Welche Kosten fallen für ein Aufbauseminar an?

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Die Zeit der Fahrerlaubnis auf Probe ist für viele Fahranfänger belastend. Noch unerfahren im Verkehr sind Vergehen schnell passiert: Der Neuling wurde mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt oder sogar schuldhaft in einen Unfall verwickelt. Neben den normalen Strafen droht dann ein Aufbauseminar, das mit erheblichen Kosten zu Buche schlagen kann.

Was ist ein Aufbauseminar?

Kostencheck: Haben Sie den Führerschein auf Probe und werden im Verkehr durch einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße auffällig, verlängert sich zunächst die Probezeit. Gleichzeitig ordnet die Verwaltungsbehörde ein Aufbauseminar an. Es handelt sich dabei um eine Art kostenpflichtige Nachhilfemaßnahme, die dem Führerscheinneuling die Möglichkeit geben soll, in einer Fahrschule an der Verbesserung seines Fahrverhaltens zu arbeiten.

Für die Organisation der Teilnahme sind Sie selbst verantwortlich. Die Führerscheinbehörde setzt lediglich eine Frist, innerhalb derer Sie die Bescheinigung beibringen müssen.

Frage: Was ist die Probezeit und wie lange dauert sie?

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Die Probezeit dauert normalerweise ein Jahr

Kostencheck: Am 1. Januar 1986 wurde der Führerschein auf Probe eingeführt. Seit 1. Januar 1999 kam die gesetzliche Regelung hinzu, dass die Probezeit beim PKW-Führerschein bei schwerwiegenden Verstößen von zwei auf vier Jahre verlängert werden kann. Die Probezeit beginnt am Tag der bestandenen, praktischen Fahrprüfung. Zumeist ist dies auch der Tag, an dem die Fahrerlaubnis erteilt wird. Beim begleiteten Fahren, dem Führerschein mit 17, dauert die Probezeit ebenfalls zwei Jahre.

Diese Bewährungsfrist bezieht sich immer auf die erste, erworbene Fahrberechtigung. Haben Sie beispielsweise mit 16 den Führerschein Klasse A gemacht, so endet die Probezeit ebenfalls nach zwei Jahren mit 18.

Welche Folgen haben Verstöße in der Probezeit?

Kostencheck: Diese können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen:

Was ist passiert? Auswirkung
A-Verstoß in der Probezeit: Probezeitverlängerung um 2 auf 4 Jahre. Ein Aufbauseminar wird angeordnet.
A-Verstoß in der verlängerten Probezeit: Verwarnung, es wird die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen.
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit: Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Ein B-Verstoß in der Probezeit: Dieser bleibt folgenlos bzw. Sie müssen nur den Bußgeldbescheid bezahlen.
Zwei B-Verstöße: Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre auf 4 Jahre. Ein Aufbauseminar wird angeordnet.
Auf einen B-Verstoß folgt ein A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre auf 4 Jahre. Ein Aufbauseminar wird angeordnet.
Zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit: Verwarnung sowie Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Weitere zwei B-Verstöße: Die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Frage: Es ist passiert – was kostet ein Aufbauseminar?

Kostencheck: Die Kosten für diese Nachschulung sind regional recht unterschiedlich, da die Fahrschulen die Preise für das Seminar selbst kalkulieren.

Ort Kosten
München 329 EUR
Stuttgart 230 EUR
Dortmund 180 EUR
Hamm 470 EUR
Hamburg 500 EUR
Köln 200 EUR
Berlin 190 EUR

Pauschal kann also gesagt werden, dass Sie mit Kosten zwischen 200 EUR und 500 EUR rechnen müssen. Dabei gibt es selbst bei Fahrschulketten und innerhalb der gleichen Stadt große Preisunterschiede. Abend- und Wochenendkurse sind häufig teurer. Es lohnt sich, in jedem Fall mehrere Angebote von unterschiedlichen Unternehmen einzuholen.

