In unseren Häusern sind wir nicht immer allein – allerhand Ungeziefer würde auch gerne in unseren behaglichen Wohnräumen nisten und es sich gut gehen lassen. Wenn es dann tatsächlich soweit ist und sich ungebetene Besucher eingenistet haben, muss der Kammerjäger her. Was ein solcher Einsatz kosten kann, und warum die Preise oft so hoch sind, erklärt der Kostencheck-Experte im Interview.
Frage: Bei welchen Arten von Ungeziefer ist der Kammerjäger überhaupt zuständig?
Kostencheck-Experte: Kammerjäger sind eigentlich für eine sehr breite Palette von Schädlingen gerüstet: das kann das Wespennest auf dem Dach oder die Schabenburg in der Küche sein, aber auch ein Marder unter dem Dach oder Mäuse und Ratten im Keller.
Gerade in der Küche – dort wo es für die unliebsamen Mitbewohner das beste Essen gibt – nisten sich auch allerhand weitere Schädlinge ein: von Mehlmotten bis hin zu Fruchtfliegen oder Armeen von Ameisen, die dann reichlich unbeeindruckt in Reih und Glied einfach über den Küchenboden marschieren.
Auch in den Schlafräumen kann es manchmal unangenehm werden: Bettwanzen und Flöhe gibt es, der öffentlichen Ansicht zum Trotz, auch bei uns immer noch. Sie können besonders unangenehm sein – und auch schwierig zu bekämpfen.
Besonders problematisch ist, dass sich viele Schädlinge nicht nur an unseren Lebensmittelvorräten gütlich tun, sondern oft auch noch Krankheiten übertragen können, wenn wir mit ihnen in Berührung kommen. Das ist ein weiterer Grund, warum man Ungeziefer im Haus immer so schnell wie möglich beseitigen (lassen) sollte.
Professionelle Schädlingsbekämpfer, im Volksmund oft auch Kammerjäger genannt, führen eine entsprechende Entwesung durch, bis die Räume wieder völlig frei von den Schädlingen sind. Das kann allerdings dauern – manchmal ist dafür sogar ein kompletter Auszug für ein paar Tage nötig – und vor allem viel Geld kosten.
Frage: Was kostet der Einsatz des Kammerjägers in der Regel?
Kostencheck-Experte: Das kann man unmöglich pauschal sagen. Die Kosten richten sich immer nach der Art der Schädlinge, aber auch nach dem Aufwand, den der Schädlingsbekämpfer beim Beseitigen hat, und nach den Mitteln die er dafür einsetzen muss. Das kann im Einzelfall sehr unterschiedlich sein.
Für einfache Einsätze, die nicht viel Aufwand und Mittel erfordern, müssen Sie in der Regel meist rund 100 EUR bis 200 EUR rechnen. In diesem Bereich liegt ungefähr auch der Stundenlohn der meisten Kammerjäger.
Bei aufwendigeren Entwesungen können die Kosten dann aber auch sehr viel höher liegen. So ist es beispielsweise für einen Kammerjäger oft ein recht langwieriges Unterfangen, einen Marder unter dem Dach aufzuspüren und einzufangen. In diesem Fall drängt auch immer ein wenig die Zeit, denn Marder können nicht nur am Auto, sondern auch am Dach schwere und teure Schäden verursachen.
Zusätzlich zu den regulären Kosten eines Kammerjägers kommen dann auch noch Zuschläge für Arbeiten bei Notfällen oder am Wochenende. Diese Zuschläge können je nach Schädlingsbekämpfer unterschiedlich ausfallen.
Ein kleines Kostenbeispiel aus der Praxis:
Wir haben an unserer Terrassenüberdachung ein Wespennest entdeckt. Da uns die Entfernung zu gefährlich erscheint, rufen wir den Kammerjäger. Da wir auch immer wieder Probleme mit Tauben an unserer Dachkante haben und die Entfernung ihrer Hinterlassenschaften leid sind, bitten wir den Kammerjäger, auch hier gleich Abhilfe zu schaffen.
Posten | Preis |
---|---|
Anfahrt | 40 EUR |
Entfernung des Wespennests | 70 EUR |
Taubenabwehr, 10 m | 400 EUR |
Arbeitszeit zusätzlich | 120 EUR |
Gesamtkosten | 620 EUR |
Hierbei handelt es sich natürlich lediglich um beispielhafte Kosten, die für eine ganz bestimmte Situation und einen bestimmten Befall gelten. Die Kosten in anderen Situationen können, insbesondere bei komplizierter Entfernung, auch deutlich unterschiedlich ausfallen.
Treten akute Befallsituationen an Wochenenden auf, kann es ebenfalls noch deutlich teurer werden.
Frage: Von welchen Faktoren hängen die Kosten für den Schädlingsbekämpfer in der Regel ab?
Kostencheck-Experte: Wenn es um die Kosten geht, muss man hier viele Dinge in Betracht ziehen:
- die Art des Schädlings
- die Größe der befallenen Fläche
- die Stärke des Befalls
- welche Mittel eingesetzt werden, um die Schädlinge wirkungsvoll bekämpfen zu können
- die Situation vor Ort (Art der Bodenbeläge, mögliche, schwer zugängliche Verstecke, etc.)
