Möchten Sie nicht nur privat Auto fahren, sondern einen Kleinbus mit Passagieren, ein Taxi oder gar einen Rettungswagen lenken, benötigen Sie zwingend den Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Der Personenbeförderungsschein ist auch dann erforderlich, wenn Sie privat mehr als acht Personen chauffieren möchten. Was es kostet, den P-Schein zu erwerben, welche Voraussetzungen es gibt und viele weitere Fragen beantwortet der Kostencheck-Experte im nachfolgenden Interview.
Was ist ein Personenbeförderungsschein?
Kostencheck: Bei diesem handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Ergänzung der Fahrerlaubnis. Er gilt deshalb nur in Verbindung mit einem gültigen Führerschein der Klasse B, der in Deutschland anerkannt sein muss.
Was kostet der Führerschein zur Fahrgastbeförderung?
Kostencheck: Da es sich beim Personenbeförderungsschein um keine Fahrberechtigung im eigentlichen Sinne handelt, müssen Sie auch keine Fahrschule besuchen. Es fallen ausschließlich Gebührnisse an, die je nach Region in der Sie leben etwas variieren können:
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
Bearbeitungskosten | 40 – 50 EUR |
Führungszeugnis | 15 EUR |
Ärztliches Attest (wird nicht von der Krankenkasse übernommen) | 80 – 150 EUR |
Ortskundeprüfung (nur für Taxifahrer erforderlich) | 40 – 50 EUR |
Passbilder | etwa 15 EUR |
Sie müssen somit für die Erstausstellung des P-Scheins mit Kosten von circa 300 EUR rechnen.
Wer benötigt den Personenbeförderungsschein?
Kostencheck: Möchten Sie die Freundin Ihrer Tochter schnell zum Bahnhof bringen oder fahren die Nachbarin zum Arzt, benötigen Sie keinen P-Schein. Sobald Sie jedoch Personen gewerblich chauffieren, gilt für Sie das Personenbeförderungsgesetz und Sie müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins zur Fahrgastbeförderung sein. Dies ist im § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt.
Demzufolge müssen Fahrer von:
- Taxen
- Krankentransporten,
- Menschen mit Handicap,
- Mietwagen gegen Entgelt,
- Schülern sowie
- Fahrer, die im Rahmen des Freiwilligendienstes Personen chauffieren
im Besitz des P-Scheins sein. Sie dürfen mit diesem allerdings nicht mehr als acht Personen sowie den Fahrer befördern.
Wo kann ich den Personenbeförderungsschein beantragen?
Kostencheck: Den Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung stellen Sie bei der Führerscheinbehörde Ihres Wohnorts. Da Sie bei der Antragstellung einige Formulare unterzeichnen müssen, ist das persönliche Erscheinen erforderlich.
Je nach Gemeinde dauert die Bearbeitung, vorausgesetzt alle Bescheinigungen liegen vor, etwa vier bis sechs Wochen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Kostencheck: Um den P-Schein zu erhalten, müssen Sie eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter: Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Krankenwagenfahrer dürfen den Personenbeförderungsschein bereits mit 19 Jahren erwerben. Er gilt dann allerdings ausschließlich für Krankentransporte, nicht aber für Mietwagen.
Führerschein: Sie müssen im Besitz einer gültigen, in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Auch Führerscheine aus einem anderen Mitgliedsland der EU oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (ERW-Staat) werden akzeptiert, sofern diese mit dem Fahrausweis der Klasse B gleichzusetzen sind. Anwärter müssen nachweisen, dass Sie mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sind. Bei Fahrern von Krankenwagen genügt ein Jahr Besitz.
Erste-Hilfe-Kurs: Krankentransportfahrer müssen zusätzlich einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.
Polizeiliches Führungszeugnis: Dies erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde, bei vielen Gemeinden sogar online. Da es den Stand zum Zeitpunkt des Ausstellungsdatums widerspiegelt, sollte es nicht älter als ein Jahr sein.
