Was kostet ein polizeiliches Führungszeugnis?

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Vorbestraft oder nicht: Manche Arbeitgeber müssen sicher sein, dass sich der Bewerber nichts zuschulden kommen lassen hat. Sie verlangen deshalb die Vorlage eines Führungszeugnisses, das im Volksmund immer noch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet wird. Was dieses Schriftstück kostet, wo Sie es erhalten und was darin steht, all dies erfahren Sie im ausführlichen Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Was ist ein Führungszeugnis?

Kostencheck: Es handelt sich bei diesem Dokument um eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

Wo kann ich ein Leumundszeugnis beantragen?

Kostencheck: Das Führungszeugnis können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde beantragen. Um Ihre Identität nachzuweisen, müssen Sie den Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich, Sie müssen in jedem Fall persönlich erscheinen.

Dieses Dokument können Sie alternativ auch online bestellen. Erforderlich ist dann allerdings der elektronische Personalausweis oder elektronische Aufenthaltstitel sowie ein geeignetes Smartphone, mit dem Sie sich im Web ausweisen können.

Was kostet das Führungszeugnis?

Kostencheck: Die für das Führungszeugnis anfallenden Kosten finden Sie in nachfolgender Tabelle:

Art Kosten
(Erweitertes) Führungszeugnis 13 EUR
Europäisches Führungszeugnis 17 EUR

Kann ich von den Gebühren befreit werden?

Kostencheck: Dies ist unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Erhalten Sie Harz IV, pflegen ein Familienmitglied in Vollzeit oder beziehen Kindergeldzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz sind Sie von den Kosten befreit. In diesem Fall muss mit dem Antrag auf die Ausstellung des Führungszeugnisses ein Antrag auf Gebührenbefreiung eingereicht werden.
  • Das gilt, abhängig von den Vermögensverhältnissen, auch für Schüler, Auszubildende und Studenten.
  • Ebenfalls erlassen werden Ihnen die Kosten, wenn Sie das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit, die Sie für eine gemeinnützige Einrichtung oder einen Verein ausüben, benötigen oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.

Welche Führungszeugnisse gibt es?

Kostencheck: Je nach Umfang wird unterschieden in:

  • Einfaches Führungszeugnis,
  • Erweitertes Führungszeugnis,
  • Europäisches Führungszeugnis.

In Letzterem sind neben den Eintragungen des Bundeszentralregisters auch alle Vermerke des europäischen Herkunftslandes aufgeführt.

Wer benötigt dieses Dokument und was steht darin?

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Als Polizist benötigen Sie ein Führungszeugnis.

Kostencheck: Möchten Sie mit Minderjährigen oder in einer sicherheitssensiblen Branche tätig sein, benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis. Dieses gibt Auskunft darüber, ob Sie vorbestraft sind und gegebenenfalls über den Grund des Vermerks.

Grundlage für eventuelle Eintragungen ist das Bundeszentralregister, in dem alle Urteilssprüche von Bundesbürgern gelistet werden. Das Führungszeugnis stellt somit einen Auszug aus diesem Register dar.

Einfaches Führungszeugnis:

In diesem werden keine Verurteilungen mit geringfügigen Strafen aufgeführt. Solange hier kein Vermerk zu finden ist, gelten Sie nicht als vorbestraft.

Erweitertes Führungszeugnis:

Gemäß SGB VIII können Arbeitgeber und Leiter von Einrichtungen, in denen Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, und dies unabhängig davon ob die Tätigkeit ehrenamtlich oder beruflich ist, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. Hier sind alle kinder- und jugendschutzrelevanten Urteile notiert.

Europäisches Führungszeugnis:

Sie ziehen dem Job aus dem EU-Ausland nach Deutschland oder von Deutschland ins europäische Ausland? In diesem Fall kann es sein, dass der Arbeitgeber die Vorlage eines europäischen Führungszeugnisses verlangt. Es gibt Auskunft darüber, was im Bundes- und Strafregister des Herkunftslandes vermerkt ist.

Erweitertes behördliches Führungszeugnis:

In diesem steht alles, was sich ein Bundesbürger eventuell zuschulde kommen lassen hat. Diesen Auszug aus dem Zentralregister dürfen jedoch nur ausgewählte Personen, beispielsweise Richter und Staatsanwälte eines Strafverfahrens, einsehen. Es wird aus diesem Grund nicht für private Zwecke ausgestellt.

Welche Angaben finden sich im Führungszeugnis?

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Im Führungszeugnis finden sich sämtliche Personalien.

Kostencheck: Dieses Dokument kann nachfolgende Daten enthalten:

  • Personalien
  • Strafrechtliche Verurteilungen und eventuelle Vorstrafen
  • Entscheidungen von Verwaltungsbehörden
  • Vermerke über Schuldunfähigkeit

Was darf keine Erwähnung finden?

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Eine Verurteilung wegen Drogenmissbrauchs wird nicht im Führungszeugnis gelistet.

Kostecheck: Im Zentralregister werden alle strafgerichtlichen Verurteilungen einer Person, unabhängig von der Höhe der verhängten Strafe, gelistet. Das heißt: Wurden Sie einmal verurteilt, wird dies dort eingetragen. Das gilt auch für Jugendsünden, die eine Bestrafung nach sich zogen.

Nicht alle Einträge im Zentralregister stehen aber zwingend im Führungszeugnis. Es kann also durchaus vorkommen, dass im Zentralregister Vermerke zu finden sind, die nicht im Führungszeugnis auftauchen.

Nicht im Führungszeugnis stehen prinzipiell:

  • Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze waren,
  • Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten,
  • Jugendstrafen von bis zu zwei Jahren, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt wurden.
  • Erstmalige Verurteilungen wegen Drogenmissbrauchs, sofern die Freiheitsstrafe unter zwei Jahren lag.

