Stirbt der Hauptverdiener der Familie, haben die Hinterbliebenen häufig nicht nur mit dem persönlichen Verlust, sondern auch mit den finanziellen Konsequenzen zu kämpfen. Hiervor schützt eine Risikolebensversicherung. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten klären wir, was diese kostet, wie hoch die Versicherungssumme sein sollte und worauf Sie beim Abschluss eines Vertrages achten sollten.
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Kostencheck: Die Risikolebensversicherung schützt Ihre Angehörigen vor finanziellen Folgen, sollten Sie vorzeitig sterben. Anders als bei kapitalbildenden Lebensversicherungen erfolgt die Auszahlung nur im Todesfall. Dadurch können die Beiträge relativ günstig gehalten werden.
Stirbt die im Vertrag genannte Person, bezahlt die Versicherung die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Mit einer Risikolebensversicherung kann Ihre Familie beispielsweise den Immobilienkredit ablösen oder den Unterhalt für eine gewisse Zeit finanzieren.
Was kostet eine Risikolebensversicherung?
Kostencheck: Die Höhe des Beitrags ist von nachfolgenden Faktoren abhängig:
- Alter des Versicherungsnehmers
- Versicherungssumme
- Vertragslaufzeit
- Gesundheitszustand
- Beruf
- Freizeitaktivitäten.
In nachfolgender Tabelle haben wir beispielhaft die Kosten für einige Altersgruppen aufgeführt:
Alter | Höhe der Deckungssumme | Nichtraucher Beitrag ab | Raucher Beitrag ab |
---|---|---|---|
30 Jahre | 50.000 EUR | 7 EUR | 18 EUR |
100.000 EUR | 14 EUR | 35 EUR | |
200.000 EUR | 25 EUR | 75 EUR | |
40 Jahre | 50.000 EUR | 10 EUR | 25 EUR |
100.000 EUR | 28 EUR | 50 EUR | |
200.000 EUR | 38 EUR | 99 EUR | |
50 Jahre | 50.000 EUR | 14 EUR | 27 EUR |
100.000 EUR | 28 EUR | 75 EUR | |
200.000 | 55 EUR | 151 EUR | |
60 Jahre | 50.000 EUR | 22 EUR | 43 EUR |
100.000 EUR | 43 EUR | 85 EUR | |
200.000 EUR | 85 EUR | 169 EUR |
Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Beitragshöhe aufgrund Ihrer individuellen Voraussetzungen und der Kalkulation der von Ihnen gewählten Versicherungsgesellschaft deutlich von obigen Werten abweichen kann. Üben Sie ein kritisches Hobby aus oder sind in einem gefährlichen Beruf tätig, müssen Sie mit Zuschlägen rechnen.
Das Risiko schätzt der Anbieter anhand eines Fragenkatalogs ein. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß, auch wenn sich beispielsweise ein höheres Gewicht beitragssteigernd auswirken sollte. Falsche Angaben können Ihrer Familie im Versicherungsfall unerwünschte Konflikte mit der Gesellschaft einbringen. Zweifeln Sie, wie die Formulare korrekt auszufüllen sind, lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt beim Ausfüllen des Antrags unterstützen.
Achtung: Sind Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Nichtraucher und greifen irgendwann (wieder) zur Zigarette, sind Sie verpflichtet, dies der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen. Dies wirkt sich auf das Risiko und somit auf die Beitragshöhe aus. Unterlassen Sie die Meldung, darf Ihre Versicherung im Todesfall die Leistungen kürzen. Im Umkehrschluss gilt: Haben Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses geraucht und sind ein Jahr lang tabakabstinent, sollten Sie dies der Gesellschaft mitteilen, denn in diesem Fall sinkt die Prämie.
Wer benötigt diese Versicherung?
Kostencheck: Da bei der Risikolebensversicherung Beiträge einbezahlt werden, von denen Sie auf den ersten Blick nichts haben, halten manche Menschen diese für überflüssig. Dem ist allerdings nicht so, denn haben Sie Familie, ist es sicherlich von Bedeutung für Sie, diese auch im Falle Ihres Ablebens gut abzusichern.
