Kabelanschluss – welche Kosten Sie rechnen müssen

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Waren vor wenigen Jahren noch Satellitenschüsseln der Quasi-Standard, wenn es um Fernsehen ging, gewinnen immer mehr Kabelanbieter mit ihren Komplettangeboten für Fernsehen, Telefon und Internet den Kampf um den Kunden. Was solche Leistungen kosten können, und mit welchen zusätzlichen Kosten man rechnen muss, verrät der Kostencheck-Experte im Interview.

Frage: Was macht die Kabelanbieter so interessant für viele?

Kostencheck-Experte: Wir haben heute einen ganz unterschiedlichen Anschlussbedarf als noch vor einem Jahrzehnt. War damals das Fernsehen das fast alleinige Hauptmedium, spielt heute das Internet eine fast ebenso große oder sogar größere Rolle: Wir gehen online einkaufen, bestellen unser Essen online und schauen Filme immer öfter auf Netflix und ähnlichen Plattformen.

Traditionell müsste man also neben dem Fernsehen immer auch noch einen separaten DSL-Zugang bezahlen. Der Festnetzanschluss spielt für die meisten heute kaum noch eine tragende Rolle – außer dass man ihn für seine Erreichbarkeit kaum missen möchte. Wenn er auch noch im Paket ist, umso besser.

Umgekehrt würde zwar Internet über Satellit ebenfalls funktionieren – in Bezug auf die Bandbreite und vor allem auf die Kosten ist Internet über Satellit keinesfalls auch nur annähernd mit kabelgebundenen Diensten konkurrenzfähig. Telefonie würde prinzipiell über Satellit ebenfalls funktionieren – die Einrichtung erfordert allerdings dann hohen Aufwand, die Kosten wären ebenfalls kaum konkurrenzfähig.

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Im Internet Angebote zu vergleichen, lohnt sich

Hier kommen die Angebote der großen Kabelnetzbetreiber gerade recht, die Fernsehen, Telefon und Internet aus einer Hand anbieten – zu recht konkurrenzfähigen Tarifen. Das reduziert den Verwaltungsaufwand und bei vielen Haushalten auch die Kosten. Die Satellitenschüssel, die eigentlich immer schon ein wenig gestört hat, kann man dann auch gleich abmontieren – für viele sind die Kabelangebote also eine wirklich verlockende Sache.

Frage: Was kostet ein Kabelanschluss in der Regel?

Kostencheck-Experte: Die Kosten von „Triple Play“ (Fernsehen, Internet und Telefon) sind von Anbieter zu Anbieter verschieden, zudem gibt es unterschiedliche Leistungen und Paketgrößen bei inkludierten Paketen.

Die „großen“ und bedeutenden Anbieter, die für die meisten interessant sein werden, sind:

Sie bieten sowohl Kabelinternet als auch Fernsehen und Telefonanschlüsse an („Triple Play“).

Die Grundgebühren für die einzelnen Dienste liegen in der Regel bei Fernsehen und Internet im Bereich von rund 20 EUR, die Anschlusspreise, die einmalig zu bezahlen sind, liegen bei allen im Bereich von 40 EUR bis 50 EUR.

Unterschiede gibt es in der Zahl der Sender und der HDTV-Sender. Die Senderanzahl schwankt zwischen rund 80 und bis zu 140 verfügbaren Sendern, beim HDTV zwischen 27 und 63 in HD-Qualität empfangbaren Sendern. Zusätzliches Pay-TV ist bei allen Anbietern möglich.

Die maximal verfügbare Internet-Geschwindigkeit wird unisono von allen Anbietern mit rund 400 MBit/s angegeben. Auch die benötigte Hardware für den Empfang ist bei allen Anbietern ähnlich – mit einem CI-Modul hat man bei keinem Anbieter Probleme.

Die Leistungen und Preise liegen also sehr nahe beieinander – es gibt nur Unterschiede der Zahl der Sender und bei bestimmten Tarifen im Einzelnen (etwa Telefongebühren). Die verschiedene Kombi-Pakete, die je nach Aktion auch wechseln können, sind ebenfalls manchmal unterschiedlich teuer – allerdings sind die Unterschiede nie besonders groß.

Es ist allerdings nicht jeder Anbieter überall verfügbar (hier geht’s zum Verfügbarkeitscheck).

Ein kleines Beispiel aus der Praxis:

Wir bestellen beim Anbieter Vodafone ein Kombi-Angebot aus TV, Internet und Telefon über Kabel.

