Was kann ein Finanzberater kosten?

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Was vielen bis heute nicht einleuchtet: Banken beraten sehr häufig nicht neutral, wenn es um Anlage-Beratung geht, sondern vor allem provisionsgetrieben. Angeboten wird nicht das, was zum Kunden passt, sondern das, was die meiste Provision bringt oder eben als hauseigenes Produkt in hohen Zahlen verkauft werden muss. Unabhängige Finanzberater sind nur die, die man selbst bezahlt, vom Gesetzgeber Honorarberater genannt. Welche Kosten man für solche Berater rechnen muss und was Finanzberater in anderen Bereichen kosten, erklärt der Kostencheck-Experte in unserem Interview.

Frage: Was kostet ein Finanzberater?

Kostencheck-Experte: Das Honorar, das ein Finanzberater verlangen darf, ist gesetzlich nicht festgelegt, die Kosten unterscheiden sich also von Berater zu Berater.

Bis heute gibt es bei Honorarberatern und Vermögensberatern dabei zwei gängige Vergütungsmodelle:

  • nach Stundensatz
  • nach Depotvolumen

Verrechnung nach Stundensatz

Finanzberater Stundensatz

Die Stundensätze für einen privaten Finanzberater liegen bei etwa 150€

Bei den Stundensätzen gibt es teilweise große Unterschiede, mittlerweile haben sich als Mittelwert aber rund 150 EUR pro Stunde herauskristallisiert. Möglich sind allerdings in der Praxis kosten zwischen rund 100 EUR pro Stunde und 250 EUR pro Stunde.

Die Kosten für Finanzberater auf den Verbraucherberatungsstellen liegen dagegen etwas niedriger. Je nach Bundesland werden zwischen 60 EUR und 100 EUR pro Stunde für die Beratung verlangt.

Das Erstgespräch mit dem Berater ist in der Regel kostenlos, dafür fallen neben der direkten Beratung natürlich auch noch Stundenaufwände für die Vorbereitung und die Nachbereitung der Beratung an.

Meist geht es hier um ein einmalige Finanzberatung, bei der alle wichtigen Themen besprochen und eine jeweils individuell angepasste Anlagestrategie erarbeitet wird.

Verrechnung nach Depotvolumen

Gerade im Bereich der Vermögensverwaltung wird oft längerfristig und regelmäßig zusammengearbeitet, der Honorar-Vermögensverwalter sorgt laufend für eine Optimierung und Maximierung des Vermögens.

Eine Abrechnung nach Stundensatz (wie das ja auch beim eigenen Steuerberater trotz laufender Betreuung üblich ist) ist hier möglich, häufiger findet man aber in diesem Fall Verrechnungsmodelle, bei denen prozentuelle Anteile am Depotvolumen zur Anwendung kommen.

Die Höhe kann von Vermögensberater zu Vermögensberater unterschiedlich sein, auch je nach Vermögenshöhe können unterschiedliche Sätze verlangt werden.

Provisiongetriebene Beratung

Finanzberater Provision

In einigen Fällen erhalten Finanzberater Provisionen im bis zu vierstelligen Bereich

Bei einer provisionsbetriebenen Beratung entstehen für den Kunden gar keine Kosten, der Finanzberater erhält eine Provision vom Anbieter des Finanzprodukts. Diese Provisionen können in Einzelfällen sehr hoch sein, bei einzelnen Lebens- und Rentenversicherungen können sogar bis in den vierstelligen Bereich gehen.

Trotz des Wegfalls eigener Kosten sollte man solche Beratungen in der Praxis eher meiden: es kann nie sichergestellt werden, dass der Berater nicht einfach das Produkt empfiehlt, für das er die höchste Provision bekommt, ungeachtet dessen ob das Produkt für den Kunden empfehlenswert ist oder nicht. Das muss nicht in jedem Fall so sein, viele Berater arbeiten durchaus sachlich korrekt – das Risiko besteht aber immerhin, insbesondere durch die besondere Höhe der Provision bei bestimmten Produkten (wie oben erwähnt)

Zudem muss man bedenken, dass man mit dem Abschluss des Produkts die Provisionskosten für den Berater und gegebenenfalls auch einen Teil der Vertriebsstruktur ja indirekt mitfinanziert.

Bei einem Honorarberater, der für sich keine Provisionen beansprucht, können die Konditionen bei einem Produkt deshalb manchmal günstiger sein, da weniger Nebenkosten mitfinanziert werden müssen.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir engagieren einen Vermögensverwalter, der sich um unser Anlagevermögen von 500.000 EUR laufend kümmern soll. Die Bezahlung unseres Vermögensverwalters findet über einen prozentuellen Anteil an der Vermögenshöhe statt.

Posten Preis
monatlich 0,05 % vom Anlagevermögen 250 EUR monatliche Gebühr
Gesamtkosten jährlich für die Vermögensberatung 3.000 EUR

Die gezeigten Kosten sind in einem konkreten Einzelfall bei einem bestimmten, mit dem Vermögensberater individuell vereinbarten Prozentsatz entstanden. Die Kosten können in anderen Fällen selbstverständlich auch deutlich abweichen.

Frage: Was bestimmt die Kosten für einen Finanzberater?

Kostencheck-Experte: Hier spielen viele Faktoren eine Rolle:

  • ob es sich um eine provisionsgetriebene Beratung oder eine Honorarberatung handelt
  • in welchem Bereich beraten wird (Anlageberatung, Vermögensberatung, Finanzierungsberatung, Rentenberatung, etc.)
  • wie komplex die Beratungsaufgabe ist
  • welche Zeiten für die Vor- und Nachbereitung bei der Honorarberatung anfallen
  • ob nach Stundensatz oder nach Anteil am Depotvolumen verrechnet wird
  • welche Stundensätze bzw. Prozentsätze am Vermögen man mit dem jeweiligen Berater aushandelt
  • ob es sich um einmalige oder laufend fortgeführte Beratungen handelt
Finanzberatung Preise

Umfang und Ziel der Finanzberatung sollten vor der Beratung klar gestellt werden

Im Einzelfall sollte man den eigenen Beratungsbedarf bereits im Vorfeld klären. Welche Ziele verfolgt man, wo genau benötigt man Unterstützung und Beratung? Eine Finanzierungsberatung bei einem Hausbau wird sicherlich umfassender ausfallen als eine Anlageberatung bei einem vergleichsweise kleinen Anlagevermögen.

Laufende Vermögensberatung kann sich insbesondere dann lohnen, wenn man sein Vermögen stetig mehren möchte – und weder die Zeit noch das Wissen hat, um sich konstant selbst darum zu kümmern. Die Erfolge, die ein Finanzberater durch sachkundiges Anlegen erreichen kann, können sein Honorar häufig weit übersteigen, wenn etwas mehr Vermögen vorhanden ist.

Frage: Kann man eine Honorarberatung steuerlich absetzen?

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass man eine Honorarberatung (z. B. Vermögensberatung) steuerlich als Werbungskosten absetzen kann, wenn sie in Zusammenhang mit zukünftigen steuerpflichtigen Einkünften stehen. Das können auch Beratungskosten für die eigene Altersvorsorge sein.

Beratung in Bezug auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerlich dagegen nicht mehr als Werbungskosten absetzbar. Ausnahmen davon gibt es nur in bestimmten Einzelfällen. Auskunft darüber kann der eigene Steuerberater erteilen.