Mit den finanziellen Mitteln der Risikolebensversicherung können Ihre Lieben beispielsweise einen Kredit bei der Bank tilgen und stehen nicht vor einem großen Schuldenberg. Sind Sie Haupt- oder Alleinverdiener, ist die Risikolebensversicherung ebenfalls sehr wichtig, denn häufig reichen das Einkommen des verwitweten Partners und die Witwen- beziehungsweise Waisenrente nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken. Mit der ausbezahlten Summe können Ihre Angehörigen das Einkommen aufstocken, sodass keine geldliche Lücke entsteht.
Was ist ein „verbundener Vertrag“?
Kostencheck: Kurz wird dieser von Fachleuten auch als „verbundene Leben“ bezeichnet. Sinnvoll ist diese Variante, bei der nur einmal die vereinbarte Summe ausbezahlt wird, zur Absicherung eines Kredites.
Verbundene Verträge sind in der Regel günstiger als ein eigener Vertrag für jeden Partner. Allerdings kann es sein, dass Kinder beim Ableben beider Versicherungsnehmer nicht ausreichend abgesichert sind. Deshalb sollten Ehepaare trotz der höheren Kosten in Betracht ziehen, jeweils eine eigene Risikolebensversicherung abzuschließen.
Können sich auch unverheiratete Paare auf diese Weise absichern?
Kostencheck: Sie können sich durch einen verbundenen oder durch zwei getrennte Verträge gegenseitig absichern. Allerdings ist die zweite Variante zu bevorzugen. Der Grund liegt in der Erbschaftssteuer. Bei unverheirateten Paaren liegt der Freibetrag nur bei 20.000 EUR.
Legal können Sie diese nur umgehen, indem Sie zwei sogenannte Überkreuz-Verträge abschließen. Bei diesen erhält im Todesfall jeder das Geld des anderen aus dem eigenen Vertrag. Zur Verdeutlichung:
Vertragsdaten | Vertrag 1 | Vertrag 2 |
---|---|---|
Versicherungsnehmer | Partner 1 | Partner 2 |
versicherte Person | Partner 2 | Partner 1 |
Bezugsberechtigt | Partner 1 | Partner 2 |
Beitragszahler | Partner 1 | Partner 2 |
Lassen Sie sich bezüglich dieser Verträge, die nicht bei einer Gesellschaft abgeschlossen werden müssen, eingehend beraten.
Welche Versicherungssumme sollte ich vereinbaren?
Kostencheck: Wie hoch diese sein sollte, ist davon abhängig, was Sie durch die Risikolebensversicherung absichern wollen. Es gibt drei verschiedene Varianten, die Sie auf Ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen können:
- Gleichbleibende Versicherungssumme: Hier bleibt die Versicherungssumme während der gesamten Laufzeit der Versicherung gleich. Dies ist die am häufigsten gewählte Option, die allerdings etwas teurer ist. Häufig entscheiden sich Familien für diese, denn durch die gleichbleibende Summe wird der durch die Inflation verursachte Geldwertverlust ausgeglichen.
- Jährlich fallende Versicherungssumme: Die Summe dieser Risikolebensversicherung ist angepasst an die regelmäßige Tilgung eines Kredits. Sie sinkt im selben Tempo wie die Restschuld. Ideal ist diese Variante, um einen Immobilienkredit abzusichern. Ergibt sich die Möglichkeit einer Sondertilgung, können Sie die Versicherungssumme auf Wunsch entsprechend anpassen.
- Linear fallende Versicherungssumme: Entscheiden Sie sich für diese, sinkt die Versicherungssumme jährlich um den gleichen Betrag, verteilt auf die gesamte Laufzeit.
Fallende Versicherungssummen eignen sich nur, um Immobilien oder anderweitige Kredite abzusichern. Deshalb sollten Sie überlegen, eine zusätzliche Risikolebensversicherung abzuschließen, welche im Falle Ihres Ablebens den Lebensunterhalt Ihrer Angehörigen sichert.