Wichtig: Beim von der Fahrschule angegebenen Preis muss es sich stets um den Endpreis handeln. In diesem sind:

  • die Kosten für den Unterricht
  • der Preis für die Fahrprobe
  • das Teilnehmer-Begleitheft
  • die Bescheinigung
  • sowie die Mehrwertsteuer

enthalten.

Zusätzlich müssen Sie die Kosten des Bußgeldbescheids tragen.

Frage: Was ist ein A-Verstoß?

Kostencheck: Als A-Verstoß wird ein schwerwiegender Regelverstoß bezeichnet.

Hierzu zählen:

  • Unfallflucht
  • unterlassene Hilfeleistung
  • fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Trunkenheit (die Promillegrenze für Fahranfänger ist 0,0 Promille)
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • verbotene Fahrgastbeförderung
  • Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
  • Überschreitung der Geschwindigkeit
  • mangelnder Sicherheitsabstand bei Geschwindigkeiten über 80 km/h
  • rechts Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren
  • falsches Verhalten an Bahnübergängen, Zebrastreifen oder Ampeln
  • Überfahren eines STOP-Schildes
  • Missachten der Vorfahrt

und diverse mehr.

Bereits bei einem dieser Verstöße müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen.

Frage: Was ist ein B-Verstoß?

Kostencheck: Im Katalog leichterer Verstöße finden sich unter anderem diese Vergehen:

  • Erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007 kein A-Verstoß mehr)
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel (Bus, Schulbus)
  • Kennezeichenmissbrauch
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • TÜV-Termin oder Termin zur Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate überzogen
  • PKW mit abgenutzten Reifen gefahren
  • Telefonieren mit dem Handy während des Fahrens (hier genügt es, dass der Motor läuft!)

Frage: Gibt es Verkehrsverstöße, die keine Auswirkung auf die Probezeit haben?

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Wer während der Probezeit einen Strafzettel wegen nicht Bezahlen der Parkgebühr bekommt, muss kein Aufbauseminar fürchten

Kostencheck: Verstöße führen nur dann zu einer Maßnahme, wenn sie so schwerwiegend sind, dass sie im Verkehrszentralregister eingetragen werden. Bei Ordnungswidrigkeiten ist dies erst der Fall, wenn das Bußgeld mindestens 60 EUR beträgt.

Sie müssen demnach kein Aufbauseminar befürchten wenn:

  • Sie die Parkzeit an einer Parkuhr überschreiten.
  • Weniger als 20 km/h zu schnell fahren.
  • Die Parkscheibe vergessen.
  • Die Vorfahrt zwar missachten, dabei aber niemanden gefährden.

Frage: Haben Verstöße mit anderen Fahrzeugen ebenfalls Auswirkungen?

Kostencheck: Die 2-jährige Probezeit gilt nicht für nachfolgende Führerscheinklassen:

  • AM (Mofa und Moped)
  • S (motorisierte Dreiräder)
  • L (Traktoren und Arbeitsmaschinen mit bis 32 km/h)
  • T (Traktoren und Arbeitsmaschinen bis 60 km/h)

Im Verkehr auffällig werden können Sie allerdings auch mit diesen Fahrzeugen. Das heißt, selbst ein Verkehrsverstoß, den Sie mit dem Mofa oder einer Arbeitsmaschine begehen, kann Auswirkungen auf die Probezeit haben und eine Nachschulung nach sich ziehen.

Muss ich nach einem Unfall in der Probezeit zwangsläufig zum Aufbauseminar?

Kostencheck: Nein, das ist natürlich nicht der Fall. Es kommt darauf an, wer die Schuld an einem Unfall trägt. Sind Sie nicht verantwortlich, beispielsweise weil ein anderes Auto aufgefahren ist, müssen Sie keine Konsequenzen befürchten.

Maßgeblich ist der § 2 StVG. Es muss zu einer rechtskräftigen Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat im Straßenverkehr gekommen sein, das heißt, einem Bußgeldbescheid von mindestens 40 EUR.