Gesundheitszeugnis: In diesem werden Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit sowie der Orientierungssinn beurteilt. Leiden Sie unter Epilepsie, einer schlecht eingestellten Diabetes, psychischen Störungen oder einer Suchterkrankung könnte dies die Sicherheit der Fahrgäste gefährden. Deshalb werden diese Aspekte sehr genau kontrolliert. Zusätzlich wird das Sehvermögen überprüft, denn eine unzureichende Sehschärfe oder ein eingeschränktes Gesichtsfeld bergen ein hohes Risiko für Ihre Fahrgäste.
Achtung: Verfügen Sie über keinen Führerschein der Klasse B mehr, verliert auch der Personenbeförderungsschein Gültigkeit!
Welche Gesundheitsbeschwerden können die Ausstellung des Personenbeförderungsscheins verhindern?
Kostencheck: Die Sie im Straßenverkehr die Verantwortung für Ihre Passagiere tragen, achten die Behörden verstärkt auf die gesundheitliche Eignung. Folgende Beschwerden können Einfluss auf den Erwerb des P-Scheins haben:
- Sehschwäche: Der Erwerb des P-Scheins ist nur möglich, wenn eine Sehschwäche durch eine Brille oder Kontaktlinsen korrigiert werden kann.
- Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit: Sie können den Personenbeförderungsscheins erwerben, sofern keine weiteren, schwerwiegenden Gesundheitsprobleme vorliegen. Allerdings müssen Sie sich regelmäßig ärztlich untersuchen lassen. Zudem müssen Sie mindestens drei Jahre Fahrpraxis nachweisen können.
- Bewegungsbeeinträchtigungen: Hier kann die Behörde eine Einschränkung auf bestimmte Fahrzeugklassen verlangen. Der Einsatz spezieller An- und Umbauten am Fahrzeug ist möglich.
- Herz- und Gefäßerkrankungen: Diese schließen in der Regel den Erwerb des P-Scheins aus. Es gibt Ausnahmen, beispielsweise wenn Sie einen Herzschrittmacher tragen und/oder Arzneimittel nehmen. Nach einem zweiten Herzinfarkt oder bei angeborenen Herzfehlern fällt die gesundheitliche Eignung weg.
- Diabetes: Sie können den Personenbeförderungsschein erwerben, sofern sich die Erkrankung durch Medikamentengaben kontrollieren lässt.
- Krankheiten des Nervensystems: In diesem Fall wird die Erteilung des P-Scheins fast immer abgelehnt.
- Psychische Störungen: Sofern diese nur leicht ausgeprägt sind, wird die Genehmigung erteilt. Allerdings ist eine therapeutische Behandlung, die Sie nachweisen müssen, unerlässlich.
Lassen Sie sich gegebenenfalls vor Antragstellung eingehend beraten.
Welche Dokumente benötige ich, um den Personenbeförderungsschein zu beantragen?
Kostencheck: Damit Sie den P-Schein ablegen können, müssen Sie eine Vielzahl von Nachweisen beibringen. Dies sind im Einzelnen:
- Einen gültigen Führerschein der Klasse B,
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung,
- ein ärztliches Gutachten (leistungspsychologische Untersuchung),
- ein Attest des für den Führerschein Klasse B erforderlichen Sehtests,
- ein Führungszeugnis
- einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (über 5 Punkten wird der P-Schein fast immer abgelehnt),
- unter Umständen einen Ortskenntnisnachweis (Taxifahrer).
- Zusätzlich müssen Krankentransportfahrer einen Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs vorlegen.
Achtung: Der Personenbeförderungsschein ist nur noch in Verbindung mit einem EU-Führerschein im Scheckkartenformat gültig. Lassen Sie deshalb Ihren alten Führerschein frühzeitig umschreiben. Ist dies notwendig, müssen Sie mit Kosten in Höhe von 40 EUR rechnen.
