Kammerjäger-Kosten: Flöhe bekämpfen

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Manch einer wähnt sie schon ausgestorben, dabei sind sie durchaus noch eine recht gängige und springlebendige Ungeziefer-Art: die Menschenflöhe. Ein Befall mit diesen Tierchen kann äußerst unangenehm sein – ihre Bekämpfung in manchen Fällen äußerst aufwendig und teuer. Welche Kosten zu erwarten sind, wenn der Kammerjäger einen Flohbefall bekämpft, haben wir den Kostencheck-Experten in unserem Interview gefragt.

Frage: Was kostet die Bekämpfung eines Flohbefalls durch den Kammerjäger?

Kostencheck-Experte: Das hängt weitgehend von der Größe der Befallsfläche und den örtlichen Gegebenheiten ab. Auch die Befallsstärke ist entscheidend für die Kosten einer Beseitigung der Flohplage.

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Die Beauftragung eines Kammerjägers lohnt sich auf jeden Fall.

Wenn nicht die gesamte Wohnung befallen ist, liegen die Kosten für eine professionelle Bekämpfung häufig günstiger, als gedacht. Von Kosten im Bereich von 100 EUR bis 200 EUR sollten sie aber in jedem Fall auch bei kleinen Befallsflächen ausgehen.

Hat sich der Befall bereits über die gesamte Wohnfläche ausgebreitet, können dagegen deutlich höhere Kosten anfallen. Auch bei ungünstigen baulichen Bedingungen können schnell höhere Kosten anfallen.

Zunächst einmal ein Kostenbeispiel.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir haben einen Befall mit Flöhen in unserem Schlafzimmer festgestellt. Wir rufen den Schädlingsbekämpfer, der die Situation begutachtet und die Befallsstärke einschätzt und danach eine gezielte Bekämpfung beginnt. Wir haben den Befall frühzeitig bemerkt und sofort reagiert.

Posten Preis
Flohbekämpfung in 2 Räumen, mehrere Einsätze 248 EUR
Gesamtkosten 248 EUR

Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf die Bekämpfung von Flöhen in einem konkreten Einzelfall und durch ein einzelnes Unternehmen. Die Kosten können bei der Bekämpfung durch andere Unternehmen und in anderen Fällen abhängig von der Größe der betroffenen Fläche und der individuellen Befallsstärke auch deutlich unterschiedlich liegen.

Frage: In welchem Preisrahmen bewegen sich die Kosten für die Beseitigung einer Flohplage?

Kostencheck-Experte: Die entstehenden Kosten richten sich sehr stark nach dem Umfang des Befalls und den vorhandenen örtlichen Gegebenheiten.

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Für die Beseitigung der Flohplage sollten Sie mit ca. 200 EUR rechnen.

Auf jeden Fall sollten Sie mit Kosten ab rund 100 EUR bis 200 EUR rechnen. In vielen Fällen muss bei hoher Befallsstärke und vergleichsweise großen befallenen Flächen allerdings mit deutlich höheren Kosten gerechnet werden.

Gegebenenfalls wirken die vom Kammerjäger eingesetzten Mittel auch nicht sofort, trotz der Behandlung können zunächst noch aus den bereits abgelegten Eiern neue Flöhe schlüpfen. Gewöhnlich wird diese Generation dann aber von der zusätzlichen Langzeitwirkung der eingesetzten Mittel abgetötet. Gegebenenfalls sollte allerdings vom Kammerjäger in diesem Fall noch einmal eine zusätzliche Kontrolle des Befalls vorgenommen werden.

Frage: Wovon hängen die Kosten für eine Flohbekämpfung ab?

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Die Kosten für den Kammerjäger sind von verschiedenen Punkten abhängig.

Kostencheck-Experte: Entscheidend ist hier:

  • die Größe der betroffenen Fläche
  • die baulichen Gegebenheiten der befallenen Fläche (Beschaffenheit von Böden, Wandbelägen, vorhandene Polster oder Teppiche, etc.)
  • die Stärke des Befalls
  • ob Haustiere vorhanden sind (können Flöhe einschleppen)
  • die eingesetzte Bekämpfungsmethode
  • die Preisgestaltung des ausführenden Unternehmens

Um eine einigermaßen zutreffende Kostenschätzung abgeben zu können, muss der Kammerjäger die Örtlichkeiten direkt besichtigen. Pauschale Aussagen über die Kosten sind nicht möglich, da der Bekämpfungsaufwand nur anhand konkreter Gegebenheiten abgeschätzt werden kann. Bei direkt am Telefon genannten Pauschalpreisen sollte man also eher vorsichtig sein und noch ein weiteres Angebot einholen.

Frage: Zahlt die Kosten für die Flohbekämpfung der Mieter oder der Vermieter?

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Grundsätzlich ist der Vermieter in der Pflicht, die Flohplage zu beseitigen.

Kostencheck-Experte: Rechtlich ist dafür grundsätzlich der Vermieter in der Pflicht. Als Mieter muss man den Vermieter deshalb auch unbedingt sofort von einem Befall in Kenntnis setzen und (am besten schriftlich) auffordern, innerhalb einer angemessenen Zeit für eine Beseitigung zu sorgen.

Nur wenn der Vermieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, darf man auch als Mieter selbst einen Kammerjäger rufen.

Kann der Vermieter gutachterlich nachweisen, dass keine baulichen Gegebenheiten vorliegen, die einen Befall verursacht oder begünstigt haben, kann er die Schuld auf den Mieter abwälzen. In diesem Fall muss dann der Mieter nachweisen, dass er den Befall nicht selbst verschuldet oder zumindest stark begünstigt hat.

Die Kosten für den Kammerjäger führen dabei häufig zu Streitfällen, wer die Kosten denn nun übernehmen muss. Grundsätzlich sollte man sich als Mieter aber nicht immer gleich die Schuld geben lassen – zunächst ist einmal der Vermieter in der Pflicht. Er muss auch den Schädlingsbekämpfer bestellen.

Frage: Kann man die Kosten für eine professionelle Schädlingsbekämpfung steuerlich geltend machen?

Kostencheck-Experte: Ja, Schädlingsbekämpfungen gelten als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“. Als solche können sie wie jede andere haushaltsnahe Dienstleistung zu den gleichen Bedingungen steuerlich abgesetzt werden.