Welche Kosten verursacht ein abgebrochener Zahn?

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Wer kennt das nicht: Einmal kräftig zugebissen und ein Zahn, oder ein kleines Stück desselben, ist abgesplittert. Auch ein Unfall oder ein Sturz beim Sport kann dazu führen, dass ein Zahn abbricht. Wie Sie sich in diesem Fall richtig verhalten und welche Kosten durch einen abgebrochenen Zahn entstehen, klären wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Was ist ein abgebrochener Zahn?

Kostencheck: Hält der Zahn einer Belastung nicht stand, beispielsweise weil Sie auf den Kern einer Steinfrucht beißen, bricht er ab. In vielen Fällen lag bereits eine Schädigung durch Karies oder eine Wurzelbehandlung, die den Zahn spröde werden ließ, vor.

Häufig sind Sportunfälle die Ursache für einen abgebrochenen Zahn. Prallen Sie beispielsweise mit einem Teamkollegen zusammen, haben beim Fußball einen unglücklichen Ballkontakt oder stürzen beim Ski laufen, kann ein Stück eines Zahnes oder sogar die komplette Krone abbrechen.

Was kostet diese Behandlung?

Kostencheck: Die entstehenden Kosten lassen sich nicht eindeutig beziffern, da sie in direktem Zusammenhang mit der Größe der Absplitterung und der erforderlichen medizinischen Versorgung stehen. In vielen Fällen trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Aufwendungen in vollem Umfang, teils müssen Sie auch mit einem Eigenanteil rechnen.

Art Kosten
Füllungen Zahnfarbene Füllungen im sichtbaren Bereich sind Kassenleistung. Im Backenzahnbereich müssen Sie zwischen 30 und 150 EUR zuzahlen.
Krone Die Krankenkasse erstattet einen Teil der Kosten. Etwa 300 bis 600 EUR müssen Sie aus eigener Tasche aufbringen.
Implantate Diese kosten etwa 800 bis 2.200 EUR. Die Kasse übernimmt hiervon nur einen kleinen Teil.
Brücke Der Eigenanteil für diese Versorgung liegt bei mindestens 300 EUR.
Veneers 350 – 1.500 EUR. Diese sind keine Kassenleistung.

Achtung: Lassen Sie einen abgebrochenen Zahn möglichst schnell behandeln. Zögern Sie die Therapie aus Scheu vor den entstehenden Kosten hinaus, verteuert sich diese häufig durch notwendige Zusatzbehandlungen.

Wie wird ein abgebrochener Zahn behandelt?

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Ist der Zahn nicht zu reparieren, kann mit einer Krone Abhilfe geschaffen werden

Kostencheck: Dies ist davon abhängig, wie groß das abgesplitterte Stück ist und ob bei dem Zahnunfall eine weitere Verletzung aufgetreten ist. Manchmal ist es möglich, einen abgebrochenen Zahn wieder anzukleben, vorausgesetzt, Sie haben das Teilstück noch und dies wurde medizinisch korrekt verwahrt. In manchen Fällen muss die Zahnwurzel mit einer Verfüllung versehen und eine Krone aufgesetzt werden. Vielleicht genügt auch eine Zahnfüllung, um den Schaden zu beheben.

Was tun, ist ein Frontzahn abgebrochen?

Kostencheck: Ein Sturz oder heftiger Stoß kann dazu führen, dass ein oder mehrere Schneidezähne abbrechen. Leider geht mit einem derartigen Missgeschick häufig eine Fraktur der Wurzel einher und nicht immer kann der Zahn erhalten werden. In diesem Fall benötigen Sie unter Umständen ein Implantat. Diese Versorgung ist sehr teuer, Sie müssen zwischen 350 und 1.500 EUR für ein Implantat aus eigener Tasche bezahlen.

Alternativ stellen Verblendschalen, sogenannte Veneers, eine gute Möglichkeit dar, Zahnschäden an den Schneidezähnen zu kaschieren. Für diese müssen Sie zwischen 350 und 1.500 EUR kalkulieren.

