Bei unklaren körperlichen Beschwerden haben viele Menschen Angst, einen Sanka zu rufen. Erweist sich der vermeintliche Herzinfarkt als Magen-Darm-Problem befürchten sie, den Einsatz selbst bezahlen zu müssen. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten klären wir, ob dies tatsächlich passieren kann und welchen Preis das hätte.
Was kostet eine Fahrt mit dem Krankenwagen?
Kostencheck: Rufen Sie einen Rettungswagen zur Hilfe, umfasst die Leistungspflicht der gerufenen Mannschaft:
- Herstellung der Transportfähigkeit.
- Schnellstmöglicher Transport in ein geeignetes Krankenhaus.
- Medizinische Betreuung des Patienten während der Fahrt.
Holen Sie den Ambulanzwagen, schließen Sie einen stillschweigenden Behandlungs- und Transportvertrag ab. Hierfür fallen in etwa nachfolgende Gebühren an:
Art | Kosten, circa |
---|---|
Einsatz des Rettungswagens | 260 EUR |
Kilometerpauschale | 2 EUR |
PKW des Notarztes | 150 EUR |
Kilometerpauschale Notarzt | 2 EUR |
Notarzt-Pauschale | 210 EUR |
Pauschal kommen so Kosten zusammen, die zwischen 400 und 600 EUR liegen.
Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich anfallenden Aufwendungen von obigen Werten abweichen können. Die für den Rettungsdienst zuständigen Bundesländer passen die Benutzungsentgelte für Notfall- und Notarzteinsätze regelmäßig an, sodass in jedem Land andere Sätze zu entrichten sind.
Wann trägt die Krankenversicherung die Kosten?
Kostencheck: Alle Mitglieder einer Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegekasse, Unfallversicherung und Rentenversicherung) haben nach § 60 SGB V einen Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für Krankentransport. Damit die Fahrt mit dem Rettungswagen tatsächlich von der Krankenkasse bezahlt wird, muss allerdings eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Diese bescheinigt Ihnen entweder der Notarzt oder der behandelnde Arzt.
Gesetzlich Versicherte müssen sich an den Kosten mit einer Zuzahlung von 10 EUR beteiligen. Die privaten Gesundheitskassen erstatten die Aufwendungen meist in vollem Umfang. Ob dies auf Sie zutrifft, können Sie Ihrem Tarif entnehmen.
Tipp: Die Krankenversicherung trägt selbst dann die Kosten, wenn Sie ein Taxi rufen oder sich für eine andere Möglichkeit der Beförderung entscheiden. Auch hier gilt: Die Fahrt muss medizinisch indiziert sein.
Wann erstattet die Pflegekasse oder die Deutsche Rentenversicherung die Aufwendungen?
Kostencheck: Muss der Transport in ein Pflegeheim mit dem Ambulanzwagen erfolgen, ist die der Krankenversicherung angeschlossene Pflegekasse Ihr Ansprechpartner bezüglich der Kostenübernahme. Werden Sie vom Krankenwagen direkt im Anschluss an einen medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt in die Reha gebracht, wenden Sie sich wegen der Erstattung der Transportkosten an den Rentenversicherungsträger.
Wann muss ich die Fahrt des Rettungswagens aus eigener Tasche bezahlen?
Kostencheck: Entscheiden Sie sich nach Ankunft des Krankenwagens, dass Sie nicht ins Krankenhaus gefahren werden möchten, müssen Sie die Kosten fast immer selbst tragen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie selbst bestimmen, dass Sie nicht in die Klinik wollen.
Geht es Ihnen beim Eintreffen der Sanitäter schon wieder deutlich besser oder entscheidet der Arzt vor Ort, dass die von ihm vollzogene Behandlung ausreichend ist, muss die Kasse ebenfalls nicht für die Anfahrtskosten aufkommen.
Finanziell auf der sicheren Seite sind Sie also, wenn Sie sich auch dann ins Klinikum bringen lassen, wenn die Symptome bereits abzuklingen beginnen.
Tipp: Um kein gesundheitliches Risiko einzugehen, sollten Sie im Zweifelsfall den Krankenwagen lieber einmal zu oft rufen und gegebenenfalls die Kosten selbst tragen.
Woher weiß ich, ob es angebracht ist, den Rettungswagen zu holen?
Kostencheck: Bestehen Zweifel daran, dass der Einsatz gerechtfertigt ist, kann die kontaktierte Person der Rettungsleitstelle beraten und Ihnen die Entscheidung abnehmen. Das Fachpersonal verfügt über so viel Erfahrung in diesem Bereich, dass es den Ernst der Lage durchaus beurteilen kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie die gesundheitlichen Probleme möglichst genau beschreiben.
Haben Sie allerdings das Gefühl, dass sie nicht ernst genommen werden oder sich entgegen der Meinung Person am Telefon in medizinischer Not fühlen, sollten Sie selbst dann einen Ambulanzwagen kommen lassen, wenn davon abgeraten wird. Tragen Sie lieber die Kosten für den Rettungswagen, als Ihre Gesundheit zu gefährden.
Meine Beschwerden klingen spontan ab. Wer bezahlt?
Kostencheck: Auch wenn dies menschlich erfreulich ist, kostentechnisch kann es ungünstig sein, fühlen Sie sich wieder fit, wenn der Krankenwagen kommt. In diesem Fall müssen Sie unter Umständen die Aufwendungen selbst übernehmen. Lassen Sie sich dennoch ins Krankenhaus bringen, sind Sie bezüglich der Kostenübernahme auf der sicheren Seite.
Was passiert, wenn ich auf den Transport verzichte?
Kostencheck: Die Fahrt ins Krankenhaus und eventuelle Untersuchungen sind zeitaufwändig, deshalb verzichten manche Patienten lieber darauf, in die Klinik gefahren zu werden. Dadurch verwirken Sie allerdings Ihren Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass Sie die Aufwendungen für den Krankenwagen aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts, das in einem derart gelagerten Fall entscheiden musste: „Eine Einsatzfahrt ohne den Versicherten gehört nicht zum Leistungskatalog der zuständigen Versicherungen. Von diesen müssen lediglich die Kosten für die Fahrt des Notarztes sowie dessen Tätigkeit erstattet werden. „
Was ist, wenn mein Kind in Schule oder Kita einen Rettungswagen benötigt?
Kostencheck: In diesem Fall sind die Kosten durch die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft gedeckt. Weder der Schüler oder dessen Eltern noch die Lehrer oder die Bildungsanstalt müssen befürchten, dass eine Rechnung des Rettungsdienstes ins Haus flattert.
Darf ich den Rettungswagen rufen, um schneller behandelt zu werden?
Kostencheck: Schätzungen zufolge werden rund ein Drittel der Notrufe abgesetzt, weil Personen schneller behandelt werden möchten oder denken es wäre so unkomplizierter, in der Klinik aufgenommen zu werden.
Liegt kein offensichtlicher Notfall vor, müssen Sie nicht nur die Kosten für den Einsatz selbst bezahlen, sondern mit einer Anzeige rechnen. Das absichtliche oder wissentliche Missbrauchen von Notrufen oder Notzeichen zählt nach § 145 Abs. 1 Ziff. 1 StGB zu den strafbaren Handlungen.