Suchen Sie eine facettenreiche, berufliche Herausforderung? Vielleicht wäre es dann reizvoll für Sie, die Fachkräfte von morgen coachen zu dürfen. Als Ausbilder eröffnen sich aber nicht nur neue Karriereperspektiven, Sie kommen gleichzeitig mit unterschiedlichsten Charakteren in Kontakt und tragen die Mitverantwortung für die berufliche, manchmal auch persönliche, Entwicklung junger Menschen. In Deutschland ist der Ausbilderschein der IHK die Voraussetzung für diese Tätigkeit. Die Information, was diese Zusatzqualifikation kostet und weitere wertvolle Tipps haben wir in diesem Artikel zusammengetragen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Kostencheck: Da es unterschiedliche Wege gibt, den Ausbilderschein zu erlangen, lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Eine einheitliche Gebühr ist nicht vorgeschrieben.
Anbieter | Kosten Vorbereitungskurs | Kosten Prüfungsgebühr | Gesamtkosten |
---|---|---|---|
IHK | 400 – 500 EUR | 125 – 200 EUR | 600 – 750 EUR |
Fernlehrgang | 650 – 1.300 EUR | ||
private Anbieter | 350 – 600 EUR | 125 – 200 EUR | 475 – 800 EUR |
Teilweise sind die angebotenen Kurse auf bestimmte Zielgruppen abgestimmt, beispielsweise den Einzelhandel oder das Handwerk, und unterscheiden sich auch aus diesem Grund im Preis. Kurse am Wochenende oder nach Feierabend sind häufig etwas teurer als Kompaktkurse, für die Sie einige Tage Urlaub nehmen müssen. Anders als in anderen Sparten sind Fernkurse hingegen nicht automatisch günstiger.
Wer trägt die Kosten für den Ausbilderschein?
Kostencheck: Theoretisch müssen Sie diese selbst tragen, denn die AdA (Ausbildung der Ausbilder) gilt als berufliche Fortbildung, für die es keine staatliche Förderung gibt. Es lohnt sich aber, mit dem Arbeitgeber Rücksprache zu halten. Häufig übernimmt dieser die Aufwendungen, da diese Qualifikation auch für den Betrieb sehr wertvoll ist.
Ausbilderschein, Ausbildereignung, AdA-Schein, AEVO-Schein – wo sind die Unterschiede?
Kostencheck: Es handelt sich hierbei nicht um Kurse mit verschiedenen Abschlüssen für die unterschiedlichen Berufe. Nachfolgende Tabelle bringt Licht ins Dunkel der gebräuchlichen Bezeichnungen:
Begriff | Erklärung |
---|---|
Ausbildereignung | Zwingend erforderlich, um überhaupt ausbilden zu dürfen. Diese wird entsprechend §2 der Ausbildereignungsverordnung AEVO bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) mittels einer Prüfung festgestellt. Bestehen Sie diese, erhalten Sie den „Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung“. |
AEVO | Kurzform für Ausbildereignungsverordnung. Diese Abkürzung findet sich häufig auf der Bescheinigung der Ausbildereignung, da die Prüfung der IHK oder HWK auf dieser basiert. |
Ausbildereignungsprüfung | Diese müssen Sie bestehen, um den Nachweis der Ausbildereignung zu erhalten. |
Ausbildung der Ausbilder AdA | Eine andere Bezeichnung für die AEVO. |
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung | Wurde früher auch als Ausbilderschein, AdA-Schein oder AEVO-Schein bezeichnet. Diese Begriffe sind allerdings nicht mehr korrekt, denn dieser Nachweis ist alleine nicht mehr gültig. Sie müssen seit dem 01.08.2009 auch die nötigen Fachkenntnisse belegen. |
Wichtig: Nur wer die Ausbildereignung und die Ausbilderberechtigung vorweisen kann, darf in Deutschland ausbilden.
Welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen?
Kostencheck: Um den Ausbilderschein zu machen, müssen Sie keine formalen Voraussetzungen erfüllen. Weder ein bestimmter Schulabschluss noch andere Vorqualifikationen sind zwingend vorgeschrieben.
