Rohr verstopft: welche Kosten muss man für die Behebung rechnen?

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Wenn auch der heldenhafte Einsatz des Pömpels und diverse Hausmittelchen nichts mehr helfen und der Abfluss hartnäckig zu bleibt, braucht es den Fachmann. Mit welchen Kosten man für das Beheben einer Rohrverstopfung durch den Fachbetrieb rechnen muss, wollten wir vom Kostencheck-Experten wissen.

Frage: Mit welchen Kosten muss man für das Beheben einer Rohrverstopfung rechnen?

Kostencheck-Experte: Das hängt sehr weitgehend davon ab, welcher Aufwand dafür nötig ist, um die vorhandene Verstopfung zu beheben. In vielen Fällen geht das schnell und relativ problemlos – in anderen Fällen kann allerdings auch ein hoher Aufwand dafür nötig sein, mit dann entsprechenden Kosten.

In einfachen Fällen fallen für das Beheben der Rohrverstopfung während der üblichen Arbeitszeiten lediglich Kosten von rund 50 EUR bis 100 EUR an.

Abends und am Wochenende und in komplizierten Fällen können die Kosten dann auch deutlich höher liegen und im Einzelfall bis zu 500 EUR und mehr betragen.

Kostenbeispiel aus der Praxis

In unserem Haus läuft bei mehreren Abflüssen das Wasser nicht mehr ab. Glücklicherweise ist das tagsüber an einem Wochentag passiert. Wir rufen den Klempner in unserem Ort an, der das Problem behebt.

Posten Preis
Anfahrt 32 EUR
Maschinenkosten Rohrreinigungsmaschinen, 2 Stunden 150 EUR
Arbeitszeit Monteur, 2,5 Stunden 110 EUR
Gesamtkosten damit 292 EUR

Die Kosten für einfach zu behebende Rohrverstopfungen können auch deutlich geringer liegen. Bei schwierig zu behebenden Verstopfungen können dagegen auch noch deutlich höhere Kosten anfallen. Die anfallenden Maschinenkosten können je nach Betrieb auch unterschiedlich berechnet werden.

Frage: In welchem Rahmen bewegen sich die Kosten für das Beheben einer Rohrverstopfung gewöhnlich?

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Die Kosten zur Behebung der Rohrverstopfung hängen vom Aufwand ab.

Kostencheck-Experte: Bei einfach zu behebenden Verstopfungen, mit denen man nur selbst nicht mehr fertig wird, ist das Öffnen des Rohrs für den Installateur meist trotzdem recht schnell und mit einfachen Mitteln möglich. Dafür sind meist nur Kosten von rund 50 EUR bis 100 EUR zu rechnen.

Bei tiefer in den Abflussrohren sitzenden und besonders hartnäckigen Verstopfungen ist der Aufwand für den Installateur dann meist höher, um die Verstopfung zu lösen. Dazu kommen auch andere Mittel, die eingesetzt werden – von starken chemischen Mitteln über spezielle Maschinen und Rohrreinigungsgeräte bis hin zum Erhitzen der Rohre (thermische Reinigung).

Für den höheren Aufwand sind auch entsprechend höhere Kosten für die Behebung zu veranschlagen. Besonders der Maschineneinsatz kann gegebenenfalls auch teurer werden. Bei großen Maschinen können das auch nicht selten über 100 EUR pro Einsatzstunde sein.

Einige Unternehmen berechnen die Reinigung auch nach m Abflussrohr. Kommen solche Pauschalsätze zur Anwendung, darf nicht gleichzeitig auch nach Maschineneinsatz und Arbeitszeit abgerechnet werden – das wäre eine Doppelverrechnung.

Notdienste

Beim Einsatz von Notdiensten sind erhebliche Zuschläge möglich. Rechtlich zulässig sind Zuschläge von bis zu 100 % auf die Arbeitskosten und die Anfahrtskosten. Bei vielen Anbieter sind die Aufschläge allerdings niedriger.

Beim Anruf bei Notdienst-Zentralen ist immer auf die verrechneten Fahrtkosten zu achten: oft werden Monteure aus weiter Entfernung geschickt, um entsprechend hohe Fahrtkosten in Rechnung stellen zu können. Hier sollte man sich bereits im Vorfeld vergewissern, woher der Monteur anfährt.

