Was darf ein Immobiliengutachter kosten?

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Benötigen Sie ein Immobilien-Wertgutachten für ein gerichtliches Verfahren, beispielsweise eine Ehescheidung oder Erbschaftsauseinandersetzung, geht es nicht ohne einen Gutachter. Aber auch wenn Sie die Immobilie veräußern möchten, ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich. Was ein Immobiliengutachter kostet, worauf Sie bei der Wahl des Sachverständigen achten müssen und viele weitere Tipps finden Sie im nachfolgenden Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Was kostet es, ein Immobiliengutachten in Auftrag zu geben?

Kostencheck: Dies ist in der Regel vom Wert der Immobilie und dem Aufwand der Begutachtung abhängig. Genau beziffern lassen sich die Kosten nicht, da sich die Sachverständigen seit dem 18.08.2009 nicht mehr zwingend nach der Honorartabelle für Architekten und Ingenieure richten müssen.

Je nach Umfang und Verkehrswert können nachfolgende Angaben als grober Anhaltspunkt dienen:

Verkehrswert Kosten
bis 250.000 EUR 950 – 1.200 EUR
350.000 EUR 1.150 – 1350 EUR
450.000 EUR 1.300 – 1.550 EUR
750.000 EUR 1,550 – 1.900 EUR
1.000.000 EUR 1.775 – 2.180 EUR

Abhängig vom Aufwand können die Kosten aber auch erheblich von diesen Angaben abweichen. Deshalb ist es sinnvoll, im Vorfeld Kostenvoranschläge von mehreren Sachverständigen einzuholen. Da der Preis frei verhandelbar ist, können Sie die Vergütung individuell vereinbaren.

Ist der Gutachter hingegen für das Gericht tätig, wird er nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz bezahlt.

Ist ein Immobiliengutachter das gleiche wie ein Immobiliensachverständiger?

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Immobiliensachverständiger und Immobiliengutachter ist nicht das gleiche

Kostencheck: Sachverständiger ist der Begriff, der in Gesetzestexten und vor Gericht verwendet wird. Umgangssprachlich werden diese Fachleute häufig Gutachter genannt. Es handelt sich also nur um unterschiedliche Berufsbezeichnungen.

Allerdings ist die Berufsbezeichnung nicht geschützt, das heißt, auch Personen die keine entsprechende Qualifikation aufweisen dürfen sich Immobiliensachverständiger oder Immobiliengutachter nennen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen einen Sachkundenachweis vor der Industrie- und Handelskammer ablegen. Staatlich anerkannte Immobiliensachverständige werden von den Bundesländern beauftragt. Neben der privaten Wertermittlung gehört die Erstellung von Gutachten für öffentliche Institutionen und Behörden zu ihrem Aufgabengebiet.

Welche Aufgabe hat der Gutachter?

Kostencheck: Er bewertet den Marktwert einer Immobilie. Zu diesem Zweck orientiert er sich an einem Kriterienkatalog und beurteilt im Anschluss anhand gängiger Verfahren.

Hierfür benötigt er eine Vielzahl von Unterlagen. Einige müssen Sie selbst beibringen. Andere, wie den Auszug aus der Flurkarte beschafft sich der Sachverständige auf Wunsch selbst.

Wann benötige ich ein Wertgutachten?

Kostencheck: Typische Anlässe sind beispielsweise:

  • Vermögensauseinandersetzungen, welche die Immobilie betreffen, wie Erbfälle und Ehescheidungen.
  • Die Dokumentation des Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt.
  • Als Entscheidungsgrundlage beim Ankauf einer Immobilie.
  • Zwangsversteigerungen.
  • Feststellung von Betriebsvermögen.

Nur das kostenpflichtige, von einem Sachverständigen ausgestellte Wertgutachten, ist vor Gericht als Beweismittel zugelassen.

Wie finde ich einen kompetenten Gutachter?

Kostencheck: Achten Sie darauf, einen öffentlich bestellten und/oder vereidigten Sachverständigen zu wählen. Lassen Sie sich den IHK-Ausweis des Gutachters zeigen. In diesem finden Sie Angaben über das Sachgebiet sowie die Bestellungsbehörde. Die Gültigkeit wird durch den Stempel der Kammer bestätigt.

Was ist ein Vollgutachten?

Kostencheck: Diese werden als gerichtsfeste Gutachten bezeichnet. Sie haben im Durchschnitt einen Umfang von rund 30 Seiten und sind dadurch sehr aussagekräftig.

Wann reicht ein kostenloses oder deutlich günstigeres Kurzgutachten aus?

Kostencheckk: Während das Vollgutachten sehr ausführlich ist, umfasst das Verkehrswertgutachten in der Regel nur zehn Seiten. Dies genügt jedoch völlig, um den möglichen Verkaufspreis einer Immobilie einzuschätzen.