Von meinem Zahn ist nur ein Stück abgebrochen. Was kostet die Behandlung in diesem Fall?

Kostencheck: Ist nur eine Ecke eines Zahnes abgebrochen, ist dieser kleine Schaden meist unkompliziert zu beheben. In vielen Fällen kann das fehlende Fragment mittels eines speziellen Kunststoffklebers für lange Zeit wieder angeklebt werden. Ist dies nicht möglich, bieten sich eine Zahnfüllung oder der Aufbau mit kunststoffhaltigem Material an.

Ist die Krone in großen Teilen zerstört, wird eine Teil- oder Vollkrone angefertigt. Bei Zähnen im sichtbaren Bereich bezahlt die gesetzliche Krankenkasse mit zahnfarbenen Materialien überzogene Kronen. Im nicht sichtbaren Bereich müssen Sie, wünschen Sie eine derartige Versorgung, selbst für die entstehenden Mehrkosten aufkommen. Der Eigenanteil für diese beläuft sich auf etwa 300 – 600 EUR.

Die Kosten für zahnfarbene Füllungen übernimmt die Krankenversicherung nur im Frontzahnbereich. Möchten Sie dennoch eine Kunststofffüllung im Seiten- oder Backenzahnbereich, müssen Sie hierfür zwischen 30 und 150 EUR aus eigener Tasche bezahlen.

Wer übernimmt die Kosten?

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Wer die Kosten übernimmt, hängt von der Unfallursache ab

Kostencheck: Bricht beim herzhaften Biss in das Vollkornbrot ein Stück eines Zahnes ab, so übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung zumindest einen Teil der anfallenden Kosten.

Bei einer Verletzung sollte diese vom Zahnarzt dokumentiert und der Unfallversicherung gemeldet werden. Hat ein Dritter den Schaden verursacht, haftet dieser, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung. Dokumentieren Sie auch in diesem Fall den Unfallhergang genau, um bei eventuellen Folge- oder Spätschäden nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Greift bei einem abgebrochenen Zahn die Bonus- und Härtefallregelung?

Kostencheck: Da die Festzuschüsse der Krankenversicherung nur 50 Prozent der Kosten der Standardversorgung abdecken, müssen Sie beispielsweise bei einer notwendigen Krone einen nicht unerheblichen Teil der Kosten selbst tragen.

Waren Sie in den letzten fünf Jahren mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt, steigt der Zuschuss um 20 Prozent. Können Sie durch das Bonusheft sogar zehn Jahre lückenlose Prophylaxe nachweisen, erhöht sich dieser sogar auf 30 Prozent. Wie unser Beispiel zeigt, lassen sich die Aufwendungen dadurch erheblich reduzieren:

Kostenübersicht Preis
Kosten für eine Standardkrone 311,59 EUR
Festzuschuss ohne Bonus 155,80 EUR
Festzuschuss mit 20 % Bonus 186,96
Festzuschuss mit 30 % Bonus 202,54

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Rechnung nur um ein Beispiel handelt. Die Zuschussbeträge sowie die tatsächlichen Kosten variieren abhängig vom behandelnden Arzt, der Region sowie den regelmäßigen, gesetzlichen Anpassungen.

Einen Antrag auf höhere Festzuschüsse können Sie stellen, wenn Ihr Familieneinkommen gesetzlich festgelegte Beträge nicht übersteigt. Um eine unzumutbare Härte zu vermeiden, werden in diesem Fall 100 Prozent der anfallenden Kosten der Regelversorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Auch wenn Ihr Einkommen geringfügig über der Härtefallgrenze liegt, sollten Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren. Meist dürfen Sie in diesem Fall mit einer zusätzlichen Beteiligung rechnen, sodass Sie nicht auf eine adäquate Versorgung Ihres abgebrochenen Zahns verzichten müssen.

Wann bezahlt die Unfallversicherung?