Werden Sie also wegen einer Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, wird das im Bundeszentralregister eingetragen. Beantragen Sie ein Führungszeugnis, wird diese Strafe dort aber nicht aufgeführt.

Das gilt allerdings nur, wenn keine weiteren Strafen im Zentralregister aufgelistet sind. Das gilt auch für Fälle, in denen Sie zu nur mit wenigen Tagessätzen bestraft wurden, die Grenze von 90 Tagessätzen spielt in diesem Fall keine Rolle. Wurden Sie kurze Zeit vor einer zweiten Bestrafung bereits zu einer Geldstrafe von beispielsweise zehn Tagessätzen abgeurteilt, werden sich im Führungszeugnis beide Taten finden.

Werden Dinge aus dem Zentralregister wieder gelöscht und wann?

Kostencheck: Zwischen Zentralregister und Führungszeugnis muss bezüglich der Frist unterschieden werden, nach deren Ablauf Vermerke entfernt werden. Dadurch können sich im Zentralregister durchaus ältere Straftaten finden, die im Führungszeugnis nicht mehr auftauchen.

Nach drei Jahren werden im Führungszeugnis nicht mehr aufgeführt:

  • Verurteilungen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafen von unter drei Monaten.
  • Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, sofern die Bewährung nicht widerrufen wurde und keine weitere Eintragung erfolgte.
  • Jugendstrafen von bis zu einem Jahr.

Nach fünf Jahren werden im Führungszeugnis nicht mehr aufgeführt:

  • Freiheitsstrafen über einem Jahr und Jugendstrafen über zwei Jahren, sofern die 10-Jahres-Löschfrist nicht gilt.
  • Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen von mehr als einem Jahr, sofern es sich um Sexualstraftaten handelte.

Nicht gelöscht werden hingegen Verurteilungen zu lebenslangen Freiheitsstrafen sowie Anordnungen zur Sicherheitsverwahrung bzw. zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese bleiben immer im Zentralregister stehen und werden deshalb stets im Führungszeugnis aufgeführt.

Im Zentralregister beträgt die Tilgungsfrist je nach Höhe der Strafe zwischen fünf und zwanzig Jahren.

Kann ich die Tilgung der Einträge beeinflussen?

Kostencheck: Prinzipiell verbleiben die Einträge so lange im Führungszeugnis, bis obige Fristen abgelaufen sind. In „besonders gelagerten Ausnahmefällen“ ist das Bundesjustizministerium aber bereit, diese vorzeitig zu löschen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Vermerk das Schicksal der betroffenen Person in hohem Maße beeinträchtigen würde.

In diesem Fall müssen Sie einen Eilantrag mit umfassender Schilderung der Lebenssituation beim Bundesjustizministerium stellen, das eine Einzelfallentscheidung trifft.

Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?

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Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Führungszeugnis beantragt werden.

Kostencheck: Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Führungszeugnis beantragen. Jüngere Personen benötigen einen gesetzlichen Vertreter.

Wie alt darf ein Führungszeugnis sein?

Kostencheck: Bewerben Sie sich und legen dem Arbeitgeber ein bereits zehn Jahre altes Führungszeugnis vor, ist dieses Dokument wenig aussagekräftig. Deshalb sollte die Urkunde möglichst aktuell und nicht älter als drei Monate sein. Dadurch wird verhindert, dass es in der Zwischenzeit zu relevanten Vorfällen gekommen ist.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Kostencheck: In der Regel dauert es zwei Wochen, in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen, bis das Führungszeugnis ausgestellt ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie das Schriftstück mit ausreichend Vorlauf beantragen.

Ich habe einen Eintrag im Führungszeugnis. Welche Konsequenzen kann das haben?

Kostencheck: Haben Sie sich nichts zuschulden kommen lassen, ist im Führungszeugnis der Vermerk „Inhalt: Keine Eintragung“ zu finden. Doch auch wenn das nicht der Fall ist, muss sich das nicht negativ auf Ihre Karriere auswirken.

Gerichtsurteilen zufolge muss sich aus der Tat ergeben, dass Sie nicht für die angestrebte Tätigkeit geeignet sind. Nur dann hat ein Arbeitgeber das Recht, Sie als Bewerber abzulehnen oder Ihnen sogar zu kündigen.

In welchen Berufen ist das Vorlegen eines Führungszeugnisses Pflicht?

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Auch als Security müssen Sie teilweise einen Nachweis erbringen.

Kostencheck: Es gibt einige Berufsfelder, in denen Sie damit rechnen müssen, nach dem Führungszeugnis gefragt zu werden. Hierzu zählen Jobs im Kinder- und Jugendbereich, im Sicherheitsgewerbe und in der Versicherungswirtschaft. Auch Beamtenanwärter müssen fast immer bei der entsprechenden Behörde ein Führungszeugnis vorlegen.

Fazit

Beim Führungszeugnis handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. In diesem Dokument wird aufgeführt, ob die Person vorbestraft ist oder nicht.

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Bei der Arbeit mit Kindern muss teilweise ein Führungszeugnis vorgelegt werden.

Es gibt Berufsfelder, in denen ein Führungszeugnis (früher: polizeiliches Führungszeugnis) vorgelegt werden muss. Das gilt beispielsweise dann, wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen oder in Einrichtungen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko arbeiten wollen.

Beantragen können Sie das Führungszeugnis persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder online. Hierzu müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Die Kosten für das Führungszeugnis belaufen sich auf 13 EUR. Benötigen Sie ein europäisches Führungszeugnis, weil Sie im Ausland tätig sein wollen oder als Bürger eines europäischen Staates in Deutschland Ihren Beruf ausüben möchten, müssen Sie für dieses Dokument 17 EUR bezahlen.