Hunde gehören zu den beliebtesten Haustieren. Leider läuft mit dem Kumpel auf vier Pfoten nicht immer alles glatt. Im ungünstigsten Fall kann das Tier hohe Schäden verursachen, für die Sie als Halter haften. Deshalb ist eine Hundehaftpflicht eine für alle Hundehalter empfehlenswerte Versicherung. Zusätzlich können Sie für den Vierbeiner eine Hundekrankenversicherung abschließen, welche zumindest teilweise für OP- oder alle Tierarztkosten aufkommt.
Welche Hundeversicherungen gibt es?
Kostencheck: Hundeversicherungen decken zwei völlig verschiedene Bereiche ab:
- Zum Einen gibt es die Hundeversicherung gegen Schäden, die Hundehaftpflicht.
- Wird der Hund ernsthaft krank, drohen hohe Folgekosten, vor denen eine Hundekrankenversicherung schützt.
Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung?
Kostencheck: Eine Hundehaftpflichtversicherung für einen Hund erhalten Sie schon ab circa 35 EUR jährlich, Besitzer einer als gefährlich eingestuften Rassen bezahlen etwa das Doppelte. Je nach Leistungsumfang können sich die Aufwendungen auf bis zu 140 EUR im Jahr belaufen.
Für zwei Fellnasen kostet dieser Schutz ab 60 EUR jährlich. Für Züchter und Halter von mehreren Hunden gibt es besondere Tarife.
Vergleichen Sie die Anbieter, werden Sie feststellen, dass es deutliche Preis- und Leistungsunterschiede gibt. Es kann zudem sein, dass die Versicherung einer bestimmten Rasse bei einem Versicherer ausgesprochen günstig ist, bei dem für eine andere Rasse sehr hohe Kosten entstehen.
Warum ist die Hundehaftpflicht so wichtig?
Kostencheck: Ihre Hundehaftpflichtversicherung kommt für durch das Tier entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Selbst ein braver und gut erzogener Hund kann erschrecken, sich losreißen, auf die Straße laufen und einen schweren Verkehrsunfall verursachen. Sicherlich kennen Sie als Hundehalter auch diese Situation: Die Tiere spielen ausgelassen. Plötzlich kommt es zu einem Konflikt, der in einer Beißerei endet, bei welcher einer der Vierbeiner verletzt wird.
Die Versicherung zahlt auch dann, wenn Sie als Besitzer korrekt gehandelt haben und das Tier nicht gehorcht hat. Selbst wenn Sie nicht in der Nähe waren, beispielsweise weil der Hund alleine im Garten war, leistet der Versicherer. Vertrauen Sie das Tier einem Dritten an, ist er versichert. Das bedeutet, dass sogar bei Schäden, die beim Hundesitter oder der Urlaubsbetreuung entstehen, abgesichert sind.
Achtung: Fügt der Hund einem Familienmitglied einen Schaden zu, ist dies nicht durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt. In diesem Fall greift die private Unfallversicherung.
Für wen ist die Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend?
Kostencheck: Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Hundehalter empfehlenswert, denn auch der niedlichste Schoßhund kann teure Schäden verursachen. In einigen Bundesländern besteht sogar eine grundsätzliche Versicherungspflicht für Hunde. In anderen Bundesländern müssen nur als gefährlich und aggressiv eingestufte Rassen verpflichtend versichert sein.