- ob es sich beim Gebäude um einen Altbau oder einen Neubau handelt
- die Zahl der Besuche, die der Schädlingsbekämpfer bis zur endgültigen Entwesung vornehmen muss
Alle diese Dinge müssen in Betracht gezogen werden, wenn es um die Abschätzung der Schädlingsbeseitigungskosten geht.
In der Regel müssen sich auch professionelle Schädlingsbekämpfer immer zuerst ein Bild von der Situation vor Ort und von der Stärke des Befalls machen, bevor sie eine einigermaßen zuverlässige Kostenschätzung abgeben können.
Bei Schädlingsbekämpfern, die sofort einen Preis nennen, ohne über wirklich aussagekräftige Informationen über die Art und Stärke des Befalls zu verfügen, ist eher Vorsicht geboten. Entweder wird die Bekämpfung dann nicht ausreichend sauber durchgeführt oder der genannte Preis ist bereits stark überhöht. Im Zweifelsfall sollte man dann noch einige andere Schädlingsbekämpfer anrufen und sich zumindest noch ein weiteres Angebot einholen. Eine Ausnahme davon sind natürlich sehr einfache Tätigkeiten, wie die Entfernung des Wespennests in unserem Beispiel, die die meisten Schädlingsbekämpfer zu günstigen Pauschalpreisen anbieten.
Wird eine kostenlose oder sehr kostengünstige Besichtigung vor Ort angeboten, sollte man dieses Angebot unbedingt annehmen. In der Regel erhält man dadurch eine sehr fundierte Einschätzung der tatsächlichen Lage.
In vielen Fällen muss der Schädlingsbekämpfer auch zunächst erst einmal bestimmen, um welche Art von Schädlingen es sich genau handelt – das ist in vielen Fällen gar nicht immer klar. Erst dann kann aber eine Bekämpfungsstrategie geplant und der ungefähre Aufwand vom Kammerjäger eingeschätzt werden.
Frage: Warum sind Befallssituationen in Altbauten meist teurer als bei einem Neubau?
Kostencheck-Experte: In einem Altbau ist die Bekämpfung fast immer deutlich schwieriger und aufwendiger als bei einem Neubau. Das gilt pauschal für fast alle Fällen.
Mit steigendem Aufwand für den Kammerjäger steigen auch die Kosten für die Beseitigung des Ungeziefers. Zudem ist es im Altbau oft schwieriger, sicherzustellen, dass tatsächlich keine Schädlinge mehr vorhanden sind. In einem Neubau sind die Spuren von Schädlingen oft viel leichter sichtbar.
Frage: Gibt es ungefähre Richtpreise für die Beseitigung einzelner Schädlingsarten?
Kostencheck-Experte: Richtpreise muss man immer mit etwas Vorsicht betrachten, da jede Befallssituation unterschiedlich ist – und die Bekämpfung der Schädlinge daher recht unterschiedliche Kosten verursachen kann. In der Regel können Sie aber in üblichen, mittelschweren Befallssituationen auf mittelgroßen Flächen von folgenden Richtpreisen ungefähr ausgehen:
Schädlingsart | Kosten zur Beseitigung (ungefähr) |
---|---|
Wespennest (Entfernung) | ca. 50 EUR – 150 EUR |
Wespennest, Umsiedlung | ab ca. 200 EUR |
Mäuse, mehrere Einsätze | ab ca. 150 EUR |
Ratten, mehrere Einsätze | ab ca. 150 EUR bis 200 EUR, bis zu 500 EUR und mehr möglich |
Marderbekämpfung im Haus | ab ca. 200 EUR |
Bettwanzen | ab ca. 200 EUR |
Flöhe | ca. 100 EUR – 200 EUR. je nach Fläche (Wohnungsgröße) auch deutlich mehr |
Motten | ca. 100 EUR, je nach Stärke des Befalls auch bis zu 400 EUR und mehr möglich |
Taubenabwehr | ab ca. 15 EUR pro laufendem Meter bis zu 50 EUR pro laufendem Meter |
Die Kosten können in einer individuellen Befallssituation immer auch deutlich höher liegen als hier angegeben. Maßgeblich sind immer die Stärke des Befalls und die Größe der betroffenen Fläche sowie die individuellen örtlichen Gegebenheiten.
Frage: Wenn ein Befall in einer Mietwohnung auftritt, wer muss dann die Kosten übernehmen – der Mieter oder der Vermieter?
Kostencheck-Experte: Das ist nicht in allen Fällen ganz einfach zu sagen – oft kommt es hier wegen der hohen Kosten für den Schädlingsbekämpfer auch zu erbitterten Streitigkeiten um die Kostenübernahme.
