Schlüsselnotdienst: Welche Kosten muss man rechnen?

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Schnell passiert es, dass man sich versehentlich aussperrt, seinen Schlüssel verliert oder ein alter Schlüssel einfach im Schloss abbricht. Solange solche Unglücke tagsüber während der üblichen Arbeitszeiten geschehen, kann man immer noch einen Schlosser zuhilfe rufen. Nachts ist man meist allein auf den Schlüsselnotdienst angewiesen. Welche Kosten dabei entstehen können, erfahren Sie vom Kostencheck-Experten in unserem Interview.

Frage: Wie teuer wird es, wenn man den Schlüsselnotdienst rufen muss?

Kostencheck-Experte: Das kann man in den meisten Fällen nur schwer vorhersagen. In einigen Fällen können die Kosten für den Schlüsselnotdienst schnell enorm hoch werden – viele weniger seriöse oder auf hohe Gewinne bedachten Unternehmen nutzen die akute Notlage von Menschen dann häufig eiskalt aus.

Während zu den üblichen Arbeitszeiten die Kosten für das Wiederöffnen einer zugefallenen Haustür (also wenn man sich versehentlich „ausgesperrt“ hat) in vielen Fällen kaum mehr als 100 EUR betragen, können sonntags und an Feiertagen dann bereits Zuschläge von 100 % und mehr anfallen.

Wenn es allein um die Türöffnung geht und sonst keine weiteren Arbeiten geleistet werden müssen, ist bei etwa 150 EUR auch nachts und am Wochenende die Obergrenze für die Kosten bei seriösen Unternehmen ungefähr erreicht.

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Die Kosten für eine Türöffnung sollte nicht über 150€ liegen

Sollten die Kosten für eine Türöffnung dann darüber hinausgehen, hat man es höchstwahrscheinlich nicht mit einem seriösen Geschäftsanbieter mehr zu tun, sondern es wird bewusst Wucher betrieben.

Sind weitere Arbeiten nötig, etwa ein Schloss auszutauschen oder ein nicht mehr „gängiges“ Schloss zu öffnen (das sind Schlösser, für die kein einziger funktionierender Schlüssel mehr vorhanden ist), kann es durchaus auch massiv teuer werden. Bis zu einem gewissen Punkt ist das auch gesetzlich gedeckt, gelegentlich wird allerdings auch hier Wucher betrieben.

Beispiel-Kosten

Am Sonntagabend ist beim Nachhausekommen der Schlüssel für unsere Eingangstür abgebrochen, sodass wir das Haus nicht betreten können. Ein Teil des Schlüssels steckt noch immer im Schloss fest und lässt sich nicht entfernen. Uns bleibt nichts anderes übrig, als einen Schlüsselnotdienst zu rufen.

Posten Preis
Anfahrt inklusive 100 % Sonntagszuschlag 120 EUR
Materialkosten für neuen Schließzylinder 85 EUR
Arbeitskosten Einbau 80 EUR
100 % Zuschlag auf die Arbeitskosten (Sonntags- und Feiertagszuschlag) 80 EUR
Gesamtkosten 360 EUR

Nicht bei allen Schlüsselnotdiensten sehen die Kosten derart überschaubar aus. Je nach auszuführenden Arbeiten können die Kosten zudem im Einzelfall auch höher oder niedriger liegen.

Frage: Was beeinflusst die Kosten für den Schlüsselnotdienst am Ende?

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Für spezielle Uhrzeiten können zusätzliche Kosten entstehen

Kostencheck-Experte: Wichtig sind hier auf jeden Fall:

  • welche Arbeit der Schlüsselnotdienst überhaupt leisten muss (Türöffnung, Schloss austauschen, etc.)
  • zu welcher Tageszeit und an welchem Wochentag der Schlüsselnotdienst angerufen wird (Zuschläge für Nacht- und Wochenendeinsätze, Feiertagseinsätze bis zu 100 %)
  • wie groß die Anfahrtsentfernung ist
  • wie der jeweilige Schlüsselnotdienst individuell seine Preise kalkuliert

Frage: Welche Möglichkeiten werden häufig von Schlüsselnotdiensten genutzt, um mehr Gewinn zu machen?

Kostencheck-Experte: Hier herrscht durchaus einiges an Kreativität, um aus den wenigen Einsätzen den maximalen Profit zu schlagen:

  • Überhöhte Anfahrtskosten
  • fehlerhafte Verrechnung bei den Zuschlägen
  • das Erheben nicht zulässiger „Spezialzuschläge“

Diese drei Methoden decken die häufigsten Möglichkeiten ab, die besonders oft eingesetzt werden.

Überhöhte Anfahrtskosten

Grundsätzlich müssen sich die Anfahrtskosten auf einem angemessenen Niveau befinden, zu berücksichtigen ist dabei allerdings auch immer die Anfahrtsentfernung. Gerade wenn man Schlüsselnotdienst-Zentralen kontaktiert, kann es häufig vorkommen, dass ein Dienstleister mit einem möglichst langen Anfahrtsweg den Auftrag erhält.

Der Dienstleister kann dann seine Anfahrtskosten maximieren, obwohl vielleicht sogar ein anderer Dienstleister in der unmittelbaren Umgebung registriert wäre, bei dem deutlich weniger Anfahrtskosten anfallen würden.

Aus diesem Grund sollte man gerade bei Gesprächen mit zentralen Notdiensten immer konkret nachfragen, woher der Dienstleister kommt und unbedingt auf einem Dienstleister in der Nähe bestehen. Wenn das nicht möglich ist, sollte man besser einfach einen anderen Notdienstleister anrufen.

Ein Zuschlag auf die Anfahrtskosten (bis zu 100 %) ist übrigens nachts und am Wochenende zulässig.

Ein kleiner Tipp am Rande: Meiden Sie möglichst, Schlüsselnotdienste zu kontaktieren, deren Name oder Firmenbezeichnung mit „AA“ oder „AAA“ beginnt. Das ist ein beliebter Trick von Unternehmen, um in den Branchenbüchern möglichst an die erste Stelle der Einträge zu gelangen – oft auch in weit entfernten Orten, um dort dann überhöhte Anfahrtskosten wegen der großen Entfernung verlangen zu können.

Falsch berechnete oder ungerechtfertigte Zuschläge

Grundsätzlich sind vom Gesetz her bis zu 100 % Zuschläge erlaubt – allerdings nur auf die Anfahrt und die reine Arbeitsleistung. Einfach den Gesamtbetrag der Rechnung mit 100 % Zuschlag zu erhöhen, ist nicht zulässig.

Außerhalb dieser zulässigen Zuschläge sind keine weiteren erlaubt: „Sofortgebühr“ oder „Bereitstellungszuschlag“ oder ähnliche Dinge sind bei der Verrechnung nicht zulässig.

Wenn Sie glauben, dass eine Rechnung überhöht ist, kann sie niemand zwingen, sie sofort zu begleichen. Ein Bestehen auf Barzahlung ist nicht rechtens, nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen ist ein Überweisen des Rechnungsbetrages immer möglich. Überhöhte Rechnungen brauchen Sie außerdem nicht direkt zu bezahlen – ein angemessener Betrag genügt, danach können Sie die Rechnung in Ruhe prüfen lassen (etwa in einer Verbraucherschutz-Zentrale). Lassen Sie sich außerdem von Notdiensten niemals unter Druck setzen – sollte das der Fall sein, holen Sie sich am besten einen Nachbarn hinzu oder rufen Sie die Polizei.