Allerdings müssen Sie bereits eine Ausbildung in einem kaufmännischen, technischen oder dienstleistenden Beruf abgeschlossen haben und somit über das nötige, fachliche Wissen verfügen. Auch eine langjährige Berufserfahrung kann anerkannt werden.
Sie sollten kommunikationsfreudig sein und pädagogisches Talent mitbringen. Für die Prüfung selbst gibt es keine Zulassungsvoraussetzung, Sie können sich dort anmelden, ohne den vorbereitenden Kurs besucht zu haben.
Darf jeder ausbilden?
Kostencheck: Nach §29 des Ausbildungsgesetztes ist nicht geeignet:
- Wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf und/oder
- wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Bestimmungen verstoßen hat.
Welche Lehrgänge gibt es?
Kostencheck: Die Lehrgänge werden von den Handelskammern sowie verschiedenen privaten Bildungsinstituten angeboten. Die einzelnen Träger unterscheiden sich im Preis, die Kurse laufen etwas anders ab und finden zu unterschiedlichen Zeiten statt.
Den richtigen Kurs zu finden ist nicht immer ganz einfach. Vielleicht können Ihr Arbeitgeber oder Kollegen einen Lehrgang, mit dem Sie gute Erfahrungen gemacht haben, empfehlen. Auch die Homepage des Bildungsträgers oder der IHK erweist sich als hilfreich bei der Suche nach der für Sie idealen Schulung.
Kann ich mich auch selbst auf die Prüfung vorbereiten?
Kostencheck: Prinzipiell geht das. Sie finden auf der Seite der Industrie- und Handelskammer die Aufgabensätze früherer Prüfungen sowie Übungsaufgaben zur Prüfungsvorbereitung. Welche Hilfsmittel Sie für die Lösung verwenden dürfen, ist in der anhängenden Hilfsmittelliste vermerkt. Mit etwas häuslichem Fleiß ist es also durchaus möglich, sich in Eigenregie erfolgreich auf die Prüfung vorzubereiten.
In diesem Fall lassen sich die Kosten für den Kurs sparen. Allerdings müssen Sie sich selbst zur Prüfung anmelden und die Gebühr in Höhe von 125 – 200 EUR entrichten.
Muss ich eine Prüfung ablegen?
Kostencheck: Ohne diese geht es nicht mehr, denn die Ausbildungseignerprüfung ist seit einigen Jahren wieder bundeseinheitlich verpflichtend.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung gab es schon vor vielen Jahren, sie wurde allerdings vorübergehend ausgesetzt um Betriebe dazu zu motivieren, vermehrt Ausbildungsplätze anzubieten. Leider hat sich die Qualität der Ausbildung durch diesen Schritt nicht verbessert und so trat 2009 die derzeit gültige Ausbilder-Eignungsverordnung in Kraft.
Haben Sie vor 2009 den „alten Ausbilderschein“ gemacht, müssen Sie keine weitere Prüfung ablegen und dürfen weiter uneingeschränkt als Ausbilder tätig sein. Auch bestimmte Meisterkurse der Handwerkskammer, Fachwirte und wer anderweitig seine Eignung belegen kann, benötigt keinen neuen Nachweis.
Waren Sie bisher allerdings nicht als Lehrausbilder oder in der Erwachsenenbildung tätig und können keinen Nachweis Ihrer Ausbildertätigkeit erbringen, müssen Sie zunächst die Ausbildereignungsprüfung ablegen, möchten Sie in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden.
Von dieser Verordnung ausgenommen sind wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Berufe, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Dies sind die sogenannten freien Berufe, beispielsweise Schriftsteller, Maler oder Bildhauer.
Lohnt sich der AEVO-Lehrgang, trotzdem er nicht vorgeschrieben ist?