Bei einem einmaligen, akuten Befall – zum Beispiel mit Mäusen, Ratten oder Schaben – trägt grundsätzlich nach dem Gesetz der Vermieter die Kosten für die Beseitigung des Ungeziefers. Das leitet sich aus seiner Pflicht zur Instandhaltung und Mängelbeseitigung am Gebäude ab. Das gilt auch für die Beseitigung eines Wespennests.
Voraussetzung dafür ist aber, dass der Mieter den Schädlingsbefall nicht selbst verursacht oder zumindest stark begünstigt hat. Das muss der Vermieter allerdings auch klar und nachvollziehbar beweisen können. Gibt es Zweifel, bleibt er auf den Kosten sitzen und kann sie nicht einfach auf den Mieter abwälzen.
Umgekehrt muss allerdings der Mieter beweisen, dass er den Befall nicht verursacht hat, wenn der Vermieter klar belegen kann, dass der Befall nicht in seinen Verantwortungsbereich oder aus seinem Pflichtbereich stammt.
Schon hier erkennt man das Potenzial für langwierige, rechtlich oft nur schwer zu lösende Streitigkeiten. Am besten man einigt sich in einem solchen Streitfall gütlich – oder versucht es zumindest. Vor Gericht kann so etwas sehr lange dauern.
Eine weitere Pflicht, gegen die der Mieter nicht verstoßen darf, ist die Anzeige beim Vermieter. Das muss man als Vermieter unverzüglich nach Feststellen eines Befalls tun – ansonsten könnte es sein, dass man die Kosten selbst tragen muss.
Als Mieter muss man auch die Erlaubnis vom Vermieter zum Bestellen eines Kammerjägers einholen – andernfalls muss er eventuell die Kosten selber tragen. Wenn er den Vermieter innerhalb einer sinnvollen Zeitspanne nicht erreichen kann oder wenn Gefahr im Verzug ist, darf er auch eigenmächtig handeln und den Kammerjäger selbst rufen – allerdings auch nur dann.
Sollte man als Mieter die Kosten selbst tragen müssen, kann man in manchen Fällen auch auf die eigene Hausratversicherung zurückgreifen. Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Genaue Informationen über den bestehenden Versicherungsschutz und welche Vorgehensweise dafür einzuhalten ist, erhält man am besten bei der eigenen Versicherung.
Frage: Wie ist das, wenn laufende Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden – etwa das Auslegen von Rattenködern im Keller? Muss das auch der Vermieter bezahlen?
Kostencheck-Experte: Kosten für laufende Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen oder auch Schädlingsvorbeugungsmaßnahmen sind rechtlich gesehen „umlagefähige Kosten“, das heißt, der Vermieter darf sie einfach über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter auslagern. Für ein einmaliges, akut auftretendes Befallsereignis gilt das aber, wie gesagt, nicht.
Frage: Kann man Schädlinge nicht auch selbst bekämpfen? Immerhin gibt es dafür Mittel in jeder Drogerie?
Kostencheck-Experte: Das ist immer abhängig von der Art der Schädlinge – in manchen Fällen, etwa bei Ameisenbefall, kann man das durchaus versuchen. In anderen Fällen, etwa bei einem Kakerlakenbefall, ist das weniger ratsam.
Je länger man (vergebliche oder wenig wirksame) Versuche unternimmt, die Schädlinge selbst zu beseitigen, desto mehr können sie sich ausbreiten. Der dadurch verstärkte Befall kann dann in der Folge auch deutlich höhere Kosten beim Kammerjäger verursachen.
Auch wenn man sich über die Art des Befalls nicht ganz sicher ist, sollte man vorsichtshalber den Schädlingsbekämpfer rufen und zumindest eine Bestimmung und eine Einschätzung der Befallsstärke vornehmen lassen.
Viele Mittel, die frei im Handel angeboten werden, sind darüber hinaus auch gesundheitlich nicht unbedenklich – für einen selbst oder für die gewollten Haustiere, die man hat. So kann beispielsweise ein Spray gegen Bettwanzen Permethrin enthalten, das etwa für Katzen stark giftig ist. Gefährliche Mittel müssen zudem immer fachgerecht und korrekt angewendet werden, da sonst Gefahren bestehen können.
Solche Gefahren bestehen auch, wenn Sie selbst versuchen, ein Wespennest zu entfernen. Bevor Sie sich selber in Gefahr bringen, sollten Sie lieber den Kammerjäger seine Arbeit tun lassen – er kann sich mit seiner Erfahrung und seinen Methoden deutlich besser schützen als Sie.
Für viele Schädlinge besteht darüber hinaus Meldepflicht (etwa bei Bettwanzenbefall in Österreich und der Schweiz). Wenn Sie einen Befall nicht melden, sondern nur selbst versuchen zu bekämpfen, geben Sie den Tieren nicht nur die Chance, sich auch in die Nachbarwohnungen auszubreiten, sondern riskieren gleichzeitig auch noch ein nicht geringes Bußgeld.
Im Zweifelsfall lohnt es sich also immer, den Kammerjäger zu rufen. Auch bei einfachem Befall können Sie immerhin nachfragen, welche Bekämpfungsmethode Sie am wirkungsvollsten einsetzen können.