Leistung Preis
Internet im gewählten Paket max. 100 MBit/s Download, 6 MBit/s Upload, Flatrate
WLAN-Router gratis
Vergünstigungen beim Wechsel bis zu 12 Monate kein Grundpreis
Telefon Festnetz-Flatrate, in Mobilfunknetze 19,9 Cent/min.
Fernsehsender bis zu 98 Sender in SD und 46 Sender in HD, Zugang zur Videothek, 1 TB online-Speicher, auf bis zu 3 Geräten gleichzeitig für 9,99 EUR monatlich, ab dem 13. Monat 14,99
zusätzlicher Rabatt 5 EUR pro Monat, 100 EUR Online-Vorteil
Wechseln in kleineren Tarif möglich nach 12 Monaten
zusätzliches Mobilfunkangebot kostenpflichtig möglich (Allnet Flat für 14,99 EUR im ersten Jahr, danach 21,49 EUR monatlich)
Gesamtkosten monatlich 24,98 EUR pro für 12 Monate, danach 44,99 EUR

Hierbei handelt es sich nur um ein einzelnes Kostenbeispiel eines einzelnen Anbieters. Die Tarife und Bedingungen anderer Anbieter können auch deutlich davon abweichen.

Frage: Von welchen Faktoren hängt der Preis für den Kabelanschluss in der Regel ab?

Kostencheck-Experte: Hier muss man immer ein paar Dinge vergleichen:

  • um welchen Anbieter es sich handelt
  • welche Internetgeschwindigkeit gewählt wird
  • wie viele TV-Anbieter im Paket enthalten sind
  • ob es Vergünstigungen für einen gewissen Zeitraum gibt
  • welche Gutschriften man erhält
  • ob eine Festnetz-Flatrate beim Telefon inkludiert ist
  • ob es zusätzlich vergünstigte Mobilfunkangebote gibt
  • welche Bindefrist besteht

Pakete lassen sich bei den einzelnen Anbietern meist sehr flexibel nach den eigenen Bedürfnissen zusammenstellen. Auf diese Art und Weise kann man die Kosten für sein Paket oft auch recht flexibel gestalten – mit den Leistungen, die man tatsächlich benötigt und wünscht.

Frage: Was würde Internet über Satellit im Vergleich kosten?

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Satelliten-Internet ist langsamer und teurer als Kabel-Internet

Kostencheck-Experte: Die Preise und die Geschwindigkeiten variieren hier sehr stark von Anbieter zu Anbieter. Geschwindigkeiten von bis zu 25 MBit/s im Download sind zwar möglich, allerdings führen die langen Paketlaufzeiten zu spürbaren Verzögerungen bei Internet-Telefonie und Online-Games. Mit einer Paketlaufzeit von rund 700 ms ist Satelliten-Internet fast 7 mal langsamer als der durchschnittliche DSL-Anschluss (100 ms).

Einer der wenigen Anbieter, die eine Flatrate beim Internet anbieten, ist SkyDSL, die Geschwindigkeit ist hier auch mit 25 MBit/s im Download und 6 MBit/s im Upload auch deutlich am höchsten. Die Verträge sind monatlich kündbar, es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.

Die Kosten für eine Flatrate liegen hier bei 40 EUR – 50 EUR monatlich, für die Bereitstellung werden einmalige Kosten von 69 EUR berechnet. Bei der Telefonie (VoIP) gibt es eine Festnetz-Flatrate. Die Hardware kann monatlich gemietet oder für 400 EUR einmalig gekauft werden.

In Bezug auf Leistung und Preis ist selbst dieser Anbieter aber nur kaum zu den Kabelanbietern konkurrenzfähig.

Frage: Wie sieht das übrigens aus, wenn Kabelfernsehen in einer Mietwohnung hergestellt werden soll?

Kostencheck-Experte: In der Regel ist es in diesen Fällen so, dass der Vermieter (Eigentümer) des Gebäudes die Herstellung von Kabelanschlüssen für alle Wohnungen veranlasst. Die Errichtung der Anschlüsse erfolgt dabei vielfach bereits in der Bauphase oder während dem Umbau des Gebäudes, bevor es vermietet wird.

Auf diese Art und Weise kann der Vermieter seinen zukünftigen Mietern zusätzlich einen vorhandenen Kabelanschluss anbieten. Das wertet Wohnungen in der Regel auf.

Für die Verrechnung der Herstellung ist bedeutsam, dass die Kosten für die Kabelanschlüsse nicht zu den Baukosten gezählt werden dürfen – sie sind dagegen umlagefähige Nebenkosten. Das ist nicht nur für den Vermieter bedeutsam: Auch wenn später ein Mieter den bereitgestellten Kabelanschluss nicht nutzen möchte, muss er dennoch die Umlage bezahlen – weil es sich nicht um Baukosten, sondern um Nebenkosten handelt, die der Vermieter in jedem Fall an seine Mieter weitergeben darf.

Eine entsprechende Vereinbarung muss aber im Mietvertrag dafür in jedem Fall vorhanden sein: der Vermieter muss damit klar darauf hinweisen, dass es diese Umlage gibt, und durch die Unterschrift beim Mietvertrag auch die Zustimmung des Mieters dafür einzuholen. Gibt es keine solche Vereinbarung im Mietvertrag, ist das Umlegen auf die Mieter nicht automatisch möglich.

Frage: Wie sieht es dann mit den Grundgebühren aus?

