Wenn ein Haus oder Grundstück den Besitzer wechselt, muss das zwingend im Grundbuch eingetragen werden. Für diese Eigentumsübertragung im Grundbuch wird immer ein Notar benötigt und es fallen Gebühren an. Mit welchen Gebühren bei einer Grundbuchumschreibung zu rechnen ist und wovon die Gebührenhöhe abhängt, haben wir den Kostencheck-Experten in unserem Interview gefragt.
Frage: Was kostet eine Grundbuchumschreibung?
Kostencheck-Experte: Die Höhe der Kosten ist gesetzlich genau festgelegt, sie richten sich aber immer nach dem Wert des Hauses oder Grundstücks im Einzelfall. Dazu entscheiden die genauen Gegebenheiten des Eigentumsübergangs (nötige Bestellung oder Löschung einer Grundschuld, Abwicklung über Notaranderkonto, etc.) haben dabei ebenfalls Auswirkungen auf die entstehenden Kosten.
Für die meisten Fälle können Sie als groben Überschlagswert 1 % bis 2 % des Kaufpreises als Kosten für die Grundbuchumschreibung rechnen.
Zunächst einmal ein Kostenbeispiel für einen konkreten Fall.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir haben ein Haus gekauft, das wir über die Bank finanzieren. Der Kaufpreis lag bei 177.000 EUR, wegen der Bankfinanzierung soll zusätzlich eine Grundschuld von 150.000 EUR im Grundbuch eingetragen werden.
Posten | Preis |
---|---|
Beurkundung des Kaufvertrags | 816 EUR |
Auflassungsvormerkung (Grundbuchkosten) | 204 EUR |
Grundschuldbestellung und -eintragung | 708 EUR |
Kaufpreis über Notaranderkonto | 408 EUR |
Eigentümereintragung (Grundbuchkosten) | 408 EUR |
Auflassungsvormerkung löschen (Grundbuchkosten) | 25 EUR |
Betreuungsgebühr und Vollzugstätigkeiten des Notars (Kaufvertrag, Grundschuld | 495 EUR |
Gesamtkosten netto | 3.154 EUR |
Mehrwertsteuer für Notarkosten-Anteil | 410,97 EUR |
Kosten gesamt brutto damit | 3.564,97 EUR |
Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf einen konkreten Hauskauf unter ganz bestimmten Bedingungen. Abhängig vom Hauswert und den erforderlichen Vorgängen können die Kosten in anderen Fällen auch entsprechend abweichen.
Frage: In welchem Preisrahmen bewegen sich Notar- und Grundbuchkosten?
Kostencheck-Experte: Wie bereits erwähnt, kann man grob von rund 1 % – 2 % des Kaufpreises ausgehen. Technisch sind davon rund zwei Drittel Notarkosten, ein Drittel der Kosten wird von den Grundbuch-Gebühren verursacht.
Zusätzlich zu den grundlegenden und immer bindenden Rechtsvorgängen, deren Kosten in jedem Fall fest vorgegeben sind, gibt es einige Posten, auf die man gegebenenfalls verzichten kann. Dazu gehört beispielsweise die Abwicklung über ein Notaranderkonto. Den Kaufpreis kann man auch ohne Zutun des Notars übergeben, in diesem Fall hätte man in unserem Beispiel bereits über 400 EUR sparen können.
Auf alle anderen Posten kann man nicht verzichten, auch die Bank wird auf der Eintragung einer Grundschuld mit Vollzugsklausel sicherlich bestehen.
Umgekehrt können sich die Kosten auch noch erhöhen, wenn besondere Eintragungen erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Wohnrechte oder Wegerechte, die ins Grundbuch eingetragen werden sollen.
Arbeitsaufwand des Notars gering halten
Notare dürfen ihren eigenen Aufwand nach einem gesetzlich festgelegten Punktesystem abrechnen. Sind mehrere Termine notwendig, weil noch Unterlagen fehlen oder weil die Bestellung der Grundschuld und die Beurkundung des Kaufvertrags zu unterschiedlichen Terminen erfolgen, kann das die Notarkosten in die Höhe treiben.
Grundsätzlich gilt: Je weniger Arbeit der Notar hat und je mehr Vorgänge zu einem einzelnen Termin erledigt werden können, desto geringer werden auch die Kosten ausfallen.
Frage: Wovon hängen die Kosten für eine Grundbuchumschreibung ab?
Kostencheck-Experte: Entscheidend sind hier:
- der Kaufpreis des Hauses oder Grundstücks
- die zu leistenden Aufgaben des Notars und des Grundbuchamts (zusätzliche Eintragung oder Löschung von Grundschulden, Notaranderkonto, Wegerechte, etc.)
- die Zahl der nötigen Termine beim Notar
Der Kaufpreis und die Kaufumstände bestimmen also ganz wesentlich darüber, welche Notarkosten und Grundbuchkosten am Ende für die Grundbuchumschreibung anfallen. Einfluss auf die Kosten hat man dabei nur in sehr geringem Maß – der größte Teil der Kosten fällt ohnehin zwingend an.