mit Strafcharakter. |
Was sind die wichtigsten Leistungen?
Kostencheck: Das kommt darauf an, in welcher Sparte Ihr Unternehmen tätig ist. Nachfolgend einige Beispiele?
- Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden: Hierbei handelt es sich um Schäden, die an oder mit Materialien, beispielsweise beim Verlegen, der Montage oder dem Einbau, verursacht werden. Häufig begrenzen die Versicherer die Deckungssumme für diesen Bereich und/oder Sie können eine angemessene Selbstbeteiligung vereinbaren.
- Produkthaftpflicht: Diese greift, wenn durch hergestellte oder gehandelte Produkte ein Schaden entsteht.
- Rabatte für Existenzgründer: Wurde Ihr Gewerbe innerhalb des letzten Jahres angemeldet, erhalten Sie Ermäßigungen bis zu 40 Prozent.
- Subunternehmer: Diese müssen selbst eine Gewerbehaftpflicht abschließen. Es gibt jedoch einige Versicherer, bei denen es, vorausgesetzt, die Tätigkeit weicht nicht von jener des Hauptunternehmens ab, möglich ist, auch Subunternehmer in den Vertrag mit aufzunehmen.
- Umwelthaftpflichtversicherung: Sie leistet bei Schäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser.
Tipp: Bei vielen Gesellschaften ist eine umfassende Privathaftpflicht für den Unternehmer in die Betriebshaftpflicht inkludiert oder kann zu sehr günstigen Konditionen mit abgeschlossen werden.
Welchen Umfang sollte diese Versicherung haben?
Kostencheck: Achten Sie darauf, dass der Versicherungsumfang die komplette Geschäftstätigkeit Ihres Betriebes umfasst. In den Versicherungsbedingungen kann diese auf das geografische Europa beschränkt sein. Agieren Sie international, sollten Sie diese Beschränkung in der Police ausschließen.
Wie kalkuliere ich die korrekte Deckungssumme?
Kostencheck: Nehmen Sie bei der Deckungssumme den höchstmöglichen Schadensfall an. Hieraus berechnen sich die Aufwendungen, die durch die Regulierung entstehen können.
Als empfohlener Basisschutz gilt eine Deckungssumme von drei Millionen. Vermögensschäden sollten mit mindestens 100.000 EUR abgesichert werden.
Arbeiten Sie und Ihre Mitarbeiter mit sehr teuren Geräten oder bieten Dienstleistungen an, die im Schadensfall hohe Kosten nach sich ziehen könnten, muss die Deckungssumme entsprechend angepasst werden.
Vermeiden Sie es unbedingt, unterversichert zu sein. Nur so haben Sie im Schadensfall die Sicherheit, dass Sie nicht mit dem Betriebsvermögen haften müssen.
Wie kann ich die Beiträge senken?
Kostencheck: Zunächst ist es empfehlenswert, das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Anbieter genau zu vergleichen. Nicht immer ist die teuerste Versicherung auch jene, die zu den Ansprüchen Ihrer Firma passt.
Für viele Branchen gibt es Empfehlungen, wie hoch die Mindestdeckungssumme der Betriebshaftpflicht sein sollte. Häufig bewegen sich diese jedoch an der Obergrenze. Wählen Sie deshalb die Schutzhöhe so niedrig wie möglich, aber so hoch wie nötig.
Die Selbstbeteiligung wirkt sich ebenfalls beitragssenkend aus. Achten Sie allerdings darauf, dass Sie die vereinbarte Summe im Schadensfall tatsächlich tragen können. Berechnen Sie zudem, wie viel Sie durch den höheren Selbstbehalt über einen gewissen Zeitraum einsparen. Sparen Sie beispielsweise durch eine um 2.000 EUR höhere Selbstbeteiligung nur 1.000 EUR ein, wird sich das im Falle eines Schadens finanziell nicht lohnen.
Nicht jedes Unternehmen benötigt den vollen Leistungsumfang. Sichern Sie alle unternehmensrelevanten Risiken ab und verzichten Sie auf für Sie irrelevante Posten, so zahlt sich dies in einer niedrigeren Prämie aus.
Welchen Unterschied gibt es zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht?
Kostencheck: In der Regel wird die Berufshaftpflicht nur für eine Person abgeschlossen. Es handelt sich dabei um Berufsgruppen, für die eine derartige Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Dies sind beispielsweise:
- Anwälte
- Ärzte
- Krankengymnasten
- Hebammen
- Steuerberater.
Die Berufshaftpflicht kommt häufig für die Regulierung von Vermögensschäden auf, während die Betriebshaftpflicht bei allen durch das Unternehmen verursachten Schäden gegenüber Dritten leistet. Eingeschlossen sind hierbei auch die Mitarbeiter des Betriebes sowie, abhängig vom Vertrag, Produkte, die in der Firma gefertigt werden.
In der Praxis sind vielfach beide Versicherungen erforderlich. So benötigt ein Anwalt eine Berufshaftpflichtversicherung, um seinen Beruf ausüben zu dürfen. Gleichzeitig braucht er für die Kanzlei eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche die Angestellten bei Schäden absichert. Bei vielen Versicherern können Sie zu diesem Zweck Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung kombinieren.
Was bedeutet Nachhaftung?
Kostencheck: Die Nachhaftungsversicherung ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt Sie auch nach der Betriebsaufgabe vor Schäden, die durch Produkte der ehemaligen Firma verursacht werden. Wie lange die Nachhaftungszeit ist, können Sie Ihrer Versicherungspolice entnehmen.
Gibt es Alternativen zur Gewerbehaftpflichtversicherung?
Kostencheck: Die einzige Variante wäre, die Firma gar nicht zu versichern. Da Ihr Unternehmen bei Schäden aber unbegrenzt haftet, stellt dies keine empfehlenswerte Lösung dar. Deshalb sollten Betriebe jeglicher Art eine Gewerbehaftpflichtversicherung abschließen.
Welche Kündigungsfristen gelten bei der Betriebshaftpflichtversicherung?
Kostencheck: In der Regel müssen Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist in Kauf nehmen. Achten Sie bei Vertragsabschluss unbedingt auf die Laufzeit. Einige Anbieter gehen dazu über, Verträge mit einer Mindestlaufzeit von drei oder fünf Jahren anzubieten. Möchten Sie, solange Ihr Unternehmen besteht, kündigen, müssen Sie zunächst diesen Zeitraum abwarten.
Günstiger sind Einjahresverträge, die Sie mit einer Frist von sechs oder acht Wochen zum Ende der Laufzeit kündigen können. Vermeiden Sie Versicherungslücken und sehen Sie sich frühzeitig nach einem neuen und unter Umständen preiswerteren Versicherer um.
Schicken Sie die Kündigung möglichst per Einschreiben, damit Sie über einen Nachweis für das rechtzeitige Absenden und den Erhalt des Dokuments verfügen.