Wer umziehen will, bestellt häufig die Möbelpacker für den Transport – besonders bei zahlreichen Möbeln und Gegenständen im Haushalt und vielen schweren Möbelstücken ist ein Transport meist nur mit sehr großem Aufwand selbst durchzuführen. Welche Kosten für die Arbeit eines Umzungsunternehmens zu rechnen ist und wovon die Höhe der Kosten abhängt, ist das Thema unseres Interviews mit dem Kostencheck-Experten.
Frage: Was kostet die Arbeit der Möbelpacker?
Kostencheck-Experte: Welche Kosten für einen Umzug entstehen, hängt natürlich zunächst einmal davon ab, welche Leistungen die Möbelpacker erbringen müssen: Abbau der Möbel im Vorfeld, Wiederaufbau der Möbel am Umzugsort, oder lediglich den Transport der schon bereitgestellten Möbel und bereits verpackten Sachen. Daneben spielt natürlich auch die Transportentfernung und vor allem die Menge an Möbeln, die zu transportieren sind, eine Rolle für die Kosten.
Bei kleineren Umzügen (Kleinwohnung) im näheren Umfeld müssen Sie mit mindestens 500 EUR rechnen, bei großen 3-Zimmer-Wohnungen oder 4-Zimmer-Wohnungen sollten auf jeden Fall mindestens 1.000 EUR gerechnet werden. Sollen sehr viele Möbel und Gegenstände transportiert werden und werden zusätzlich Sonderleistungen gefordert (Auf- und Abbau der Möbel, Verpacken der Sachen, Transport in höhere Geschosse, etc.) kann das auch schnell einmal das Doppelte kosten.
Zunächst einmal ein Kostenbeispiel.
Beispiel-Kosten
Wir wollen in einen 120 km entfernten Ort umziehen und lassen die Möbel und den von uns bereits verpackten Hausrat von einem Möbelpacker-Unternehmen transportieren. Verpackungsmaterial für unsere Sachen wird uns vom Unternehmen bereitgestellt.
Unsere alte Wohnung (3 Zimmer, 75 m²) liegt im Erdgeschoss, die neue Wohnung im 1. Stock. Wir verhandeln mit dem Umzugsunternehmen einen günstigen Pauschalpreis für den kompletten Umzug.
Posten | Preis |
---|---|
Verpackungsmaterial | 120 EUR |
Umzugskosten, Möblierung 3-Zimmer-Wohnung über 120 km | 1.150 EUR |
Gesamtkosten Transport damit | 1.270 EUR |
Die hier dargestellten Kosten beziehen sich auf die Preisgestaltung eines einzelnen Unternehmens und einen individuell verhandelten Pauschalpreis. Abhängig von den genauen Gegebenheiten des Umzugs, der Möbelmenge, der Transportentfernung und dem beauftragten Unternehmen können die Kosten auch deutlich unterschiedlich liegen.
Frage: In welchem Rahmen bewegen sich die Kosten für die Möbelpacker ungefähr?
Kostencheck-Experte: Bei Umzügen im Stadtgebiet können Sie bei kleinen bis mittelgroßen Wohnungen rund 600 EUR bis 1.000 EUR rechnen, bei größeren Wohnungen können die Kosten auch höher liegen. Bei größeren Transportentfernungen liegen die Kosten ebenfalls höher.
Höhere Kosten können anfallen, wenn der Abholungs- oder Zustellort in einem höheren Geschoss liegt. Muss viel getragen werden oder müssen spezielle Transporthilfsmittel zum Einsatz kommen, kann es schnell sehr teuer werden.
Auch bei Sonderleistungen wie dem Auf- oder Abbau der Küche durch die Möbelpacker oder dem Verpacken des Hausrats sollten hohe Zusatzkosten gerechnet werden. Meist ist das aber dennoch günstiger als als separat einen Aufbauservice zu beauftragen.
Frage: Wovon hängen die Kosten für die Möbelpacker ab?
Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:
- wie viele Möbel transportiert werden sollen (Wohnungsgröße, Möbelbestand)
- über welche Entfernung die Möbel transportiert werden sollen
- in welchem Geschoss abgeholt und in welchem Geschoss zugestellt werden soll
- welche Sonderleistungen zusätzlich noch beauftragt werden (Auf- und Abbau der Möbel, Verpacken, etc.)
Die Preise können von Umzugsunternehmen zu Umzugsunternehmen sehr unterschiedlich ausfallen, in vielen Fällen kann man für einen Komplettumzug auch einen günstigen Pauschalpreis verhandeln. Mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen ist sinnvoll, besonders bei pauschalen Angaben sollte man aber immer genau die Bedingungen prüfen, um später teure Zuschläge oder Zusatzkosten zu vermeiden (Warte- und Stehzeiten, zusätzliche Beladungskosten, Zusatzgebühren).
Frage: Kann man die Kosten für die Möbelpacker auch steuerlich geltend machen?
Kostencheck-Experte: Ja, das ist möglich, wenn es sich um einen Umzug aus einem wichtigen Grund handelt: das kann ein Jobwechsel sein, aber auch der Beginn des Studiums, das Zusammenlegen von Haushalten, eine Heirat oder ein Trennung. Auch schwere und unlösbare Nachbarschaftsstreitigkeiten oder ein vom Amt geforderter Umzug werden als wichtige Gründe noch anerkannt.
Steuerlich ist dann das Ansetzen der sogenannten Umzugspauschale möglich. Sie beträgt 764 EUR für Einzelpersonen, bei Paaren, Verwitweten, Geschiedenen oder Alleinerziehenden dürfen 1.528 EUR als Pauschale angesetzt werden. Für jedes Kind oder jeden sonstigen Angehörigen, der mit umzieht, dürfen weitere 337 EUR je Person steuerlich geltend gemacht werden.
Bei der Beantragung der Pauschale müssen keine Belege beigebracht werden, sie darf einfach angesetzt werden, wenn der Umzug selbst nachgewiesen wird. Die möglichen Steuernachlässe sollten in vielen Fällen einen Großteil der Möbelpacker-Kosten abdecken können.