In nachfolgender Tabelle haben wir die aktuellen Regelungen zusammengefasst:
Bundesland | Regelung | |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Ab dem 7. Lebensmonat des Hundes gilt eine Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Rassen. | |
Bayern | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Rassen. Die Versicherungssumme muss mindestens 1 Million EUR für Personen- und mindestens 250.000 EUR für Sachschäden betragen. | |
Berlin | Versicherungspflicht für alle Hunde. Die Versicherungssumme muss mindestens 1 Million EUR betragen. | |
Brandenburg | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen. Für bestimmte Rassen kann sich der Halter von dieser Pflicht befreien lassen, sofern ein Gutachter bestätigt, dass der Hund ungefährlich ist. | |
Bremen | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen. | |
Hamburg | Versicherungspflicht für alle Hunde. Die Versicherungssumme muss mindestens 1 Million EUR betragen. Die Selbstbeteiligung darf sich auf höchstens 500 EUR belaufen. | |
Hessen | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen. Die Versicherungssumme muss mindestens 500.000 EUR betragen. | |
Mecklenburg-Vorpommern | Keine Versicherungspflicht | |
Niedersachsen | Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem 7. Lebensmonat. Die Versicherungssumme muss mindestens 500.000 EUR für Personen- und mindestens 250.000 EUR für Sachschäden betragen. | |
Nordrhein-Westfalen | Versicherungspflicht gilt für fast alle Hunde, die einer bestimmten Rasse angehören, als aggressiv eingestuft werden oder die mindestens 40 Zentimeter Schulterhöhe haben bzw. mindestens 20 Kilogramm schwer sind. Die Versicherungssumme muss mindestens 500.000 EUR für Personen- und mindestens 250.000 EUR für Sachschäden betragen. | |
Rheinland-Pfalz | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen. Die Versicherungssumme muss mindestens 500.000 EUR für Personen- und mindestens 250.000 EUR für Sachschäden betragen. | |
Saarland | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde. Als gefährlich gilt ein Hund, dessen Wesenstest nicht das Gegenteil belegt, unabhängig von der Rasse. Versicherungssumme mindestens 1 Million EUR für Personen- und mindestens 500.000 EUR für Sachschäden. Es muss jährlich nachgewiesen werden, dass eine Versicherung besteht. | |
Sachsen | Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen ab dem 7. Lebensmonat. Bestätigt ein Gutachter, dass der Hund ungefährlich ist, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. | |
Sachsen-Anhalt | Versicherungspflicht ab dem 4. Lebensmonat des Hundes. Versicherungssumme mindestens 500.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 EUR für Vermögensschäden. | |
Schleswig-Holstein | Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem 4. Lebensmonat. Versicherungssumme mindestens 500.000 EUR für Personen und mindestens 250.000 EUR für Sachschäden. | |
Thüringen | Versicherungspflicht für alle Hunde. Versicherungssumme mindestens 500.000 EUR für Personen- und Sach- sowie 250.000 EUR für sonstige Schäden. |
Für Jagdhunde benötigen Sie keine Hundehaftpflichtversicherung. Für diese ist eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Achtung: Die Hundegesetze der Bundesländer ändern sich immer wieder! Erkundigen Sie sich deshalb vor Abschluss einer Versicherung, welche Regelungen aktuell greifen.
Was deckt die Hundehaftpflicht ab?
Kostencheck: Dies sind im Einzelnen:
Mietschäden: Die Versicherung leistet beispielsweise, wenn der Hund an den Zimmertüren hochspringt und diese beschädigt oder das Parkett zerkratzt. Dieser Schutz gilt auch in Hotels und Ferienwohnungen.
Deckschäden: Schwängert Ihr Rüde eine reinrassige Hündin, kann einem Züchter ein wirtschaftlicher Schaden entstehen. Der Punkt „Deckungserweiterung“ ist deshalb wichtig, halten Sie einen unkastrierten (intakten) Rüden.
Vermögensschäden: Beißt Ihr Hund eine andere Person und diese kann aufgrund der Verletzung den Beruf eine Zeit lang nicht ausüben, kommt die Hundehaftpflicht für den materiellen Schaden auf.
Auslandsaufenthalt: Viele Familien verreisen mit dem vierbeinigen Freund. Damit er auch dann versichert ist, sollten die Versicherung Auslandsaufenthalte inkludieren.
Was kostet die Hundekrankenversicherung?
Kostencheck: Während nahezu alle großen Versicherer eine Hundehaftpflichtversicherung anbieten, gibt es nur wenige Gesellschaften, bei denen Sie den Hund krankenversichern können. Je nachdem, für welchen Leistungsumfang Sie sich entscheiden, kostet diese Versicherung zwischen 15 und 35 EUR monatlich.