Was hat es mit der Ortskenntnisprüfung auf sich?
Kostencheck: Für den Taxischein benötigen Sie stets eine Ortskundeprüfung. Bislang mussten diesen auch Mietwagen- und Krankenwagenfahrer ablegen, sofern Sie in einem Ort mit mehr als 50.000 Einwohnern unterwegs waren. Durch einen Beschluss des Bundesrats vom 23. August 2017 entfällt dieser Teil nun.
Wird die Ortskundeprüfung verlangt, sollten Sie sich gründlich vorbereiten. Diese basiert auf einem Fragenkatalog, der in Ballungsgebieten mehr als 1.000 Detailinformationen enthalten kann. Diesen erhalten Sie online, bei der Gemeindeverwaltung vor Ort oder einer Fahrschule. Die Ortskundeprüfung dürfen Sie beliebig oft wiederholen, müssen allerdings häufig eine Sperrfrist zwischen vier Wochen und sechs Monaten einhalten.
Wie lange gilt der Personenbeförderungsschein?
Kostencheck: Der Personenbeförderungsschein hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor Ablauf, da die Bearbeitung bei vielen Gemeinden einige Zeit in Anspruch nimmt.
Für die Verlängerung müssen Sie erneut ein Gesundheitszeugnis und einen Sehtest vorweisen. Sind Sie 60 Jahre und älter, müssen Sie einen zusätzlichen Reaktionstest ablegen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Sie immer noch über die notwendigen, gesundheitlichen Voraussetzungen verfügen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 70 EUR.
Geprüft wird ebenfalls, ob Sie in den vergangenen fünf Jahren gegen das Gesetz verstoßen haben. Wurden Sie wegen einer Straftat verurteilt, wird der Personenbeförderungsschein in der Regel nicht verlängert. Er kann in diesem Fall sogar vorzeitig entzogen werden.
Lassen Sie den P-Schein nach fünf Jahren nicht verlängern, verfällt die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Eine Verlängerung ist dann zwar nicht ausgeschlossen, jedoch auch nicht garantiert.
Ich höre immer wieder vom „kleinen“ und „großen“ Personenbeförderungsschein. Wie unterscheiden sich diese?
Kostencheck: Die Ausbildung beim kleinen Personenbeförderungsschein ist weniger anspruchsvoll. Dieser genügt, wenn Sie einen Miet- oder Krankenwagen, einen Flughafen-Shuttlebusse oder Mietlimousinen lenken möchten.
Die im Volksmund als „großer Personenbeförderungsschein“ bezeichnete Ergänzung der Fahrerlaubnis ist hingegen mit dem Taxischein gleichzusetzen. Die Ausbildung ist umfangreicher und tiefgreifender. Für den Taxischein müssen Sie unter anderem eine Ortskundeprüfung vorweisen.
Benötige ich als Fahrer einer Mitfahrgelegenheit einen Personenbeförderungsschein?
Kostencheck: Mitfahrzentralen haben sich in den letzten Jahren fest etabliert. Ein Privatfahrer bietet, meist über das Internet, für eine bestimmte Strecke die freien Plätze in seinem PKW an und die Mitfahrer tragen einen Teil der Spritkosten.
Solange sich Ihre Passagiere nur an den Unkosten beteiligen, gilt dies als private Fahrt und nicht als gewerbliche. Sie benötigen also keinen Personenbeförderungsschein. Um einen Missbrauch auszuschließen, deckeln zudem fast alle Anbieter von Mitfahrzentralen die Preise für die Fahrten.
Was kostet es, chauffiere ich gewerbsmäßig Fahrgäste ohne P-Schein?
Kostencheck: Werden Sie als Kfz-Führer bei einer gewerblichen Personenbeförderung erwischt und besitzen die erforderliche Erlaubnis nicht, drohen laut Bußgeldkatalog eine Strafe von mindestens 75 EUR sowie drei Punkte.