Ein Wechselkennzeichen ist ein Nummernschild, das Sie für zwei Fahrzeuge nutzen können. An die Anmeldung sind allerdings verschiedene Bedingungen geknüpft. Welche dies sind und was Sie für ein derartiges Nummernschild bezahlen müssen klären wir im ausführlichen Interview mit dem Kostencheck-Experten.
Was kostet ein solches Kennzeichen und wann lohnt es?
Kostencheck: Sie benötigen Ihr kleines Wohnmobil nur selten und das Saisonkennzeichen ist noch nicht gültig? Vielleicht besitzen Sie auch einen Youngtimer, mit dem Sie nur gelegentlich unterwegs sind. In all diesen Fällen kann es sinnvoll sein, ein Wechselnummernschild zu beantragen.
Die Kosten hierfür gestalten sich folgendermaßen:
Kostenfaktor | Preis |
---|---|
Gebühren der Zulassungsstelle | 65 EUR |
Zwei Nummernschildsätze | 40 EUR |
Zusatzoption Wunschkennzeichen | 10 bis 20 EUR |
Nutzen Sie ein Wechselkennzeichen, können Sie unter Umständen bei den Versicherungsbeiträgen sparen. Je nach Anbieter beträgt der Nachlass zwischen 6 und 20 Prozent. Führt Ihr derzeitiger Versicherer keinen speziellen Tarif, kann es sich also durchaus lohnen, über einen Anbieterwechsel nachzudenken.
Muss ich beide Fahrzeuge versteuern?
Kostencheck: Eigentlich sollten die Wechselkennzeichen den Gebrauch von Elektrofahrzeugen auf kurzen Strecken fördern. Allerdings trat dieser Effekt nicht ein, sodass die Regierung entschied, dass für beide mit dem Wechselnummernschild zugelassenen Fahrzeuge die volle Steuer fällig wird.
Welche Fahrzeuge dürfen gleichzeitig zugelassen werden?
Kostencheck: Wechselkennzeichen können Sie nur für Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse beantragen. Ihr PKW und das am Wochenende genutzte Motorrad dürfen sich demnach kein Kennzeichen teilen. Möglich ist es jedoch:
- PKW und Wohnmobil,
- PKW und Oldtimer
- PKW und Elektromobil
- Leichtkraftrad und Motorrad,
gemeinsam zu registrieren.
Eine weitere Bedingung für die Anmeldung die Zulassung mit einem Wechselnummernschild ist die Übereinstimmung der Kennzeichenmaße an beiden Fahrzeugen.
Nachfolgende Fahrzeugklassen sind für das Wechselkennzeichen zugelassen:
Fahrzeugklasse | Beschreibung |
---|---|
M1 | PKWs mit bis zu acht Sitzplätzen ohne Fahrersitz |
L | Krafträder, vierrädrige Leitkraftfahrzeuge, vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leergewicht; bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie und bis zu einer maximalen Nutzleistung von 15 kW. |
O1 | Anhänger bis zu 750 kg Gesamtleistung |
Die Anmeldung eines historischen Fahrzeugs mit Wechselnummernschild ist ebenfalls erlaubt.
Wann ist die Zulassung mit einem Wechselkennzeichen nicht möglich?
Kostencheck: Das Wechselkennzeichen dürfen Sie für nachfolgende Kennzeichentypen nicht nutzen:
- Saisonkennzeichen,
- Rote Nummernschilder,
- Kurzzeitkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen.
Wie funktioniert die Anmeldung beider Fahrzeuge?
Kostencheck: Ohne Zulassung darf auch ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem dürfen nur zwei Verkehrsmittel pro Wechselnummernschild angemeldet werden.
Die Nummernschilder erhalten Sie bei der Zulassungsstelle. Sie bestehen aus mehreren Teilen:
- Dem großen Hauptkennzeichen und
- einem kleinen Zusatzschild für jedes Fahrzeug. Dieses trägt den Stempel der Hauptuntersuchung.
Insgesamt bekommen Sie also sechs Teile: Zwei Hauptschilder je Verkehrsmittel und ein Zusatzschild.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?
Kostencheck: Zunächst müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Zusätzlich benötigen Sie für jedes der beiden Fahrzeuge:
- Eine eigene Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB),
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief),
- Nachweise der Hauptuntersuchungen und Abgasuntersuchungen,
- Kennzeichen.
Wirkt sich das Wechselkennzeichen auf die TÜV-Termine aus?
Kostencheck: Nein, mit beiden Fahrzeugen müssen Sie wie bisher pünktlich beim TÜV vorstellig werden.
Welche Vor- und Nachteile gibt es?
Kostencheck: Leider bieten Wechselnummernschilder nur sehr wenige Vorteile. Ein wirkliches Plus ist die ganzjährige Möglichkeit der Nutzung. Im Gegensatz zu Saisonkennzeichen sind Sie nicht an feste Zeiten gebunden. Sie können frei aus Ihren zwei Fahrzeugen, beispielsweise dem Wohnmobil und dem PKW, wählen. Einige Versicherer bieten vergünstigte Tarife, mit denen Sie bei der Versicherungsprämie sparen können.
Als Nachteil ist zu sehen, dass beide Fahrzeuge voll besteuert werden. Sowohl die Zulassung als auch der Erwerb der Nummernschilder ist teurer. Zudem dürfen sich nicht beide Verkehrsmittel gleichzeitig im Straßenverkehr bewegen.
Das nicht genutzte Transportmittel muss auf einem privaten Grundstück abgestellt werden, da es in Zeiten, in denen sich das Wechselkennzeichen am anderen Wagen befindet, nicht gestattet ist, auf öffentlichem Grund zu parken.
Es gibt nur geringfügige finanzielle Vorteile, da nicht alle Versicherer Prämienvergünstigungen bieten und für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer zu entrichten ist.
Die Zahl der Kombinationsmöglichkeiten der Verkehrsmittel ist stark begrenzt. So können beispielsweise Pkw und Motorrad nicht kombiniert werden.
Fazit: Ein Wechselkennzeichen ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre Fahrzeuge nicht gleichzeitig in Betrieb sein werden. Häufig ist ein Saisonkennzeichen nutzbringender und in vielen Fällen sogar preiswerter.