Sie fahren ausgesprochen gerne Auto, möchten diese Leidenschaft zum Beruf machen und überlegen deshalb, Fahrlehrer zu werden? Es handelt sich dabei um eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, denn Sie müssen Menschen auf die unterschiedlichsten Situationen im Straßenverkehr vorbereiten. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten erfahren Sie, was die Ausbildung kostet, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und viele weitere interessante Details über diesen tollen Beruf.
Wie werde ich Fahrlehrer?
Kostencheck: Fahrlehrer ist eine staatlich anerkannte und bundesweit einheitliche Bezeichnung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen. Möchten Sie andere im Führen eines Fahrzeugs unterrichten, müssen Sie zunächst selbst eine nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) geregelte Ausbildung durchlaufen. Die ersten vier bis fünf Monate findet diese an einer der siebzig staatlich anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten statt. Im Anschluss absolvieren Sie ein etwa viermonatiges Praktikum an einer Fahrschule.
Insgesamt ergibt sich daraus eine Ausbildungszeit zwischen acht Monaten und einem Jahr. Diese schließt mit mehreren Prüfungen ab, die Sie erfolgreich ablegen müssen, um schließlich die Fahrlehrererlaubnis in Händen zu halten.
Mit welchen Ausbildungskosten muss ich rechnen?
Kostencheck: Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist sehr umfangreich ist und umfasst viele verschiedene Lerninhalte. Dies macht sie nicht ganz kostengünstig, wie nachfolgende Aufstellung zeigt:
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
Theoriekurs (Dauer etwa 6 Monate) | ab 5.500 EUR |
Reflexionsseminare | 430 EUR je besuchtes Seminar |
Lehrmittel | 200 EUR |
Gebühren der Prüfung | 800 EUR |
unter Umständen zusätzliche Prüfungsfahrten | 150 EUR |
Hinzu kommen 40,90 EUR Gebühr zzgl. Auslagen für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrererlaubnis sowie weitere 40,90 EUR zzgl. Auslagen für die Erweiterung auf unbefristete Fahrlehrererlaubnis.
Somit müssen Sie für die Ausbildung zum Fahrlehrer mit etwa 7.200 EUR aufwenden. Diese Angabe ist allerdings nur ein Richtwert, da es keine einheitliche Kostenregelung gibt.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Kostencheck: Fahrlehrer gelten als staatlich anerkannte Lehrkräfte und müssen bereits vor Antritt der Ausbildung entsprechend viele Voraussetzungen erfüllen:
- Ein Mindestalter von 22 Jahren nachweisen.
- Die körperliche und geistige Eignung durch ein ärztliches Gutachten belegen.
- Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als untauglich erscheinen lassen.
- Einen qualifizierten Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
- Im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse BE, A und CE sein, der Führerschein auf Probe genügt nicht.
- Mindestens drei Jahre Fahrpraxis der Klasse B nachweisen können.
Genau diese strengen Bedingungen machen den Beruf als Fahrlehrer nicht für junge Menschen sehr interessant. Sind die körperlichen Voraussetzungen gegeben, ist eine Umschulung zum Fahrlehrer auch für Personen im fortgeschrittenen Alter sehr interessant.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Kostencheck: Sie müssen mit mindestens acht Monaten Ausbildungsdauer rechnen:
- Fünf bis sechs Monate in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
- Vier bis fünf Monate in einer Ausbildungsfahrschule.
Die Ausbildung erfolgt in geschlossenen Kursen und darf, abgesehen von einer unterrichtsfreien Zeit von vier Wochen, nicht unterbrochen werden.
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?