Frage: Wie läuft das Aufbauseminar ab?

Kostencheck: In der Regel fassen Fahrschulen die Teilnehmer in Gruppen zwischen sechs und zwölf Personen zusammen.

Das Aufbauseminar besteht aus 5 Teilen:

  • Vier Unterrichtseinheiten, von jeweils 120 Minuten. Alternativ sind drei Sitzungen von 180 Minuten möglich.
  • Einer 30-minütigen Beobachtungsfahrt mit dem Fahrlehrer und einigen Gruppenteilnehmern. Diese findet zwischen der ersten und der zweiten Einheit statt.

Zum Erhalt der Teilnahmebescheinigung müssen Sie zwingend alle fünf Einheiten absolvieren.

Wichtig: Die Seminare dürfen nur von Kursleitern (Fahrlehrer/innen mit einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz), denen eine amtliche Anerkennung erteilt wurde, abgehalten werden.

Frage: Was wird in den Stunden besprochen?

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Im Aufbauseminar werden verschiedene Gefahrensituationen besprochen

Kostencheck: In der Regel stellen sich alle Teilnehmer zunächst vor und erläutern, welcher Verkehrsverstoß zur Teilnahme führte. Zudem werden zahlreiche Gefahrensituationen und die adäquate Reaktion auf diese abgehandelt.

Die Probefahrt wird vom Fahrlehrer und den anderen Teilnehmern bewertet. Auch Themen wie Unfälle nach dem Besuch einer Diskothek und Gefährdung durch überhöhte Geschwindigkeit sind Inhalt des Aufbauseminars.

Was ist das Ziel der Nachschulung?

Kostencheck: Den Teilnehmern soll bewusst werden, was an Ihrem Verhalten im Verkehr mangelhaft war. Ziel ist es, künftig gefährliche Situationen erst gar nicht mehr entstehen zu lassen. Die realistische Selbsteinschätzung der Fahranfänger soll geschult, rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr erlernt und die Wahrnehmung von Gefahrensituationen verbessert werden.

Frage: Gibt es feste Fristen und was passiert, wenn diese verstrichen sind?

Kostencheck: In der Regel setzt die Behörde eine Frist von zwölf Wochen fest, innerhalb derer Sie das Aufbauseminar absolviert haben müssen. Dies müssen Sie durch Vorlage der Teilnahmebescheinigung nachweisen können. Eine Fristverlängerung ist nur möglich, wenn es an Ihrem Wohnort kein ausreichendes Kursangebot gibt.

Da das Aufbauseminar etwa zwei Wochen dauert und nicht immer sofort Plätze verfügbar sind, sollten Sie sich zügig nach einer Fahrschule erkundigen, die Nachschulungen anbietet.

Frage: Was passiert, wenn ich kein Aufbauseminar mache?

Kostencheck: An einer von der Behörde angeordneten Nachschulung müssen Sie zwingend teilnehmen, möchten Sie weiterhin ein Fahrzeug führen. Wird innerhalb der festgelegten Frist kein Nachweis über die Teilnahme erbracht, wird in der Folge die Fahrerlaubnis entzogen. Diese wird erst dann neu erteilt, wenn Sie das Aufbauseminar erfolgreich absolviert haben und die Bescheinigung vorlegen können.

Was passiert bei weiteren Verstößen?

Kostencheck: Begehen Sie innerhalb der nun insgesamt vier Jahre dauernden Probezeit einen weiteren Verkehrsverstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird, wie in obiger Tabelle beschrieben, die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist in diesem Fall frühestens drei Monate nach dem Entzug möglich.

Achtung: Es bringt nichts, beim Aufbauseminar auf Zeit zu spielen. Hier zählt nicht, wann der Bußgeldbescheid rechtswirksam wird, sondern einzig, ob Sie den Verkehrsverstoß innerhalb der Probezeit begangen haben. Die Nachschulung können Sie nur verhindern, wenn Sie Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dies empfiehlt sich aber nur, wenn Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und vertreten lassen.