Grundbucheintrag löschen: Welche Kosten muss man rechnen?

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Da ein Haus immer einen aktuellen Besitzer haben muss, kann man Grundbucheinträge nicht einfach löschen. Das Haus kann lediglich auf einen neuen Besitzer übergehen oder es kann eine eingetragene Grundschuld gelöscht werden. Welche Kosten damit verbunden sind, besprechen wir mit dem Kostencheck-Experten in unserem Interview.

Frage: Was kostet es, eine Löschung im Grundbuch vorzunehmen?

Kostencheck-Experte: Tatsächlich gelöscht werden kann im Grundbuch nur eine eingetragene Grundschuld. Das ist immer dann möglich, wenn der Kredit für das Haus abbezahlt ist.

Erhält das Haus einen neuen Besitzer, ist die eingetragene Grundschuld des alten Besitzers ebenfalls hinfällig. In diesem Fall muss allerdings ohnehin eine Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgen. Im Zuge der Eigentumsübertragung wird dann auch die alte Grundschuld gelöscht.

Erfolgt die Löschung als einzelner Vorgang auf Antrag, sind für die Gebühren grob rund 0,2 % bis 0,4 % der eingetragenen Grundschuld zu rechnen.

Zunächst einmal ein Kostenbeispiel.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir haben den Kredit für unser Haus abbezahlt. Damit unser Haus im Grundbuch unbelastet erscheint, lassen wir die Grundschuld auf Antrag löschen. Die Höhe der von der Bank eingetragenen Grundschuld beträgt 150.000 EUR. Die Bank hat die Urkunde bereits vorbereitet.

Posten Preis
Beglaubigung Unterschriften 70 EUR
Löschung Grundschuld 197 EUR
Mehrwertsteuer Notar 13,30 EUR
Gesamtkosten damit 280,30 EUR

Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren bezogen auf die oben angegebene Grundschuld.

Muss das Geschäft erst vollzogen werden, weil die Bank keine Urkunde vorbereitet hat, würden die Kosten bei 407,63 EUR liegen.

Je nach Leistung des Notars bei der Löschung können gegebenenfalls auch noch geringfügige zusätzliche Kosten durch den Notar in Rechnung gestellt werden (individueller Aufwand, Porto, Telefonkosten, etc.). Der Gesamtbetrag kann also im Einzelfall auch noch leicht abweichen.

Frage: In welchem Preisrahmen bewegen sich die Kosten für die Löschung einer Grundschuld?

Kostencheck-Experte: Ausgegangen wird bei den gesetzlich festgelegten Gebührensätzen immer von der Höhe der Grundschuld. Ihre Höhe entspricht bei Finanzierungen im Allgemeinen dem gewährten Darlehensbetrag von der Bank.

Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld, gegebenenfalls kann der Notar auch noch individuelle Leistungen zusätzlich verrechnen.

Alle verrechneten Gebühren richten sich aber immer nach exakten gesetzlichen Vorgaben und sind daher immer nachvollziehbar.

Frage: Wovon hängen die Kosten für die Löschung einer Grundschuld im Grundbuch ab?

Kostencheck-Experte: Maßgeblich sind hier:

  • die Höhe der eingetragenen Grundschuld
  • die individuellen (Mehr-)Leistungen des Notars
  • ob das Geschäft vollzogen werden muss oder die Bank die Urkunde bereits vorbereitet hat

Die Bank darf für das Erteilen einer Löschungsbewilligung keine Kosten verlangen. Damit bleibt es immer bei den Notar- und Grundbuchkosten.

Frage: Muss man eine Löschung der eingetragen Grundschuld unbedingt in jedem Fall beantragen?

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich ist eine Löschung nicht zwingend notwendig. Im Hinblick auf einen späteren Verkauf kann es aber sinnvoll sein, ein unbelastetes Haus oder Grundstück zu haben, weil Käufer das im Allgemeinen schätzen. Auch wenn eine weitere, neue Besicherung des Hauses erfolgen soll (z. B. ein neuer Kredit), kann die Löschung einer Grundschuld sinnvoll sein.

Zwingend notwendig ist das vorangehende Löschen der Grundschuld für einen Verkauf des Hauses oder Grundstücks prinzipiell nicht. Die Grundschuld kann auch eingetragen bleiben, wenn man das Haus verkaufen will.

Unter bestimmten Umständen kann der Käufer sogar die bestehende Grundschuld übernehmen, wenn er den Kauf finanziert. Dadurch würde er sich die Notar- und Grundbuchkosten bei der Bestellung einer neuen Grundschuld ersparen.