Glücklicherweise gibt es mit Strom und Stromversorgung in unseren Breiten nur sehr selten Probleme – das liegt nicht zuletzt an der hohen Qualität der Installationen. Gelegentlich kommt es aber doch einmal vor, dass im Haus der Strom ausfällt – dann ist ein Elektriker-Notdienst gefragt. Mit welchen Kosten beim Einsatz des Elektriker-Notdienstes zu rechnen ist, erklärt uns der Kostencheck-Experte in unserem Interview.
Frage: Was kostet der Einsatz von Notfall-Elektrodiensten?
Kostencheck-Experte: Die Gelegenheiten, bei denen man tatsächlich einen Elektro-Notdienst braucht, sind glücklicherweise selten. Meist sind Stromausfälle (z. B. durch Blitzschlag) nur temporär, und Überlastungen der Leitungen und Ausfälle von Sicherungen kann man meist durch Wiedereinschalten der auslösenden Sicherung ganz einfach selbst beheben.
Die Kosten für einen Notdienst können dennoch beträchtlich sein, wenn man ihn mal benötigt, besonders außerhalb der regulären Arbeitszeiten, nachts und am Wochenende.
Bei vielen Notdienst-Anbietern werden oft nur geringe Aufschläge auf die Fahrt- oder Arbeitszeit verrechnet – grundsätzlich darf ein Notdienst-Elektriker am Wochenende und Feiertag sowohl die Arbeitskosten als auch die Wegekosten um bis zu 100 % erhöhen, das ist gesetzlich gedeckt.
Auf diese Weise können schnell Stundensätze von deutlich über 100 EUR pro Stunde anfallen, gestalten sich die Fehlersuche und Fehlerbehebung aufwändig, kann das ziemlich teuer werden.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Unsere Gefriertruhe streikt am Wochenende weil im ganzen Keller der Strom ausgefallen ist. Da unsere Gefriertruhe voll ist, rufen wir einen Elektro-Notdienst an, der das Problem beheben kann.
Posten | Preis |
---|---|
Notdienst-Pauschale | 35,70 EUR |
Anfahrtszeit 15 Minuten | 32,01 EUR |
Arbeitszeit 30 Minuten | 64,02 |
Gesamtkosten | 131,73 EUR |
Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf einen konkreten Notfall und die Behebung durch einen bestimmten Elektro-Notdienst. Die Kosten können in anderen Fällen natürlich auch unterschiedlich liegen.
Frage: Wovon hängen die Kosten für einen Elektro-Notdienst ab?
Kostencheck-Experte: Entscheidend ist hier:
- wann der Notdienst gerufen wird (Arbeitszeit, außerhalb der Arbeitszeit, nachts, Wochenende oder Feiertag)
- welche Arbeitszeit der Elektriker für die Behebung der Störung aufwenden muss
- welcher Anfahrtsweg besteht (Vorsicht bei weit entfernten Notdiensten oder Notdienstzentralen, am Telefon immer nach dem Ort fragen, von dem der Techniker anfährt)
- die Preisgestaltung des Notdiensts (Stundensätze, individuelle Aufschläge)
Wenn das Problem am Stromversorger liegt (in einigen Fällen ist das möglich, auch wenn der Strom nur teilweise ausgefallen ist) übernimmt dieser im Allgemeinen die Kosten, die Rechnung muss dann einfach beim Stromversorger eingereicht werden.
Frage: Wer muss die Kosten für einen Elektro-Notdienst bezahlen, Mieter oder Vermieter?
Kostencheck-Experte: Grundsätzlich ist immer der Vermieter in der Pflicht, wenn es darum geht, das Gebäude und sämtliche darin enthaltenen Installationen instand zu halten und eine dauerhafte Funktion zu gewährleisten. Damit trägt er grundsätzlich auch die Kosten dafür.
In regulärer Weise müsste ein Mieter zunächst den Vermieter informieren, der dann auf seine Veranlassung hin einen Notdienst bestellt. Das ist der übliche Weg. Wenn der Vermieter allerdings nicht innerhalb einer sinnvollen Zeitspanne zu erreichen ist, Gefahr im Verzug oder die Gesundheit bedroht ist, darf der Vermieter auch selbst einen Notdienst rufen. Das gilt bei allen Notfällen.
Wenn die Rechnung des Notdienstes einigermaßen angemessen war und die Behebung des Notfalls wirklich dringend notwendig, sollte der Vermieter problemlos die Kosten übernehmen.
Frage: Kann es auch überhöhte Rechnungen geben?
Kostencheck-Experte: Leider ist das ab und an der Fall. Gelegentlich wird mit hochgerechneten Stundensätzen von weit über 200 EUR gerechnet, es werden Sonder- oder Spezialzuschläge verrechnet oder ganz einfach komplette Rechnungsbeträge einfach verdoppelt.
Das alles ist so nicht zulässig. Mehr als 100 % Aufschlag auf Arbeits- und Wegekosten sind im Allgemeinen als überhöht zu betrachten, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Wer mit einer scheinbar überhöhter Rechnung konfrontiert ist, sollte zunächst einmal nicht bezahlen und sich bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Mit der Rechnung sollte man sich klar nicht einverstanden erklären und die Bezahlung verweigern.