Frage: Wovon hängen die Kosten für die Behebung einer Rohrverstopfung ab?

Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:

  • in welchem Bereich des Rohrs die Verstopfung liegt und welche Methoden der Installateur bei der Behebung der Verstopfung einsetzen muss (Aufwand an Arbeitszeit und gegebenenfalls Maschinen- und Gerätekosten)
  • ob die Behebung während der üblichen Arbeitszeiten durch einen Installateur oder abends oder am Wochenene durch einen Notdienst

Frage: Wer bezahlt für eine Behebung einer Rohrverstopfung – Mieter oder Vermieter?

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In der Regel übernimmt der Vermieter die Kosten der Reparatur.

Kostencheck-Experte: Die Rohre fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit des Vermieters – damit bekommt der auch grundsätzlich die Rechnung. Abwälzen kann der Vermieter die Rechnung nicht, auch nicht über eine im Mietvertrag vereinbarte Kleinreparaturenklausel – das wäre unzulässig.

Eine Ausnahme besteht natürlich immer dann, wenn der Vermieter die Verstopfung (nachweislich) selbst verursacht hat – etwa in dem er Dinge in die Toilette geworfen hat, die dort nicht entsorgt werden sollten. In diesem Fall bekommt man aufgrund des Eigenverschuldens als Mieter auch selbst die Rechnung.

Bei den Abflüssen, die einem als Mieter näher stehen (Waschbecken, Küchenspüle, Abfluß der Dusche) gilt ebenfalls das Selbstverschuldensprinzip: bei gewöhnlichen und üblichen Verstopfungen, die auch beim „bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes“ entstehen, wie etwa Verstopfungen durch normalen Haarverlust in der Dusche oder Essens- und Fettreste im Spülbecken, bleibt der Vermieter in der Haftung – und muss auch die Rechnung übernehmen.

In diesen Fällen genügt es, den Vermieter über die bestehende Verstopfung zu informieren. Der Vermieter muss dann auf seine Kosten für eine zeitnahe Behebung des Mangels

Frage: Wie schützt man sich bei Notdiensten vor überhöhten Kosten?

Kostencheck-Experte: Als Mieter kann man sich am besten davor schützen, indem man in allen Fällen, die man ohnehin nicht selbst durch unsachgemäßes Verhalten verschuldet hat, einfach dem Vermieter die Behebung der Verstopfung überlässt.

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Beauftragen Sie am Besten einen ortsansässigen Klempner mit der Reparatur.

Als Eigentümer sollte man, wann immer möglich, mit der Behebung den ortsansässigen Klempner zu den üblichen Arbeitszeiten beauftragen. Auf Notdienste sollte man nur in wirklich dringenden Fällen zurückgreifen.

Oft ist es schwierig, bei der Suche in den Gelben Seiten vorab zwischen seriösen Notdienst-Anbietern und „schwarzen Schafen“ zu unterscheiden. Auf jeden Fall sollte man bei Notdienst-Zentralen fragen, woher der bestellte Monteur anfährt (um überhöhte Anfahrtskosten zu vermeiden) und welche Zuschläge und Stundensätze erhoben werden.

Einen Pauschalpreis kann natürlich niemand direkt im Vorfeld nennen (das wäre, ohne das Problem zu kennen, auch sehr unseriös) – man kann aber klare Angaben dazu verlangen, welche Kosten in Rechnung gestellt werden.

Zuschläge von bis zu 100 % auf die Arbeitszeit und die Fahrtkosten sind nachts und am Wochenende zulässig (allerdings nicht auf das Material und auch nicht auf den kompletten Rechnungsbetrag!) – nach den gesetzlichen Vorgaben darf ein Reparaturdienst eigentlich auch nur dann überhaupt eine Rechnung stellen, wenn er das Problem komplett behoben hat. Das in jedem Fall auch direkt durchzusetzen könnte in der Praxis allerdings schwierig werden.

Zu einer Zahlung eines klar überhöhten Rechnungsbetrags sollte man sich nie nötigen lassen. Rechnungen dürfen immer auch überwiesen werden. Gegebenenfalls kann man einen sinnvoll erscheinenden Betrag (gegen Quittung) in bar bezahlen und die Rechnung dann danach an den entsprechenden Stellen prüfen lassen (z. B. bei einer Verbraucherschutzzentrale).