Kostencheck-Experte: Bei sogenannten „gemeinsamen Anlagen“ für ein Mietshaus müssen sich die Mieter natürlich auch an den laufenden Kosten beteiligen, wenn der Vermieter das wünscht. Das wird in den meisten Fällen so sein, kaum ein Vermieter stellt seinen Mietern einen Kabelanschluss zur Verfügung und kommt dann aus eigener Tasche für die laufenden Kosten auf.

Auch hier gilt allerdings: Es muss eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag vorhanden sein, dass die Mieter die Kosten für die Kabelanlage zu tragen haben. Ist diese Vereinbarung enthalten, müssen auch alle Mieter die Kosten bezahlen – selbst wenn sie den bereitgestellten Anschluss für Kabelfernsehen in ihrer Mietwohnung nicht nutzen wollen (oder wie in seltenen Fällen gar keinen Fernseher haben). Das ist Mietrecht festgelegt: bei einer gemeinsamen Anlage im Mietshaus handelt es sich rechtlich gesehen um eine sogenannte „Gemeinschaftseinrichtung“.

Die Kosten von Gemeinschaftseinrichtungen müssen gemäß dem Mietrecht immer alle Mieter über die Nebenkostenabrechnung mitbezahlen – sie können sich von diesen Kosten nicht befreien, selbst wenn sie eine entsprechende Gemeinschaftseinrichtung selbst nicht nutzen.

Im Mietrecht werden die Kosten für den Betrieb der Kabel-Anlage als sogenannte kalte Betriebskosten gewertet – im Gegensatz dazu sind die warmen Betriebskosten nur die Heizkosten und die Kosten für die Warmwasserbereitung.

Frage: Welche Gebühren für den Kabelanschluss werden dabei in den Nebenkosten berücksichtigt? Nur die Grundgebühren, die für die jeweilige Wohneinheit gelten?

Kostencheck-Experte: Nein. Eine gemeinsame Anlage ist ja etwas komplizierter aufgebaut – das eingehende Signal muss ja entsprechend auf die einzelnen Haushalte verteilt werden, dafür ist ja eine EDV-Anlage nötig.

Die Mieter zahlen über die Nebenkostenabrechnung daher neben den monatlich anfallenden Grundgebühren auch noch einige weitere Dinge mit:

  • sämtliche Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Anlage
  • sämtliche Kosten für anfallende Einstellarbeiten an der Anlage
  • die Kosten, die durch die EDV-Anlage zur Signalverteilung entstehen
  • die Betriebskosten (Stromkosten) für die Anlage
  • die Kosten für notwendige Überprüfungen der Anlage zur Signalweiterleitung
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Die Betriebskosten für Internet und Co. sind vergleichsweise gering

Diese Kosten muss man als Mieter über die Nebenkostenabrechnung ebenfalls anteilig mittragen, das ist auch rechtlich in Ordnung. Alle diese Gebühren dürfen auch zusammengefasst und als „Kabelgebühren“ vom Vermieter weiterverrechnet werden. Als Mieter hat man aber immer das Recht, die entsprechenden Belege einzusehen, wenn einem die Kosten zu hoch erscheinen.

Nicht über die Kabelgebühren abgerechnet werden dürfen Kosten für eventuell fällige Reparaturen an der Anlage. Diese Kosten sind nicht umlagefähig, das heißt, sie müssen vom Vermieter bezahlt werden und dürfen nicht an die Mieter als Kabelgebühren weiterverrechnet werden. Das wäre rechtlich unzulässig.

Frage: Wie hoch sind diese Kosten in der Regel – und wie werden sie eigentlich verteilt?

Kostencheck-Experte: Die Kosten für den Mieter richten sich natürlich nach den individuellen Anlagekosten, die durch den Betrieb der gemeinsamen Anlage entstehen.

Dafür, wie kalte Betriebskosten verteilt werden müssen (oder dürfen), gibt es im deutschen Recht sehr genaue Vorschriften. Zulässig ist entweder die Verteilung aller kalten Betriebskosten nach Wohnfläche oder nach Zahl der Personen. Diese sogenannten „Verteilerschlüssel“ gelten dann immer für die gesamten Betriebskosten.

Die Abrechnung nach Quadratmeter Wohnfläche (also nach dem Anteil der Mietwohnungsfläche an der Gesamtfläche) ist dabei der Regelmaßstab für kalte Betriebskosten (bei Heizung und Warmwasser ist das etwas anders). Die Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl (Personentage, Personenmonate) ist dagegen etwas aufwendiger für den Vermieter.

Die gesamten anfallenden Kabelgebühren werden also im Zuge der Betriebskostenabrechnung genauso wie allen anderen kalten Betriebskosten auf die einzelnen Mietwohnungen verteilt.

Setzt man den Regelmaßstab an, kommt man deutschlandweit auf einen ungefähren Durchschnittswert von 0,13 EUR pro m² Wohnfläche. Das ist aber nur ein grober Anhaltspunkt, je nach Art der Anlage, Größe des Mietshauses und anderen Faktoren können die tatsächlichen Kosten aber durchaus auch deutlich abweichen.