Deutscher Mieterbund: welche Kosten fallen für eine Mitgliedschaft an?

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Das komplizierte Mietrecht in Deutschland sorgt nicht selten für Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. In vielen Fällen werden aufgrund der herrschenden Wohnungsnot die Mieter aufgrund ihrer Zwangslage vom Vermieter übervorteilt oder mit unzulässigen Kosten belastet. Dabei hat man auch als Mieter Rechte. Eine Mitgliedschaft im Mieterbund kann hilfreich sein, wenn es darum geht, Nebenkostenabrechnungen prüfen zu lassen, Rechtsauskünfte zu bekommen oder notfalls auch ein wenig Rückenstärkung im Zwist mit dem Vermieter zu erhalten. Wie in jedem Verein sind natürlich auch hier Mitgliedsgebühren und andere Gebühren fällig. Wie hoch sie ausfallen, erfahren Sie vom Kostencheck-Experten in unserem Interview.

Frage: Welche Kosten kommen bei einer Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund auf mich zu?

Kostencheck-Experte: Dazu muss man zunächst einmal wissen, dass der Deutsche Mieterbund (DMB) kein bundesweit agierender Verein ist, sondern sich im Gegenteil aus vielen lokalen Mietervereinen (insgesamt sind es 300 )zusammensetzt, die sich zum DMB zusammengeschlossen haben.

Wenn es um die Gestaltung von Satzungen geht und um die Festsetzung der Gebühren für Mitgliedschaften und Leistungen sind die einzelnen Mietervereine innerhalb bestimmter Grenzen frei in der Gestaltung. Das bedeutet, dass die Kosten je nach Ort leicht unterschiedlich sein können.

Unterscheiden muss man dabei auch zusätzlich noch zwischen:

  • Aufnahmegebühr
  • Jahres-Mitgliedsbeitrag
  • Abonnement-Gebühr für Mietervereins-Zeitschriften
  • zusätzliche Kosten für besondere Leistungen (Bücher, Zeitschriften, etc.)
  • ermäßigte Gebührensätze (z. B. für Studenten)

Aufnahmegebühr

Deutscher Mieterbund Gebühr

Zunächst wird eine Aufnahmegebühr fällig

Wer einen Aufnahmeantrag stellt, muss zunächst einmal bei den meisten lokalen Mietervereinen des DMB eine Aufnahmegebühr bezahlen. Diese Aufnahmegebühr liegt bei meist rund 15 EUR und ist nur einmalig bei der Aufnahme zu bezahlen.

Aufnahmegebühr wird nicht bei allen Mietervereinen verlangt, in manchen Fällen kann sie auch bei bestimmten Personengruppen (z. B. Studenten) erlassen werden.

Jahresmitgliedsbeitrag

Die Mitgliedschaft selbst wird durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag abgedeckt. Im Allgemeinen liegen die Kosten dafür bei zwischen 60 EUR und 90 EUR pro Jahr.

Zu beachten ist dabei, dass in den meisten Fällen eine Mindestmitgliedsdauer besteht, üblicherweise beträgt sie 2 Jahre. Erst nach Ablauf dieser Frist kann man eine Mitgliedschaft kündigen, die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags ist dabei für beide Jahre verpflichtend fällig.

Für einzelne Personengruppen können bei bestimmten Mietervereinen auch besondere Kosten gelten.

Abonnement-Gebühr für die Mitgliederzeitschrift

Gegebenenfalls kann für eine Mitgliederzeitschrift eine zusätzliche jährliche Abonnementgebühr anfallen. Das ist aber nur bei einigen Mietervereinen der Fall, in vielen Fällen wird darauf verzichtet.

Zusätzliche Kosten für bestimmte Leistungen

Bei vielen lokalen Mietervereinen sind beispielsweise Rechtschutz-Versicherungen im Bereich Mietrecht kostenfrei inkludiert, die Prämien werden über den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.

In anderen Fällen werden, wenn eine Rechtsschutzversicherung gewünscht ist, die im Prozessfall die eigenen Prozesskosten abdeckt, zusätzliche Gebühren von rund 20 EUR bis 40 EUR pro Jahr zusätzlich fällig.

Bei einigen Mietervereinen kann es auch einen Selbstbehalt bei der Rechtsschutzversicherung geben (z. B. 150 EUR), die Versicherung selbst aber als Leistung im Mitgliedsbeitrag inkludiert sein.

Über die Leistungen und die dafür verlangten Kosten sollte man sich deshalb immer im Detail beim jeweils zuständigen Mieterschutzverein in der eigenen Stadt direkt erkundigen.

Ermäßigte Gebührensätze

Deutscher Mieterbund Ermäßigung

Studenten können eine Ermäßigung beantragen

Einzelnen Personengruppen können bei einzelnen Mietervereinen gegebenenfalls ermäßigte Gebühren eingeräumt werden. Sehr häufig betrifft das Studenten. Bei ihnen kann entweder die Aufnahmegebühr entfallen oder die Mitgliedsbeiträge können zu einen bestimmten, festgelegten Prozentsatz verringert werden. Das kann auch nur für eine begrenzte Zeit (z. B. die ersten beiden Mitgliedsjahre) gelten.

Umgekehrt können auch höhere Gebühren für einzelne Personengruppen gelten – wie etwa für Gewerbemieter, die zum Teil bis zu mehr als 200 EUR Jahresgebühren bezalen müssen.

Auch hier sollten Sie sich bei Ihrem lokal ansässigen Mieterverein über mögliche besondere Ermäßigungen erkundigen.

Beispiel-Kosten

Wir treten dem Mieterschutzbund in Dortmund bei.

Posten Preis
Aufnahmegebühr 20 EUR
Jahresgebühr Wohnraum (für 2 Jahre da Mindestmitgliedsdauer) 78 EUR x 2 = 156 EUR
Rechtsschutzversicherung (Mindestmitgliedsdauer 2 Jahre), Selbstbeteiligung 150 EUR 36 EUR x 2= 72 EUR
Gesamtkosten für Mindestmitgliedsdauer 248 EUR
Kosten im ersten Jahr 134 EUR
Kosten im zweiten Jahr 114 EUR

Die hier gezeigten Kosten gelten nur für einen bestimmten lokalen Mieterverein im DMB (Dortmund) zum aktuellen Zeitpunkt. Die Kosten an anderen Orten können abhängig vom eigenen Personenstatus, den beanspruchten Leistungen und möglichen Ermäßigungen unterschiedlich ausfallen. Zudem können sich die Kosten auch ändern.

Frage: Was bestimmt die Kosten für eine Mitgliedschaft im DMB?

Kostencheck-Experte: Hier kommt einiges zum Tragen:

  • bei welchem lokalen Mieterverein man sich einschreibt und welche Gebühren dort gelten
  • ob Aufnahmegebühren verlangt werden oder nicht
  • ob man privater Mieter (Wohnraum) oder gewerblicher Mieter (gemieteter Geschäftsraum) ist
  • ob man eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt
  • ob man Anspruch auf eine Gebührenermäßigung beim lokalen Mieterverein hat
  • ob es eine Mindestmitgliedsdauer gibt

Einschreiben kann man sich immer nur beim Mieterverein am eigenen Wohnort – die dort geltenden Kosten muss man dann einfach hinnehmen.