Wie hoch sollte die Summe sein?
Kostencheck: Grob gesagt sollte die Versicherungssumme alle Kreditverpflichtungen abdecken und die entstehende finanzielle Lücke der Hinterbliebenen schließen. Wählen Sie deshalb die Versicherungssumme mindestens so hoch, wie die Restschuld des Kredits oder der Kredite. Diesen Betrag können Sie bei Ihrer Bank erfragen. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Lieben der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinsen bezahlen müssen und schlagen Sie auf die Kreditsumme circa 15 Prozent auf.
Geht es lediglich darum, Ihre Familie abzusichern, hängt die Versicherungssumme von Ihrem Lebensstandard und dem Einkommen des Partners ab. Experten empfehlen, das drei- bis fünffache des Jahresbruttoeinkommens zu versichern.
Alternativ können Sie die genaue Summe nach folgendem Schema kalkulieren: Notieren Sie alle laufenden Kosten und stellen Sie diese den Einnahmen gegenüber. Überlegen Sie, welche Einkünfte, aber auch Ausgaben, durch den Tod eines Partners entfallen würden. Beziehen Sie eventuelle Witwen- und Waisenrenten in die Berechnung ein. So lässt sich der monatliche Bedarf recht zuverlässig ermitteln. Wie lange würde Ihr Partner die zusätzlichen Finanzmittel benötigen? Hieraus ergibt sich die notwendige Versicherungssumme.
Wie lange sollte der Vertrag laufen?
Kostencheck: Möchten Sie mit der Risikolebensversicherung einen Kredit absichern, ist es einfach, die Laufzeit zu veranschlagen: Die Versicherung sollte mindestens so lange laufen wie Sie brauchen, um den Kredit vollständig zu tilgen.
Bei einer gleichbleibenden Versicherungssumme wählen Sie die Laufzeit bis zu dem etwaigen Zeitpunkt, an dem der Versicherungsbedarf wegfällt. Junge Familien sollten mit mindestens 25 Jahren rechnen. Da sich die Ausbildungszeiten der Kinder durch Studium und/oder Auslandsaufenthalte in die Länge ziehen können, sollten Sie die Vertragslaufzeit lieber etwas länger wählen. Es ist unkomplizierter, eine Risikolebensversicherung zu kündigen, als die Laufzeit der Police im Nachhinein zu verlängern. Zudem bieten einige Gesellschaften diese Möglichkeit gar nicht an und Sie müssten gegebenenfalls einen neuen Vertrag abschließen.
Welche zusätzlichen Leistungen sind sinnvoll?
Kostencheck: In der Regel läuft eine Risikolebensversicherung viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. Um dennoch Flexibilität zu gewähren, bieten fast alle Versicherer optionale Zusatzleistungen an:
- Nachversicherungsgarantie: Abhängig vom Vertrag können Sie die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter bestimmten Bedingungen (Geburt eines Kindes, Heirat, Kauf einer Immobilie) erhöhen. Allerdings ist die Höhe der Nachversicherung begrenzt.
- Dynamik: Bei dieser erhöht sich die Leistung jährlich. Experteneinschätzungen zufolge ist dies bei der Risikolebensversicherung nicht nötig, da sich der sinkende Absicherungsbedarf und die Inflation derzeit in etwa die Waage halten.
- Verlängerungs-Option: Wählen Sie die Laufzeit der Versicherung lieber etwas zu lang als zu kurz. Da niemand weiß, wie sich in dieser Zeit die Lebensumstände entwickeln, kann diese Klausel sehr sinnvoll sein.
- Vorgezogene Todesfall-Leistung: Erkranken Sie so schwer, dass Sie innerhalb der nächsten Monate sterben werden, zahlt ein Vertrag mit dieser Option die Versicherungssumme bereits vor dem Ableben aus. Da die Risikolebensversicherung in erster Linie die Angehörigen absichern soll, sollten Sie überlegen, ob Sie diese Klausel benötigen.