Kostencheck: Da Sie in vier Bereichen Ihre umfassenden Kenntnisse nachweisen müssen, ist ein derartiger Kurs dringend anzuraten. Sie müssen in der Lage sein:
Bereich | Inhalt |
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Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und die Ausbildung planen | Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung. Für den Betrieb geeignete Ausbildungsberufe auswählen. Planung des Ausbildungsbedarfs. |
Bei der Auswahl und Einstellung von Auszubildenden kompetent mitwirken. | Ausbildungsplan erstellen, Berufsschulen in diesen einbinden, Ausbildungsverträge vorbereiten. |
Die Ausbildung selbstständig durchführen. | Probezeit der Azubis sinnvoll gestalten. Für die gesamte Lehrzeit passende Ausbildungsmethoden wählen. Leistungsfeststellung und Bewertung. |
Ausbildung abschließen. | Azubis auf die Prüfung vorbereiten und bei der Erstellung der Ausbildungszeugnisse mitwirken. |
Diese Inhalte der AEVA können Sie im entsprechenden Gesetzesblatt detailliert nachlesen.
Wie läuft die Prüfung ab?
Kostencheck: Sie müssen diese bei der für Sie zuständigen Kammer ablegen, was unter Umständen mit einer längeren Anfahrt verbunden sein kann.
Die Prüfung selbst gliedert sich in zwei Teile:
- Eine schriftliche Theorieprüfung im Multiple-Choice Verfahren
- sowie einen mündlich-praktischen Part.
Die schriftliche Prüfung ist recht umfangreich, planen Sie für diese etwa drei Stunden ein. Der mündliche Teil ist mit 30 Minuten veranschlagt. Entweder müssen Sie hier in Form einer Präsentation darstellen, wie Sie eine charakteristische Ausbildungssituation meistern würden oder, häufig in Handwerksberufen, Sie dürfen zeigen, wie Sie einen Azubi in der Praxis anleiten würden. An diesen Part schließt sich ein kurzes Fachgespräch an in dem Sie erläutern, warum Sie auf die gezeigte Weise an die Ausbildungsaufgabe herangegangen sind.
Entsprechend der erreichten Punktzahl erhalten Sie eine Note. Ist diese in beiden Abschnitten mindestens „ausreichend“, haben Sie bestanden.
Ich habe die Prüfung nicht geschafft – kann ich sie wiederholen?
Kostencheck: Haben Sie einen schlechten Tag erwischt, kann es passieren, dass Sie ein Erlebnis mit Ihren zukünftigen Auszubildenden teilen: Auch noch so gut vorbereitet kann es geschehen, dass man durch eine Prüfung fällt.
In diesem Fall können Sie die Ausbildereignungsprüfung zwei weitere Male wiederholen. Haben Sie nur einen Teil der Prüfung nicht geschafft, müssen Sie den bestandenen Part nicht nochmals ablegen.
Allerdings kommen erneut Ausgaben auf Sie zu, denn Sie müssen die Prüfungsgebühr in Höhe von 125 – 200 EUR nochmals entrichten. Müssen Sie nur einen Prüfungsteil wiederholen, fallen nur die Kosten für diesen an.
Was erwartet mich nach bestandener Prüfung?
Sie erhalten von der Handelskammer ein Zertifikat, das Sie als geprüfter Ausbilder ausweist. Sie haben nun die Berechtigung, Auszubildende fachlich anzuleiten und zu betreuen. Diese wichtige Schlüsselqualifikation kann sich sehr positiv auf Ihre berufliche Entwicklung auswirken und ein Sprungbrett für den weiteren Aufstieg sein. Ausbilder und Ausbilderinnen sind in Unternehmen derzeit sehr gefragt, sodass Sie auch auf eine Gehaltserhöhung hoffen dürfen.
Gibt es alternative Möglichkeiten den Ausbilderschein zu erwerben?
Kostencheck: Nicht viele. Im Rahmen einiger Hochschulstudiengänge wie beispielsweise Technikpädagogik, Ingenieurpädagogik und anderer Pädagogikvorlesungen können Sie manchmal den Ausbilderschein machen. Informationen hierfür erhalten Sie von der Studienberatung Ihrer Hochschule.