Ab dem vierten oder fünften Lebensjahr verlangen die Anbieter erhebliche Aufschläge oder übernehmen im Falle einer Erkrankung des Tieres nur noch einen reduzierten Prozentsatz der Leistungssumme. Im Alter kann die Hundekrankenversicherung bis zu 100 EUR im Monat kosten.
Der Preis für die Hundekrankenversicherung schwankt stark. Er hängt von nachfolgenden Faktoren ab:
- Versicherer: Die einzelnen Gesellschaften kalkulieren ihre Tarife individuell.
- Leistungsumfang: Eine reine OP-Versicherung ist deutlich preiswerter als eine Hundekrankenvollversicherung.
- Alter des Hundes: Fast immer steigt der Preis für die Versicherung mit dem Alter des Tieres. Auch Vorerkrankungen lassen die Kosten in die Höhe schnellen.
- Vertragslaufzeit: Bei langer Laufzeit bieten manche Anbieter Rabatte.
- Zahlungsweise: Durch jährliche Zahlung lässt sich zusätzlich sparen.
- Selbstbeteiligung: Viele Tarife werden günstiger, wenn Sie bei Operationen einen kleinen Betrag aus eigener Tasche bezahlen und der Versicherer nur für die darüber hinausgehende Summe aufkommt.
Was deckt die Hundekrankenversicherung ab?
Kostencheck: Die Hunde-OP-Versicherung tritt ein, wenn der Hund aufgrund einer Verletzung oder einer Krankheit operativ behandelt werden muss. Voraussetzung ist meist, dass der Eingriff unter Vollnarkose erfolgt. Übernommen werden die Kosten bis zum vereinbarten Höchstbetrag.
Die Hundekrankenvollversicherung beinhaltet die Leistungen der OP-Versicherung, leistet aber darüber hinaus bei notwendigen Behandlungen. Auch die erforderlichen Medikamente sind bei vielen Anbietern im Leistungsumfang enthalten. In manchen Tarifen werden zudem Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen erstattet.
Leider werden bisher von keiner Hundekrankenversicherung alle Tierarztkosten vollständig abgedeckt. Häufig müssen Sie einen Anteil von etwa 20 Prozent aus eigener Tasche zuzahlen. Wie hoch die Tierarztkosten im laufenden Jahr sein dürfen, ist ebenfalls fast immer gedeckelt. Diese Summe, die sich beispielsweise auf 2.000 EUR belaufen kann, reicht in vielen Fällen nicht aus. Manche Gesellschaften übernehmen die Diagnostik-Kosten mit bildgebenden Verfahren nicht. Andere wiederum schließen bestimmte Operationen, abhängig von der Rasse, aus.
Tipp: Bei einigen Versicherern gibt es Kombiprodukte, die Hundehaftpflicht- und Krankenversicherung einschließen. Diese sind jedoch nicht immer preiswerter, als die Produkte verschiedener Anbieter. Vergleichen Sie deshalb die Angebote genau.
Ist ein Sparbuch eine sinnvolle Alternative zur Hundekrankenversicherung?
Kostencheck: Mit einem Sparbuch gehen Sie keine vertragliche Verpflichtung ein. Fangen Sie mit diesem so früh wie möglich an und sparen Sie auf diesem mindestens die Summe an, für welche die Hundekrankenversicherung aufkommen würde.
Legen Sie monatlich die oben genannten 35 EUR der teuersten Tierkrankenversicherung zur Seite, haben Sie nach vier Jahren bereits eine Rücklage von 1.680 EUR geschaffen. In zehn Jahren wurden hieraus, ohne Zinsen, 3.500 EUR, die auch für eine kostenintensive Behandlung ausreichen können.
Haben Sie ein hohes Sicherheitsbedürfnis, ist die Hundekrankenversicherung allerdings ein sehr guter Weg, um Ihren besten Freund medizinisch abzusichern. Vergleichen Sie jedoch im Vorfeld unbedingt Leistung und Tarif der einzelnen Anbieter.