Kostencheck: Wie bei vielen beruflichen Aus- oder Fortbildungen können Sie verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen:
Art | Voraussetzungen und Beschreibung |
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Meister-BAföG | Sie müssen bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben. Neben Zuschüssen zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren gibt es Unterstützung zum Lebensunterhalt. |
Bildungsgutschein | Mittel der Bundesagentur für Arbeit, um die berufliche Weiterbildung zu fördern. Diese übernimmt dann die Kosten für die Teilnahme, Fahrtkosten, eine evtl. Unterbringung und Verpflegung sowie unter Umständen auch entstehende Kosten für die Betreuung von Kindern. In den Genuss kommen Arbeitslose sowie Arbeitnehmer, die vor einer Kündigung stehen; es muss also eine Förderung aus beruflichen Gründen notwendig sein. Lassen Sie sich bei der Arbeitsagentur beraten. |
Steuerersparnis | Finanzieren Sie die Kosten für die Fahrlehrerausbildung aus eigener Tasche, so können Sie alle entstehenden Kosten als Sonderausgabe (Werbungskosten). |
Kommt keine Förderung in Frage, sollten Sie mit der Fahrerlehrerschule sprechen. In vielen Fällen können Sie die Kosten in Form einer Ratenzahlung abgleichen, sodass die monatliche Belastung in einem überschaubaren Rahmen bleibt.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Kostencheck: Diese gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Theorieunterricht
- Praktische Prüfung
- Fachkundeprüfung
- Praktikum an einer Fahrschule.
Was lerne ich im Theorieunterricht?
Kostencheck: Das theoretische Modul dieser Ausbildung findet an einer Fahrlehrerfachschule statt und dauert etwa fünf Monate. Es handelt sich dabei immer um Ganztagskurse. Diese sind, ebenso wie die Lerninhalte, von der Fahrlehrerausbildungsordnung vorgeschrieben und gestalten sich sehr vielfältig:
Themengebiet | Inhalt |
---|---|
Fahren: | Abgestimmt auf die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen werden die Fähigkeiten zum Führen von Kraftfahrzeugen erweitert und verbessert. Wichtige Themen hierbei sind: Vorschriftsmäßigkeit, Sicherheit und Umweltschutz. |
Technik: | Hier lernen Sie, technische Zusammenhänge zu verstehen und umzusetzen. Sie sollen befähigt werden, Ihren künftigen Fahrschülern die Fahrphysik und Erklärungen zum umweltfreundlichen Fahren verständlich weiterzugeben. |
Umwelt: | Grundsätze des umweltbewussten und benzinsparenden Fahrens. |
Verkehrspädagogik: | Wie praktischer und theoretischer Unterricht gestaltet werden kann ist hier ebenso Thema, wie Erwachsenenpädagogik oder Lernpsychologie. |
Recht: | Kenntnisse über das deutsche Verkehrsrechtssystem. |
Verkehrsverhalten: | Hier wird die Beobachtungsgabe geschult, damit Sie Ihre Fahrschüler richtig einschätzen und unterstützen können. |
Gibt es auch praktischen Unterricht?
Kostencheck: Der theoretische Teil der Ausbildung schließt mit dem Bestehen der Prüfungen ab. Danach beginnt der für viele spannendere Teil, den Sie in Form eines Praktikums an einer Fahrschule absolvieren. Dieser dauert zwischen vier und fünf Monate.
Während dieser Zeit besuchen Sie zweimal jeweils eine Woche die Fahrlehrerfachschule, um an einer pädagogischen Reflexion teilzunehmen. Sie tauschen sich hier u.a. mit den anderen Praktikanten aus und bekommen wertvolle Tipps.
Am Ende der praktischen Ausbildung stehen Lehrproben (Fahrlehrerprüfung). Haben Sie diese bestanden, erhalten Sie den Fahrlehrerschein und dürfen als Fahrlehrer tätig werden.
Welche Prüfungen muss ich bestehen?
Kostencheck: Anders als Ihre künftigen Fahrschüler müssen Sie nicht nur eine theoretische sowie eine fahrpraktische Prüfung absolvieren, sondern gleich fünf. Dies sind im Einzelnen:
- Die fahrpraktische Prüfung, in der Sie zeigen müssen, dass Sie Fahrzeug der Klasse BE vorschriftsmäßig und sicher führen können. Diese ähnelt jener des Führerscheins.
