Haushälterin: Welche Kosten sind zu rechnen?

haushaelterin-kosten

Gerade bei viel beschäftigten Menschen mit Berufen, bei denen sie wenig zu Hause sind, bleibt oft nicht genug Zeit, um sich selbst um alle Belange des Haushalts zu kümmern. Eine Haushälterin oder Haushaltshilfe ist dann oft eine wertvolle Unterstützung. Das gilt auch für ältere Menschen, die rein körperlich nicht mehr in der Lage sind, alle anfallenden Arbeiten selbst zu erledigen. Welche Kosten für die Arbeit einer Haushaltshilfe zu veranschlagen sind und was man in kostentechnischer Hinsicht sonst noch beachten muss, erfahren Sie vom Kostencheck-Experten in unserem Interview.

Frage: Mit welchen Kosten muss man bei der Beschäftigung einer Haushälterin rechnen?

haushaelterin-kosten

Für Haushälterinnen gilt der Mindestlohn.

Kostencheck-Experte: Für eine Haushälterin, oder „Zugehfrau“, wie sie in manchen Teilen Deutschlands noch genannt wird, muss auf jeden Fall der gültige Mindestlohn bezahlt werden. Mit 2020 gibt es eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,35 EUR pro Stunde. Wenn sich ihre Haushälterin damit zufriedengibt, ist das der Betrag, den Sie pro Stunde mindestens bezahlen müssen

Dazu kommen noch die Abgaben, die Sie als Auftraggeber tragen müssen, wenn die Haushälterin nicht selbständig (gewerblich) tätig ist. Bei einer Beschäftigung auf Minijob-Basis liegen diese Abgaben allerdings relativ niedrig, im Bereich von maximal 15 % des Einkommens. Dazu können Sie noch zusätzlich Steuererleichterungen erlangen, wenn Sie Personen für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen anstellen.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir beschäftigen eine Haushaltshilfe, die monatlich 20 Stunden für 10 EUR pro Stunde leistet.

Posten Preis
Arbeitskosten (Gehalt der Haushälterin) 200 EUR
Nebenkosten (14,69 % vom Arbeitsentgelt – Krankenversicherungsbeitrag, Rentenversicherungsbeitrag, Unfallversicherung, Umlagen U1 / U2, Pauschsteuer) 29,38 EUR
zusätzlich: Arbeitnehmer-Anteil Rentenversicherung der Haushälterin (direkt vom Gehalt einbehalten) 27,20 EUR

Das hier gezeigte Kostenbeispiel bezieht sich auf eine Haushälterin, die in einem Minijob-Verhältnis tätig ist und nicht von der Pflicht zur Rentenversicherung befreit ist. Die Kosten bei regulären Arbeitsverhältnissen würden allerdings deutlich höher liegen. Der Arbeitnehmer-Anteil an der Rentenversicherung, den unsere Haushälterin bezahlen muss, wird beim Gehalt von uns direkt einbehalten und abgeführt. Sie erhält damit also nur 172,80 EUR monatlich ausbezahlt.

Frage: In welchem Preisrahmen bewegen sich die Kosten für eine Haushälterin?

haushaelterin-kosten

Werden die Arbeiten von Profis erledigt, fallen höhere Kosten an.

Kostencheck-Experte: Wenn Sie eine Haushälterin für nur wenige Stunden in der Woche im Rahmen eines Minijobs anstellen, müssen Sie mit Stundenlöhnen von mindestens 9,35 EUR rechnen, zusätzlich kommen noch 14,9 % Abgaben hinzu, die Sie tragen müssen.

Überschreitet die Arbeitszeit das Ausmaß eines Minijobs, kommen allerdings deutlich höhere Abgaben auf Sie zu, da es sich dann um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt. In diesem Fall sollten Sie sich ohnehin mit einem Steuerberater und gegebenenfalls auch mit einem Rechtsanwalt bezüglich des Arbeitsvertrags beraten. In diesem Fall sollten Sie für die Nebenkosten mindestens 20 % des Bruttolohns einkalkulieren, Ihre Haushaltshilfe ist dann ebenfalls abgabenpflichtig und erhält einen deutlich geringeren Nettolohn, als der Bruttolohn beträgt.

Wenn die Haushaltsleistungen von einem professionellen Unternehmen erbracht werden, liegen die Stundensätze in den meisten Fällen deutlich höher. Rechnen Sie für die Dienstleistungen mit Stundenlöhnen zwischen 20 EUR und 30 EUR, weitere Kosten müssen Sie dann nicht tragen, da Sie eine offizielle Rechnung eines Unternehmen erhalten.

Frage: Wovon hängen die Kosten für eine Haushälterin ab?

Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:

  • ob Sie eine Haushälterin anstellen oder ein Unternehmen (oder eine selbständig tätige Haushälterin) beauftragen wollen
  • ob die angestellte Haushälterin im Rahmen eines Minijobs (bis 450 EUR) oder in einem regulären Arbeitsverhältnis bei Ihnen beschäftigt ist
  • welchen Stundenlohn die Haushälterin verlangt (mindestens 9,35 EUR pro Stunde sind Pflicht)
  • welche Steuererleichterungen Sie am Jahresende für die Dienstleistungen geltend machen können

Frage: Welche Steuererleichterungen sind möglich?

haushaelterin-kosten

Pro Jahr können max. 510 € von der Steuer abgesetzt werden.

Kostencheck-Experte: Sie können bis zu 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen, pro Jahr ist das auf maximal 510 EUR begrenzt.

Dieser Betrag reicht bei geringen Stundenzahlen (Minijob) häufig aus, um die Nebenkosten (14,9 % des Arbeitslohns oder weniger bei Befreiung der Haushälterin von der Rentenpflicht) vollständig abzudecken. Oft erhalten Sie sogar mehr zurück, als Sie an reinen Nebenkosten (außer der Arbeitsleistung selbst) bezahlt haben.