Nicht alle Rechtsvorgänge finden automatisch ihren Weg ins Grundbuch: bei einigen erfährt das Grundbuchamt von einer Änderung zunächst einmal nichts. Das ist beispielsweise bei einer Erbschaft der Fall. Die Erben sind die neuen Eigentümer, im Grundbuch steht aber weiterhin fälschlicherweise der Verstorbene. Welche Kosten bei einer Berichtigung des Grundbuchs in einem solchen Fall zu erwarten sind, haben wir den Kostencheck-Experten in unserem Interview gefragt.
Frage: Was kostet eine Berichtigung im Grundbuch?
Kostencheck-Experte: Alle Änderungen an den Grundbucheinträgen sind grundsätzlich mit Gebühren verbunden – ob das ein Eigentümerwechsel oder eine Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld ist.
Auch bei einer Eintragung eines Erben als neuen Eigentümer ist das so – allerdings gibt es dabei einige Ausnahmeregelungen. Erfolgt der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs innerhalb von 2 Jahren nach dem Eintreten des Erbfalls, ist die Berichtigung für den neuen Besitzer völlig kostenlos.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Ein Erbfall ist eingetreten, das Haus und Grundstück fallen an den Sohn, der damit neuer Eigentümer wird. Er stellt kurz nach der Abwicklung der Erbangelegenheiten einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs und die Eintragung als neuer Besitzer. Das gesamte Vermögen betrug 1 Million Euro.
Posten | Preis |
---|---|
Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung | 1.557 EUR |
Antrag auf Berichtigung des Grundbucheintrags | 0 EUR |
Gesamtkosten damit | 1.557 EUR |
Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf einen konkreten Einzelfall.
Die Beantragung eines Erbscheins ist nicht notwendig, wenn die Erbenstellung auf andere Weise nachgewiesen werden kann (etwa durch die Vorlage eines notariellen Testaments und das dazugehörige Eröffnungsprotokoll). In diesem Fall war die Beantragung eines Erbscheins aber auch aus anderen Gründen sinnvoll.
Frage: In welchem Preisrahmen bewegen sich die Kosten bei einer Grundbuchberichtigung?
Kostencheck-Experte: Von einer Berichtigung spricht man im Grunde nur, wenn es sich um einen Erbfall handelt. Alles andere ist eine Änderung des Grundbucheintrags.
Die Gebühren für eine Berichtigung können von kostenlos bis hin zu mehreren hundert Euro reichen, je nachdem, wann die Berichtigung beantragt wurde. Ist die Zwei-Jahres-Frist für die kostenlose Berichtigung bereits verstrichen, fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert der Immobilie richten.
Maßgeblich dafür ist der sogenannte Gegenstandswert der Immobilie. Sie wird mit einem Wert aus der Gebührentabelle B des GNotKG multipliziert, um zu den zu zahlenden Gebühren zu kommen. Bei einem Gegenstandswert von 100.000 EUR ergeben sich damit Gebühren von 270 EUR, bei einem Gegenstandwert von 125.000 EUR wären es dann bereits 300 EUR. Maßgeblich ist dabei immer der Gegenstandwert zu dem Zeitpunkt, an dem der Antrag gestellt wird.
Frage: Wovon hängen die Kosten für eine Grundbuchberichtigung damit ab?
Kostencheck-Experte: Maßgeblich sind hier:
- der Zeitpunkt der Beantragung (kostenfrei innerhalb von 2 Jahren nach Eintreten des Erbfalls, danach kostenpflichtig)
- der Gegenstandswert der Immobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung
- die Gebührensätze in Tabelle B des GNotKG
Frage: Welche Gebühren fallen bei mehreren Erben an?
Kostencheck-Experte: In diesem Fall kommen die Vorschriften des § 70 GNotKG zur Anwendung. In diesem Fall werden die Anteile der einzelnen Erben am Gesamteigentum berücksichtigt. Das ist dort im Gesetzestext unter den Vorgaben zur Änderung des sogenannten Geschäftswertes berücksichtigt, der sich jeweils ändert, wenn es zu Änderungen an der sogenannten Gesamthandsgemeinschaft kommt.
Frage: Was passiert, wenn der Antrag zurückgewiesen wird?
Kostencheck-Experte: Bei einer Zurückweisung des Antrags reduzieren sich die Kosten für den Antrag auf 50 %. Wird der Antrag vor Ergehen einer Entscheidung wieder zurückgezogen, reduzieren sich die Kosten auf 25 %.