- Eine schriftliche Fachkundeprüfung. Es handelt sich hierbei um eine Klausur mit vier umfangreichen Aufgaben, für die Sie fünf Stunden Zeit haben.
- Mündliche Fachkundeprüfung: Ein Prüfungsausschuss befragt Sie zu für den Fahrlehrerbereich relevanten Themen.
- Theoretische Lehrprobe: Wie jeder Lehrer in Deutschland müssen Sie eine Lehrprobe ablegen, die im Rahme eines Theorieunterrichts an Ihrer Praktikums-Fahrschule stattfindet. Neben Ihren künftigen Schülern nimmt ein Prüfer im Unterrichtsraum Platz und bewertet Ihren Unterricht.
- Während der praktischen Lehrprobe begleitet ein Prüfer eine Fahrstunde mit Fahrschüler.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht schaffe?
Kostencheck: Bestehen Sie eine Prüfung nicht, so können Sie diese zweimal wiederholen. Dadurch verlängert sich zunächst die Ausbildungszeit von mindestens zehn Monaten, denn erst wenn sie alle Prüfungen im theoretischen Teil bestanden haben, dürfen Sie das Praktikum antreten.
Haben Sie alle Prüfungen absolviert, haben Sie zwei Jahre Zeit, das Praktikum anzutreten. Sie müssen also kaum fürchten, die Ausbildung nicht zu schaffen, selbst wenn beispielsweise private Verpflichtungen eine Unterbrechung der Ausbildung notwendig machen sollten.
Darf ich dann alle Führerscheinklassen unterrichten?
Kostencheck: Nein, das dürfen Sie noch nicht. Der beschriebene Ausbildungsweg bezieht sich auf die Führerscheinklasse BE und ist die Grundlage. In Aufstiegslehrgängen erwerben Sie im Anschluss die Lehrererlaubnis für weitere Klassen:
- Fahrlehrer Klasse A (Dauer: 1 Monat)
- Fahrlehrer Klasse CE (Dauer: 2 Monate)
- Fahrlehrer Klasse DE (Dauer: 1 Monat)
Am Ende der Lehrgänge müssen Sie jeweils eine mündliche, schriftliche und fahrpraktische Prüfung bestehen.
Wie sind die späteren Berufsaussichten?
Kostencheck: Diese sind ausgesprochen gut, denn seit Jahren sinkt die Zahl der Personen mit Fahrlehrererlaubnis stetig. Sie können in diesem Beruf sowohl Anstellung in einer Fahrschule vor Ort finden als auch den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Allerdings ist hierzu ein gesonderter Lehrgang erforderlich.
Was verdiene ich als Fahrerlehrer?
Kostencheck: Neben den guten Anstellungschancen lockt als Fahrlehrer ein durchaus attraktives Gehalt. Derzeit liegt das Einstiegsgehalt bei etwa 2.600 EUR brutto. Mit der praktischen Erfahrung steigt das Einkommen und liegt nach einigen Jahren bei durchschnittlich 3.400 EUR brutto, bei selbstständigen Fahrlehrern sogar noch etwas höher.
Gibt es Aufstiegsmöglichkeiten?
Kostencheck: Neben den bereits genannten Aufbaukursen, die Sie dazu befähigen, weitere Fahrzeugklassen zu unterrichten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. So können Sie sich weiterbilden zum:
- Ausbildungsfahrlehrer
- Moderator für Seminare ASF und FES
- Aus und Weiterbilder für Berufskraftfahrer
Muss ich, selbst wenn ich im Öffentlichen Dienst eine Fahrlehrererlaubnis erworben habe, nochmals die Kurse besuchen?
Kostencheck: Möchten Sie Fahrlehrer werden und haben bereits im Öffentlichen Dienst, beispielsweise bei der Bundeswehr oder Polizei, eine Fahrlehrererlaubnis erworben, müssen Sie keine weitere Fahrlehrerprüfung ablegen. Sie können direkt einen „Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrererlaubnis“ bei der Verkehrsbehörde stellen. Legen Sie den Unterlagen den Nachweis der Dienstfahrlehrererlaubnis bei.