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Auch eine Unfallversicherung kann die Kosten für die Zahnreparatur tragen

Kostencheck: Wer neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, kann die nach Zahnunfällen entstehenden Kosten unter Umständen geltend machen. Wann die Versicherung leistet und wie viel Sie erhalten, ist in den Bedingungen unter dem Punkt „Kosmetische Operationen“ geregelt.

Melden Sie Zahnunfälle umgehend der Unfallversicherung, selbst wenn Sie den Eindruck haben, es handle sich nur um einen kleinen Bagatellschaden. Nur dann werden die Kosten für eventuell erst später erkennbare Folgeschäden von der Versicherung übernommen.

Beteiligt sich die Zahnzusatzversicherung an den Kosten?

Kostencheck: In welche Höhe sich die Zahnzusatzversicherung an den Kosten eines abgebrochenen Zahnes beteiligt, ist abhängig von der Art der Schädigung und den Vertragsdetails.

Sofern möglich ist es ratsam, den Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes noch vor Behandlungsbeginn bei der Versicherung einzureichen und sich die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Nur so sind Sie vor teuren Überraschungen gefeit.

Kann man abgebrochenen Zähnen vorbeugen?

Kostencheck: Dem Abbrechen von Zähnen kann unter anderem durch gute Mundhygiene vorgebeugt werden. Bei Sportarten, bei denen die Zähne besonders gefährdet sind, empfiehlt sich das Tragen einer speziellen Schiene. Diese müssen Sie allerdings aus eigener Tasche bezahlen.

Die Kosten für Sportschutzschienen beginnen bei unter 50 EUR für konfektionierte Modelle für Kinder. Individuell angepasste Schienen vom Zahnarzt kosten zwischen 150 und 300 EUR. Die finanziellen Aufwendungen machen sich jedoch bezahlt, denn bei rund 40 Prozent der Zahnunfälle handelt es sich um Sportverletzungen.

Erste Hilfe nach einem Zahnunfall – wie verhalte ich mich richtig?

Kostencheck: Wie bei allen Unfällen gilt es, zunächst Ruhe zu bewahren und die Unfallfolgen nüchtern abzuschätzen. Kontaktieren Sie bei Zahnunfällen umgehend Ihren Zahnarzt oder, außerhalb der Sprechstundenzeiten, den zahnärztlichen Notdienst.

Verletzung Maßnahme
Zahn oder ein Teil desselben ist abgebrochen Zahn, wenn möglich in einer speziellen Notfalldose, aufbewahren und mit diesem schnellstmöglich einen Zahnarzt aufsuchen.
Zahn ist gelockert Belastungen bis zum Besuch des Zahnarztes vermeiden.
Zahn ist ausgeschlagen Zahn nur an der Krone berühren und in einer Zahnrettungsbox lagern. Notfalls Zahn im Mund unter der Zunge, in isotoner Kochsalzlösung oder H-Milch aufbewahren. Die Behandlung beim Zahnarzt muss innerhalb einer Stunde erfolgen, da ein Wiedereinpflanzen des Zahnes umso erfolgversprechender ist, je schneller die Replantation erfolgt.
Zahn ist in den Kieferknochen gedrungen So rasch wie möglich einen Zahnarzt konsultieren.

Handelt es sich um eine Milchzahnverletzung bei einem Kind, können im Kieferknochen befindliche Keime die Anlage der bleibenden Zähne schädigen. Daher ist auch in diesem Fall der Besuch beim Zahnarzt dringend anzuraten.

Was sollte ich bei einem Zahnunfall vermeiden?

Kostencheck: Lassen Sie das Zahnstück nicht austrocknen, legen Sie es aber keinesfalls in Wasser ein. Fassen Sie die Wurzeloberfläche nicht an, da die funktionstüchtigen Zellen dadurch Schaden nehmen und der Zahn unter Umständen nicht mehr eingepflanzt werden kann. Reinigen Sie weder Zahnkrone noch Zahnwurzel und setzen Sie den Zahn nicht selbst ein, auch wenn die Wunde groß genug erscheint.