Sachverständige können helfen, technische Fragestellungen zu klären oder zu Sachverhalte fachlich richtig zu bewerten. Das kann wichtig sein, wenn man versucht, eigene Ansprüche durchzusetzen, aber auch wenn man aus anderen Gründen Sachverhalte eindeutig klären möchte. Welche Kosten für Gutachter und Sachverständige im Allgemeinen zu rechnen sind, wollten wir vom Kostencheck-Experten wissen.
Frage: Was kostet ein Sachverständiger?
Kostencheck-Experte: Sachverständige gibt es in nahezu allen Bereichen – das kann der Bausachverständige sein, aber genauso der Baumgutachter oder der Lärmgutachter und Schallschutzfachmann. Wo immer es technische Fragestellungen zu klären gibt, gibt es meist auch einen entsprechenden (zertifizierten) Gutachter oder Sachverständigen.
Für die Kosten von Begutachtungen muss man zunächst einmal zwei grundlegend unterschiedliche Fälle unterscheiden:
- vom Gericht beauftragte und veranlasste Gutachten (im Zuge eines Gerichtsverfahrens)
- privat beauftragte Gutachten
Wird vom Gericht im Zuge eines Verfahrens ein Gutachten beantragt, richten sich die Kosten immer und ausschließlich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Dort ist genau festgeschrieben, welche Stundensätze ein Sachverständiger für bestimmte Begutachtungen jeweils in Rechnung stellen darf. Auch für Fahrtkosten und anfallende Nebenkosten (Telefonkosten, Einsatz von Hilfskräften, Erstellung einer schriftlichen Dokumentation, etc.) gibt es verbindliche Vorgaben, an die sich Gutachter immer halten müssen. Die Stundensätze bewegen sich dabei zwischen 65 EUR pro Stunde und 125 EUR pro Stunde.
Außerhalb von der Begutachtung im Zuge von laufenden Gerichtsverfahren sind Sachverständige in ihrer Preisgestaltung völlig frei. Sie dürfen ihre Honorare nach eigenem Ermessen festsetzen. Auch im Bereich der Baugutachten gibt es mittlerweile für Gutachter keine gesetzlich vorgeschriebene Bindung an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) mehr.
Die meisten Sachverständigen orientieren sich bei privat beauftragten Gutachten aber immer noch grob nach den gesetzlichen Vorgaben, dementsprechend liegen die verlangten Stundensätze häufig zwischen rund 80 EUR und 120 EUR. Fahrtkosten, im Zuge der Begutachtung notwendige Untersuchungen oder Laboranalysen und die Erstellung von schriftlichen Dokumentationen sind zusätzlich noch extra zu bezahlen.
Daneben kann ein Sachverständiger auch Pauschalpreise für bestimmte Begutachtungen in festgelegtem Umfang anbieten. Das ist für den Auftraggeber in den meisten Fällen kostengünstiger als eine Berechnung nach Stundensätzen.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir beauftragen einen Bausachverständigen mit der Erstellung eines einfachen Wertgutachtes für unser Haus, das wir verkaufen möchten. Für die Erstellung des Kurzgutachtens verlangt der Sachverständige einen festgelegten Pauschalsatz.
Posten | Preis |
---|---|
15-seitiges Kurzgutachten, Hauswert unter 350.000 EUR (Pauschalpreis) | 590 EUR |
Fahrtkosten (Zuschlag Fahrtentfernung) | 90 EUR |
Auslagen für die Beschaffung von Dokumenten | 65 EUR |
Gesamtkosten damit | 745 EUR |
Die Kosten für ein Wertgutachten durch andere Sachverständige oder in anderem Umfang können auch deutlich unterschiedlich liegen. Begutachtungen in anderen technischen Bereichen werden häufiger nach Stundensätzen abgerechnet.
Frage: In welchem Rahmen bewegen sich die Kosten, die man für ein Sachverständigengutachten rechnen muss?
Kostencheck-Experte: Bei den Stundensätzen kann man in den meisten Fällen von Kosten im Bereich von rund 80 EUR bis 120 EUR pro Stunde ausgehen. Darüber oder darunter liegen die Kosten eher selten.
Dazu kommen Fahrtkosten (können auch als Prozent-Anteil an der Gesamtsumme berechnet sein, üblich sind hier rund 5 %), die Kosten für durchgeführte Untersuchungen oder Labor-Analysen, die Kosten für zusätzliche Aufwendungen (Telefonkosten, Portokosten, Einsatz von Hilfskräften) und in den meisten Fällen auch noch zusätzliche Kosten für die Erstellung einer schriftlichen Dokumentation (bis zu 40 EUR pro Din A4-Seite oder sogar mehr sind hier üblich).
Das alles gilt nur für privat beauftragte Gutachten. Gibt ein Gericht eine Begutachtung durch einen Sachverständigen in Auftrag, gelten ausschließlich die Vorgaben des JVEG. Wer die Kosten für eine solche gerichtsbeauftragte Begutachtung dann zu tragen hat, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren.
Frage: Wovon hängen die Kosten für ein Sachverständigengutachten ab?
Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:
- ob es sich um ein vom Gericht beauftragtes Sachverständigengutachten oder um eine privat veranlasste Begutachtung handelt
- ob der Gutachter nach Stundensätzen oder nach Pauschalsätzen abrechnet
- die Preisgestaltung des Gutachters
- die zusätzlichen Kosten für notwendige Untersuchungen oder Analysen
- die Kosten für eine schriftliche Dokumentation falls gewünscht
- die Kosten für zusätzliche Aufwände bei der Begutachtung (z. B. Einsatz von Hilfskräften, Telefonkosten, etc.)
- die verlangten Fahrtkosten (pauschal, nach Entfernung oder als Prozentanteil der Gesamtsumme)