Eine umfassende Energieberatung kann sich in vielen Fällen durchaus als lohnend erweisen. Wenn größere Einsparpotenziale entdeckt werden oder im Gegenzug unrentable Investitionen unterbleiben, kann das im Einzelfall sehr viel Geld wert sein. Natürlich sind auch immer die Kosten für den Energieberater selbst ein beachtenswerter Punkt. Mit welchen Kosten Sie dabei rechnen müssen, erfahren Sie vom Kostencheck-Experten in unserem Interview.
Frage: Mit welchen Kosten muss man bei einem Energieberater rechnen?
Kostencheck-Experte: Das hängt immer ganz vom Umfang und dem Gegenstand der jeweiligen Beratung ab, daneben natürlich auch von der Größe des Hauses. Kommen spezielle Tests oder Untersuchungen hinzu (z. B. ein Blower Door Test oder Thermografie), wird es natürlich entsprechend teurer.
Bei den Kosten haben Sie immer die Wahl, entweder nach Stundensätzen oder nach einem zuvor vereinbarten Pauschalhonorar zu bezahlen.
Für ein Einfamilienhaus liegen die durchschnittlichen Pauschalsätze für eine übliche Erst-Energieberatung mit Analyse aller möglichen Schwachstellen und sinnvoller Sanierungsmöglichkeiten bei rund 500 EUR bis 1.000 EUR. Bei größeren Gebäuden, wie etwa einem Mietshaus, kann das durchaus aber auch 1.500 EUR bis 2.000 EUR kosten.
Bei Verrechnung nach Stundensatz können Sie ungefähr 45 EUR bis 65 EUR pro Stunde veranschlagen, Tagsätze werden meist im Bereich von 300 EUR bis 400 EUR verrechnet.
Dazu kommen gegebenenfalls noch Anfahrtskosten und zusätzliche Aufwendungen, die im Zuge der Beratung notwendig werden, sowie die Kosten für die jeweils durchgeführten Prüfungen.
Förderungen für die Energieberatung
Eine Energieberatung können Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert bekommen. Dabei werden bis zu 60 % der Energieberaterkosten übernommen. Für die zusätzliche Erläuterung der Ergebnisse kann sich der Zuschuss gegebenenfalls noch erhöhen. Beachten Sie dabei allerdings, dass der beauftragte Energieberater dafür eine BAFA-Zulassung haben muss.
Die KfW fördert bis zu 50 % einer Baubegleitung durch einen Energieberater, bis zu einer maximalen Fördersumme von 4.000 EUR je Vorhaben. Bei Baubegleitungen wird meist nach Stundensätzen verrechnet, auch hier können Sie von Sätzen zwischen rund 45 EUR bis rund 65 EUR pro Stunde ausgehen, in Einzelfällen gegebenenfalls auch mehr.
Hier müssen Sie auch beachten, dass viele Förderungen für Sanierungen nur gewährt werden, wenn ein vom KfW anerkannter Energieberater das Projekt begleitet (z. B. Nachweis, dass es sich um ein KfW-Effizienzhaus handelt). Bei neuen Heizungen kostet der Energieberater für die Antragstellung meist nur 150 EUR bis 200 EUR, für andere Maßnahmen können durchaus zusätzlich 300 EUR bis 500 EUR für den Energieberater beim Förderantrag anfallen.
Für diese Kosten gibt es keine separaten Förderungen, durch die für die Maßnahme selbst erhaltene Förderung sind die Kosten für den Energieberater in den meisten Fällen aber gleich mit abgedeckt.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir lassen unser älteres Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 140 m² von einem BAFA-zugelassenen Energieberater begutachten und besprechen mit ihm mögliche Sanierungsmaßnahmen und ihre Rentabilität für uns.
Posten | Preis |
---|---|
Anfahrtskosten | 0,00 EUR (in Pauschale inkludiert) |
Beratung – Pauschalpreis | 650 EUR |
zusätzlich Thermografie | 260 EUR |
Gesamtkosten | 910 EUR |
abzüglich Förderung BAFA (EBW) | abzüglich 390 EUR |
selbst zu tragende Kosten damit | 520 EUR |
Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf eine invididuelle Beratung im Einzelfall und das von einem einzelnen Energieberater verlangte Honorar. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die erhaltene Förderung nicht an Sie, sondern an den Energieberater ausbezahlt wird, der die erhalten Förderung allerdings zwingend mit dem von ihm verlangten Kosten verrechnen muss.
Frage: Wovon hängen die Kosten für einen Energieberater ab?
Kostencheck-Experte: Beachtet werden muss hier:
- um welche Art von Beratung es sich handelt (grundlegende Einzelberatung, Beratung bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen, Baubegleitung)
- welchen Umfang die Beratungsleistung hat
- ob der beauftragte Energieberater Pauschalsätze für einen bestimmten Leistungsumfang ansetzt oder nach Stunden- oder Tagsatz abrechnet
- welche Untersuchungen zusätzlich gemacht werden (z. B. Blower-Door-Test, Thermografie, etc.)
- welche Förderungen infrage kommen